Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-31
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-31
Wortprotokoll
Häusliche Gewalt kommt auf allen Altersstufen vor, in allen Kulturen und allen sozialen Schichten. Häusliche Gewalt ist weit verbreitet; jede dritte Frau erleidet im Verlauf ihres Lebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt, und zwar meistens vonseiten ihres Partners. Lange Zeit war man der Meinung, das sei eine private Angelegenheit, die das Paar zwischen sich aushandeln muss. Heute ist es aber klar: Es gibt eine staatliche Pflicht, Frauen und Mädchen, Männer und Knaben vor Gewalt zu schützen. Dass diese Art von Kriminalität auch vor der Schweiz nicht haltmacht, das haben einige von Ihnen erwähnt. Die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik wurden erwähnt: 19 Personen sind im letzten Jahr in der Schweiz durch häusliche Gewalt, allein durch häusliche Gewalt gestorben; von diesen 19 Personen waren 18 Frauen. Durchschnittlich heisst das also, dass in unserem Land alle 20 Tage ein Tötungsdelikt an einer Frau im Rahmen von häuslicher Gewalt geschieht. Der Sprecher der Minderheit sagt: "Nous n'avons aucun problème dans notre pays à régler." Ich glaube, dass das nicht ganz der Realität entspricht.
Es ist allen klar: Der Beitritt zur Istanbul-Konvention, über den wir heute befinden, ist kein Allheilmittel gegen diesen erschütternden Befund; der Beitritt kann aber dazu beitragen, das Problem der häuslichen Gewalt langfristig und nachhaltig anzugehen. Sowohl im Vernehmlassungsverfahren wie auch in der bisherigen parlamentarischen Debatte wurde der Beitritt unseres Landes zur Istanbul-Konvention von einer klaren Mehrheit befürwortet, weil dieser Beitritt wesentlich dazu beiträgt, die nationalen Gesetzgebungen im europäischen Raum und auch darüber hinaus zu harmonisieren, die Gewalt gegen Frauen und die häusliche Gewalt auf einem europaweit vergleichbaren Standard zu verhüten und zu verfolgen und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten zu intensivieren und zu vereinfachen.
Wo steht unser Land, die Schweiz, in Bezug auf die Anforderungen der Konvention? Da kann man sagen, wir stehen insgesamt gut da. Unsere Gesetzgebung entspricht bereits dem von der Konvention geforderten Mindeststandard, für eine Ratifizierung der Konvention müssen wir unsere Gesetze nicht ändern, sofern wir die im Bundesbeschluss vorgeschlagenen Vorbehalte anbringen.
Gerade auch deswegen beantragt eine Minderheit, der Konvention nicht beizutreten. Die Minderheit fragt sich, warum die Schweiz einer Konvention beitreten soll, die sie innerstaatlich bereits umgesetzt hat, und worin dann in diesem Fall überhaupt der Nutzen für unser Land liege. [PAGE 847]
Es gibt eben Staatsverträge, die wir abschliessen, weil wir unmittelbare Interessen haben für unser Land, insbesondere für unsere Wirtschaft, weil uns das kurzfristig Vorteile bringt. Vorteile für die Schweiz bringen jedoch längerfristig gesehen auch Verträge und Konventionen, die auch in anderen Staaten die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stärken und die Menschenrechte schützen. Solche Verträge mögen uns selbstverständlich sein, und wir mögen denken, wir hätten innerstaatlich keinen Handlungsbedarf. Wir unterstützen aber Entwicklungen in anderen Ländern, deren Rechtssysteme noch nicht so weit fortgeschritten sind, und davon profitieren auch wir längerfristig. Denken Sie einmal an die Personen, die ihr Land verlassen, auf der Flucht sind, weil es in ihrem Land zu Menschenrechtsverletzungen kommt! Würden Sie dann immer noch sagen, es sei Ihnen egal, was in anderen Staaten passiert, wenn Sie sehen, dass diese Menschen dann auch bei uns Zuflucht suchen? Haben wir nicht ein Interesse, dass diese Menschen in ihrem Land leben können, ohne unter Menschenrechtsverletzungen zu leiden? Ich denke, dass es gerade auch in unserem unmittelbaren Interesse ist, wenn wir einen Beitrag gegen gewaltsam ausgetragene Konflikte und Missachtung der Menschenrechte leisten können. Dann sind es eben diese internationalen Instrumente, bei denen wir mitwirken und bei denen wir zum Teil und Gott sei Dank auch ab und zu eine Vorreiterrolle einnehmen. Ich denke deshalb, dass es bei der Beurteilung, ob eine Ratifikation jetzt für unser Land vor- oder nachteilig ist, auch darum geht, diesen vielleicht nicht unmittelbaren und vielleicht auch nicht bezifferbaren Vorteil trotzdem auch zu sehen.
Ich möchte auch erwähnen, was es bedeuten würde, wenn die Schweiz hier abseitsstehen würde. Es wäre für das Image unseres Landes extrem schädlich, wenn die Schweiz sagen würde: "Diese Istanbul-Konvention, in der es darum geht, Gewalt gegen Frauen, Mädchen, Männer und Knaben zu verhindern, geht uns nichts an! Wir schauen für uns selber, und die anderen können auch für sich selber schauen." Das würde als Ausdruck von fehlender Solidarität und auch als Rosinenpickerei verstanden werden: Die Schweiz meldet sich international nur, wenn sie - möglichst für die Wirtschaft und mit möglichst viel Geld - unmittelbar von etwas profitieren kann, und für den Rest meldet sie sich ab. Nein, das ist nicht die Schweiz, das ist nicht unser Land.
Wenn vorhin die Frage gestellt worden ist, warum wir uns da einmischen sollen und das Gefühl haben, wir müssten bei den anderen für die Einhaltung der Menschenrechte sorgen, dann weise ich darauf hin, dass das ein Verfassungsauftrag ist. Das will die Bevölkerung. Das verlangt die Bevölkerung so. Das steht in Artikel 54 der Bundesverfassung, in unserem aussenpolitischen Verfassungsartikel: Er gibt dem Bund den Auftrag, zur Achtung der Menschenrechte beizutragen. Das ist der Wille unserer Bevölkerung, dass sich die Schweiz nicht nur bei den Menschenrechten in unserem Land einsetzt, sondern dass sie das auch international tut.
Es wurde gesagt, dass die Istanbul-Konvention eine umfassende Konvention sei. Sie ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schützt, und im Zentrum stehen dabei die Rechte, der Schutz und die Unterstützung der Opfer.
Ich möchte noch ein Wort zu den Vorbehalten der Schweiz sagen. Die Schweiz hat drei Vorbehalte gegen diese Konvention angemeldet - wir haben ja die Möglichkeit, im Rahmen der Konventionen des Europarates solche Vorbehalte anzubringen. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und zu drei Artikeln der Konvention Vorbehalte anzubringen. Sie betreffen aber vor allem technische Randbereiche der Konvention, und sie stellen weder das Engagement noch die Qualität der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz infrage.
Wie geht es nach der Ratifikation weiter? Die Schweiz erfüllt wie gesagt die Anforderungen der Konvention. Der Schutz vor Gewalt in unserem Land kann sich aber nicht auf international gültige Mindeststandards beschränken. Ich glaube, das täte unserem Land nicht gut. Ich denke, dort, wo es notwendig und machbar ist, den Schutz vor Gewalt zu verbessern, tun wir auch etwas, und das tun wir zum Beispiel mit der Vorlage zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. Wir wollen Artikel 55a des Strafgesetzbuches revidieren, damit bei Verfahren wegen häuslicher Gewalt die Stellung der Opfer verbessert wird. Der Bundesrat wird die Botschaft zu dieser Frage noch im kommenden Herbst verabschieden.
Ich habe Ihnen gesagt, die Schweiz steht in Bezug auf die Anforderungen der Istanbul-Konvention recht gut da. Gleichzeitig gibt es aber noch viel zu tun. Es liegt auch in unserem Interesse, dass das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt möglichst umfassend und effektiv angegangen wird. Deshalb wollen wir hier dabei sein, wir wollen hier mitmachen. Wir haben uns bis jetzt eingebracht, und wir werden uns weiterhin in unserem Land, aber auch weltweit gegen die häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Menschen überhaupt einsetzen.
Der Ständerat hat - das hat Ihnen die Kommissionssprecherin bereits gesagt - der Vorlage mit grossem Mehr zugestimmt. Ich bitte Sie, den Beitritt der Schweiz zur Istanbul-Konvention ebenfalls gutzuheissen.