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Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-04-15

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion ist ebenfalls der Meinung, dass auf diese erste BVG-Revision eingetreten [PAGE 497] werden muss, dass sie notwendig ist. Dies nicht nur aufgrund der Altersentwicklung der Bevölkerung - aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der daraus resultierenden finanziellen Engpässe bei der zweiten Säule -, sondern auch, weil wir - mehrheitlich - den Einbezug tieferer Einkommen in das BVG als notwendig und wünschenswert erachten, allerdings nicht in dem Masse, wie es die Kommissionsmehrheit beschlossen hat.

Die komplexen Zusammenhänge und die vielschichtigen Konsequenzen, die sich bei der Veränderung auch nur einer der Rahmenbedingungen der zweiten Säule ergeben, haben die Mehrheit bewogen, dem Systemwechsel zum proportional koordinierten Abzug von 40 Prozent des AHV-Lohns zuzustimmen. Dass mit diesem Schritt auf die Erhöhung der Altersgutschriften verzichtet werden kann, erachten wir als Vorteil. Denn die bundesrätliche Vorlage führte mit der Erhöhung der Ansätze bei den Altersgutschriften von 15 auf 18 Prozent klar zu einer Benachteiligung der Arbeitnehmer zwischen 45 und 54 Jahren.

Darüber, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, ist man sich weitestgehend einig. Weniger einig ist man sich über die Höhe und darüber, in welchem zeitlichen Rahmen dies zu erfolgen hat. Die FDP-Fraktion unterstützt - mehrheitlich - den Umwandlungssatz, wie ihn die Kommissionsmehrheit beschlossen hat, aber innerhalb einer Frist von 10 Jahren. Gerade bei den grossen Differenzen, die sich im Rahmen der Kommissionsberatungen zwischen Lebensversicherern, die Sammelstiftungen vertreten, und autonomen Vorsorgeeinrichtungen gezeigt haben, ist dieser Entscheid unserer Meinung nach zu verantworten. Eine Fraktionsminderheit unterstützt den Antrag des Bundesrates.

Im Rahmen ihrer familienpolitischen Zielsetzungen hat sich die FDP intensiv mit den Fragen der Teilzeitarbeit, der kleineren Pensen und den damit verbundenen tieferen Einkommen beschäftigt. Bekanntlich sind mehrheitlich die Frauen teilzeitlich erwerbstätig, wobei der Trend zu flexiblen Beschäftigungsgraden generell zunimmt. Nicht einverstanden ist die Mehrheit der FDP-Fraktion mit der Halbierung der Einkommensgrenze bzw. der Senkung der Eintrittsschwelle von 24 720 auf 12 360 Franken. Wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen. Der Antrag Suter trägt den Bedürfnissen einer grossen Zahl von Teilzeitbeschäftigten nach einer Versicherungsmöglichkeit genügend Rechnung.

Am Rande erwähnen möchte ich doch den Zusammenhang mit der AHV-Revision. Wir können nicht auf der einen Seite die Witwenrente der Witwerrente schrittweise anpassen und auf der anderen Seite verhindern, dass sich auch Frauen mit Teilzeitpensen für eine zweite Säule versichern können. Zur Selbstverantwortung bei der Vorsorge gehört auch diese Seite - dies an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen, welche die Eintrittsschwelle weiterhin bei 24 720 Franken belassen wollen. Bei der Frage der Höhe der Zusatzkosten sind auch mögliche Einsparungen bei Fürsorgeabhängigkeit trotz AHV und Ergänzungsleistungen, trotz Erziehungs- und Betreuungsgutschriften mit einzubeziehen, wenn eine zweite Säule aufgebaut werden kann.

Sicher: Die Kosten aus dieser BVG-Revision sind hoch. Oder wie sich Frau Bundesrätin Dreifuss in der Kommission ausdrückte: Die Revision ist logisch, kohärent, aber "vachement chère". Die Lösung der dringenden Probleme überzeugt viele Kreise. Eine Quadratur des Zirkels gibt es nicht. Wir können nicht den Umwandlungssatz an die höhere Lebenserwartung anpassen ohne Reduktion der Renten. Wir können nicht die Eintrittsschwelle halbieren, das System ändern, ohne dass es etwas kostet. Die Mehrheit unserer Fraktion ist aber der Meinung, dass Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in diesen Bereich eingesetzt werden müssen.

Beim Abwägen der Nachteile sind jedoch bei einer grossen Zahl zukünftiger Rentner die Auswirkungen einer Verbesserung der finanziellen Verhältnisse mit in Betracht zu ziehen: Senkung der Ergänzungsleistungen, Reduktion der umstrittenen sozialen Abfederung bei frühzeitiger Pensionierung oder eine erhöhte Kaufkraft. Alle diese Folgen sind bei der Abwägung der finanziellen Konsequenzen mit einzubeziehen. Es ist wenig konsequent, wenn wir zwar für ein Dreisäulenkonzept einstehen, aber bei der AHV sparen wollen und gleichzeitig eine Stärkung der zweiten Säule ablehnen. Wenn sich 40 Prozent aller berufstätigen Frauen nicht versichern können und 16 Prozent der Männer keine zweite Säule aufbauen können, weil sie die Eintrittsschwelle nicht erreichen, so hat unser vorbildliches Dreisäulenkonzept Lücken, die geschlossen werden sollten.

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, einzutreten und notwendige Reformschritte vorzunehmen.

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