Walti Beat · Nationalrat · 2017-05-31
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Maurer hat erläutert, dass nur die länderbezogenen Berichte OECD-Standard sind und nicht die hier geforderten "master files" und "local files". Ich möchte noch einmal daran erinnern, worum es bei diesen länderbezogenen Berichten geht. Es ist eben nicht die Idee, dass man sozusagen eine globale Steuererklärung erarbeitet, die dann aus sich heraus die Richtigkeit dieser Verhältnisse erhellt, sondern es geht darum, zusätzliche Informationen an die Staaten zu liefern, die ihnen den zusätzlichen Abklärungsbedarf leichter machen. Dass sie nachher noch die Verhältnisse konkret abklären müssen, insbesondere was die Gestaltung der Verrechnungspreise angeht, ist sonnenklar. Das änderte sich aber auch nicht, wenn wir die multinationalen Unternehmen jetzt schon mit "master files" und einem "local files" belasten würden. Es wäre eben deshalb eine Belastung, weil heute der länderbezogene Bericht als Minimalstandard aus bereits vorhandenen Informationen mit vernünftigem Aufwand erstellt werden kann, die geforderten weiteren Formate aber deutlich mehr Aufwand und damit auch zusätzliche Bürokratie und Belastungen verursachen würden.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch den allgemeinen Hinweis, dass in der letzten Zeit ja wirklich sehr viele neue Regeln zur Steuertransparenz geschaffen wurden. Man mag das mehr oder weniger gut finden. Es ist aber eine Tatsache, dass es relativ einfach ist, generell-abstrakte Regeln aufzustellen. Was in den kommenden Jahren sehr interessant sein wird, ist die Frage, wie diese Regeln dann in der Praxis auch umgesetzt werden können. Allein deshalb halte ich es mit der Mehrheit für vertretbar, dass wir jetzt einmal mit den länderbezogenen Berichten beginnen und schauen, wie sich das dann in der Praxis anlässt.
Unter diesem Gesichtspunkt begrüssen wir auch die Möglichkeiten, die der Ständerat noch für Verhältnisse eingefügt hat, die nicht befriedigen, dass sich also die betroffenen Unternehmen wenn der Vollzug nicht korrekt nach den vorgesehenen Regeln erfolgt melden und die Sistierung des Austausches verlangen. Dies alles ist mehr praxisorientiert als theoretisch gemeint.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen - sie kam mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande - und den Minderheitsantrag abzulehnen.