Germann Hannes · Ständerat · 2017-05-31
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-31
Wortprotokoll
Ich staune jetzt schon über die Voten, vor allem darüber, woher sie kommen und wie sie ausfallen. Das sind, wenn ich jetzt Bezug auf Kollege Föhn nehme, Leute, die sonst für Eigenverantwortung plädieren. Eigenverantwortung hängt damit zusammen, dass man auch [PAGE 387] die Verantwortung für sein einbezahltes Vorsorgevermögen trägt, mindestens dann, wenn man es bezieht. Insofern frage ich mich wirklich, ob dieser Schuss nicht zu weit geht. Sie müssen sich einfach überlegen: Wenn Sie der Kommission folgen und diese Einschränkung machen, dann bevormunden und enteignen Sie die Leute eigentlich auch ein Stück weit, mindestens auf Zeit. Das geht absolut nicht.
Ich oute mich gerne mit meinem Beispiel: Ich bin 1990 aus dem Staatsdienst ausgetreten. Ich habe eine bescheidene zweite Säule, BVG, die auf meinem Lehrerlohn von 1990 basiert. Darauf zahle ich seit 1991 ein, und zwar alles privat, den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil als Einzelversicherter. Es geht jetzt doch nicht an, dass irgendwann der Staat kommt und sagt, ich dürfe das Geld nicht beziehen. Wenn mein Lebensentwurf anders aussieht, dann soll ich möglichst grosse Verfügungsfreiheit haben. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder lässt man sich das Kapital einmal ausbezahlen, respektive man macht einen grossen Teilbezug, oder man lässt es liegen.
Es gibt auch, das wurde angesprochen, verschiedene Zwischenvarianten. Man könnte auch auf 50 Prozent gehen, das wäre mindestens vernünftig. Aber so ist das natürlich schon ein Betrug.
Ich habe zudem auch noch freiwillig meine Frau in die Pensionskasse eingekauft, nachversichert usw. Das ist alles auf freiwilliger Basis erfolgt. Haben Sie das Gefühl, ich hätte das gemacht, wenn der Staat nachher sagt: "April, April, das Geld behalten wir jetzt!"? So nicht, meine Herren - und meine Damen! (Heiterkeit) Es haben jetzt ja die Herren in diese Richtung gesprochen.
Kollege Luginbühl hat es ja super begründet, auch Herr Ettlin und Kollege Eberle: Der behaupteten Gefahr der zweckwidrigen Verwendung von Vorsorgegeldern kann anders begegnet werden. Der Kanton Genf, nur um ihn mal als Beispiel zu nennen, hat eine Regelung, wonach nur Anspruch auf kantonale Ergänzungsleistungen hat, wer den Kapitalbezug ausschliesslich für die eigene Vorsorge verwendet hat. Damit ist es eigentlich ziemlich klar. Die Verantwortung liegt beim Versicherten und beim Bezüger selber.
Der Erwerb von Wohneigentum ist angesprochen worden. Das betrifft eine gute Form von Vorbezug. Wenn nur 3 Prozent - ich habe diese Zahl nicht gekannt - nachher wirklich auch Ergänzungsleistungen beziehen, wird das Ziel, Eigenverantwortung zu übernehmen, für sich selber zu sorgen, voll und ganz erreicht. Damit, dass es immer Ausnahmen gibt, Leute, die mit den Mitteln nicht umgehen können, müssen wir leben. Aber wie gesagt: Wenn wir für drei Viertel oder vier Fünftel der Bevölkerung, die heute keine Probleme haben, eine Lösung treffen, mit der wir sie in einem Bereich bevormunden, dann geht das einfach nicht.
Es ist letzthin ein Superartikel von Herrn Schöchli in der "NZZ" erschienen, Sie haben ihn vielleicht gelesen: Wir Räte drehen das Rad immer weiter, und am Schluss merken wir, dass wir uns der eigenen Freiheit beraubt haben. Hier gehen wir wieder einen kleinen Schritt in diese Richtung. Er ist gut gemeint, weil eine kleine Minderheit Probleme verursacht; er ist gut gemeint, aber schlecht gelöst.
In diesem Falle gibt es nur eines: Stimmen Sie doch dem Einzelantrag Luginbühl zu! Der Zweitrat hat dann eine bessere Vorgabe, meine ich. Diese Vorgabe hier ist eigentlich eines freiheitlichen Staates nicht würdig.