Aeschi Thomas · Nationalrat · 2017-05-31
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-31
Wortprotokoll
Worum geht es? Wir müssen zuerst das Problem einordnen. Im letzten Dezember hat dieser Rat hier beschlossen, 128 Millionen Franken einzusparen. Es war am Schluss der Nationalrat, der diesen Beschluss mehrheitlich gefasst hat. Wir haben gesagt, in den Bereichen Personal, IT, externe Dienstleistungen solle der Bundesrat seine für das nächste Jahr geplanten Ausgabensteigerungen um 128 Millionen Franken zurücknehmen. Insgesamt sind wir immer noch um fast eine Milliarde Franken gewachsen. Es ging nur darum, etwas weniger schnell zu wachsen, als dies geplant war. Das war der Beschluss vom letzten Dezember.
Jetzt, ein halbes Jahr später, kommt die Bundesanwaltschaft und sagt: Wir akzeptieren diesen Beschluss des Nationalrates und letztlich auch der Bundesversammlung nicht, wir fordern mit dem ersten Nachtragskredit, den wir haben, die erwähnten 700 000 Franken zurück; wir machen den Beschluss des Nationalrates vom letzten Dezember für die Bundesanwaltschaft rückgängig.
Das geht natürlich nicht: Es ist das Parlament, das die Vorgaben macht. Wir haben ganz klar die Ausgabensteigerung um 128 Millionen Franken reduziert. Nun kommt man ein halbes Jahr später und sagt: Nein, daran wollen wir uns nicht halten, wir wollen diese 700 000 Franken zusätzlich. Das, denke ich, sollten wir auch aus prinzipiellen Gründen nicht akzeptieren. Am Schluss kommen alle Bereiche und wollen über Nachtragskredite ihren Bereich wieder aufstocken und unsere Sparbemühungen rückgängig machen.
Sie kennen die finanzielle Situation des Bundes. Wir müssen auf das nächste Jahr hin eine Milliarde Franken, also einen riesigen Betrag, einsparen. Der Bundesrat ist schon seit Monaten daran, die entsprechenden Bereiche zu identifizieren, in denen man diese Milliarde einsparen kann. Das ist kein einfaches Unterfangen. Wir werden den Bundesrat so gut wie möglich dabei unterstützen. Es wäre natürlich auch ein falsches Zeichen, wenn wir diesem Nachtragskredit in einer solchen Situation zustimmen würden, wenn wir einzelne Ausnahmen zulassen würden. Es geht wirklich nur, wenn wir nun konsequent bleiben und Nein sagen zur Wiederaufstockung um 700 000 Franken bei der Bundesanwaltschaft.
Entsprechend bitte ich Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen und an Ihrem Beschluss vom letzten Dezember festzuhalten.