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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-05-31

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Gerne reagiere ich auf einige Äusserungen in den Fraktionsvoten und auf den Antrag Giezendanner, zu dem die Bundesräte bereits Stellung bezogen haben. Kollege Giezendanner, selbstverständlich spreche ich hier als Kommissionssprecher, nicht in meiner Rolle, die ich sonst in der Partei habe. Darauf wurde ich angesprochen. Wenn wir nach der Wahrnehmung unserer Aufsichtsaufgabe das Prädikat geben, die Arbeit sei geleistet worden, und sagen, wir hätten das überprüft, dann ist das das Resultat unserer Kommission und der Subkommissionen, die in zahlreichen Sitzungen versucht haben, die Verwaltung zu kontrollieren und ihre Aufgaben wahrzunehmen. Dieses Prädikat, dass gut gearbeitet worden sei, haben auch die Fraktionssprecher der SVP - nicht Herr Giezendanner -, der FDP und der CVP geäussert.

Offenbar hat man aufgrund des Einblicks in die Verwaltung, den wir erhalten haben, den Eindruck, dass da gut gearbeitet wird, dass das befriedigend ist. Darüber, wie tief die Kontrolltätigkeit gehen darf, lässt sich immer trefflich diskutieren, wie man auch in den Voten vorhin gehört hat. Selbstverständlich kontrollieren wir die Ausgaben bei der Entwicklungshilfe. Wir haben uns auch über die Projekte informieren lassen. Wir erachten auch ein Controlling bei den landwirtschaftlichen Beiträgen als richtig. Das ist unser Job. Die Politik kann dann wieder bestimmen, wo die Schwerpunkte zu setzen sind.

Jetzt zur Hochseeschifffahrt: Selbstverständlich verursachte auch dieser Nachtragskredit grosse Diskussionen in unserer Kommission. Inhaltlich nochmals kurz zusammengefasst: Im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung betrachteten Bundesrat und Parlament es als zwingend, diese auch mit einer Hochseeflotte zu sichern. Was heute als Relikt aus der Kriegszeit anmutet, wurde offenbar noch im Jahr 2008 von Bundesrat und Parlament als wichtig und richtig befunden bzw. gar noch ausgebaut. Vorhin wurde hier sogar das Stimmverhalten Einzelner erwähnt. Es wurden Bürgschaften eingegangen, später gar Solidarbürgschaften, welche uns in eine äusserst unangenehme Situation bringen. Im Jahr 2002 wurde der Bürgschaftskredit auf 600 Millionen Franken erhöht, 2008 nochmals um 500 Millionen auf 1,1 Milliarden Franken.

Der Bund steht nun vor äusserst schmerzhaften Verlusten, denn die Branche hat sich drastisch anders entwickelt als erwartet: Überkapazitäten, in gewissen Krisenjahren auch Transportvolumenverluste, aber auch die technische Entwicklung bei der Hochseeschifffahrt liess die Branche in die Krise stürzen, und zwar tief. Reedereien, mit denen der Bund zusammengearbeitet hat, wurden zahlungsunfähig, wir haben es gehört. Als Bürge gilt es, bei Zahlungsunfähigkeit in die Bresche zu springen. Seit zwei Jahren wurde die Finanzdelegation über die Probleme informiert. Der Bund versuchte den Schaden mit den betroffenen Reedereien zu reduzieren, indem ein Konkurs verhindert wurde. Das wurde uns glaubhaft dargelegt. Von den 49 Schiffen, die heute unter Schweizer Flagge fahren, sind 13 von dieser Krise massiv betroffen und konnten nun verkauft werden. Statt der maximalen - wir hörten es bereits - 253 Millionen Franken beträgt der Verlust nun "nur" 190 Millionen Franken. Kosten von 25 Millionen Franken können sich noch ergeben, deshalb beträgt dieser Nachtragskredit 215 Millionen Franken.

Der Bund ist Bürge, die Firma ist zahlungsunfähig, der Bürge muss zahlen. Wir haben also eigentlich hier nur ein Kreditgeschäft abzuhandeln. Ihre Finanzkommission hat sich davon überzeugen lassen, dass der Verwaltung eine Schadenreduktion gelang. Der Schaden ist aber immer noch immens. Es bestehen für die Hochseeschifffahrt übrigens noch weitere 550 oder 600 Millionen Franken Bürgschaften, es bestehen also weitere Risiken. Unser Handlungsspielraum ist allerdings eng. Die Bürgschaft ist eigentlich bereits eingelöst, und sprechen wir diesen Kredit nicht, würden dem Bund monatlich Bankzinsen von ein bis zwei Millionen Franken entstehen, wie der Bundesrat gestern dargelegt hat: Zinskosten für die Viertelmilliarde.

Fragen bleiben. Es gab eine Administrativuntersuchung. Deren Resultate konnten wegen des laufenden Verfahrens dem Parlament noch nicht vorgelegt werden. Nun wurde gesagt, sie kämen in den nächsten Tagen. Ich gehe davon aus, dass sie selbstverständlich nicht nur Kollege Aeschi, sondern der Finanzkommission zur Verfügung stehen werden, wie wir dies an der letzten Sitzung verlangt haben. Sollten Ungereimtheiten bei der Gewährung dieser Bürgschaften bestätigt werden, braucht es einen politischen Follow-up, eventuell auch einen strafrechtlichen, das wird sich zeigen. Es stellen sich Fragen der Aufsicht. Noch nicht beantwortet scheint die Frage, weshalb die Banken für die Finanzierung dieser angeblich so sicheren Schiffe überhaupt auf Solidarbürgschaften beharrten oder weshalb es dazu kam. Bereits der Bundesrat legte in seinen Erläuterungen in der Kommission dar, dass es nicht angehe, dass Profite privat eingesackt würden und die Defizite vom Staat getragen werden müssten. Niemand will windige Unternehmer stützen.

Bedarf und Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung sind ebenfalls dringend neu zu prüfen. Die Finanzkommission wird ihre Folgerungen nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes ziehen. Sie wird sich ebenfalls mit den Massnahmen zur Risikominimierung und zur Verbesserung der Aufsicht sowie mit den Lehren für die parlamentarische Oberaufsicht in einem späteren Zeitpunkt befassen. Der Sachzwang führt uns dazu. [PAGE 809]

Wir haben gehört, dass die Kommission mit 13 zu 0 Stimmen bei 11 Enthaltungen diesem Kreditbegehren zustimmt. Entsprechend heisst das auch, auch wenn wir das in der Finanzkommission nicht diskutieren konnten, dass der Antrag Giezendanner abzulehnen ist und dass diese Aufgaben durchwegs ernst und wahrgenommen wurden, unabhängig von diesem Einzelantrag.