Müller Leo · Nationalrat · 2017-05-31
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Mit meiner Motion 16.3172 will ich den Bundesrat beauftragen, die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, wonach Bundesrat und Parlament die Möglichkeit hätten, Überschüsse im Bundeshaushalt nicht vollständig für den Schuldenabbau einzusetzen. Ich schlage vor, dass die Hälfte dieser Überschüsse weiterhin für den Schuldenabbau eingesetzt werden soll und die andere Hälfte in den AHV-Fonds fliessen kann. Ich habe mit meiner Forderung verbunden, dass dies nicht einfach so geschehen, sondern eine zusätzliche Hürde eingebaut werden soll, nämlich die, dass für diesen Fall die Nettoschulden im Maximum 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen dürfen. Das heisst, wenn die Schulden höher sind als 10 Prozent des BIP, soll weiterhin alles Geld in den Schuldenabbau fliessen. Wenn die Schulden tiefer sind, soll die Möglichkeit bestehen, die Hälfte des Überschusses in den AHV-Fonds fliessen zu lassen.
Ich will jetzt auch sagen, worum es nicht geht: Es geht nicht darum, die Schuldenbremse aufzuweichen. Die Schuldenbremse besagt ja, dass nicht mehr ausgegeben werden darf, als eingenommen wird, und das über Jahre hinweg. Dann gibt es noch den Konjunkturfaktor, der auf die Konjunktur Rücksicht nimmt und allenfalls kleine Defizite zulässt. Es geht auch nicht darum, dass Überschüsse budgetiert werden, um dann solche Überschüsse in den AHV-Fonds fliessen zu lassen. Es geht nur darum, dass die Überschüsse, die tatsächlich erzielt werden, dann dorthin fliessen sollen. Es wurde immer wieder gesagt, auch in den Medien dargelegt, ich wolle die Schuldenbremse aufweichen. Nochmals: Darum geht es nicht.
Schauen wir mal die Zahlen an: Im Jahr 2015 wurde ein Überschuss von etwa 2,3 Milliarden Franken erzielt. Im Jahr 2016 - das haben wir heute ja gehört und genehmigt - wurde ein Überschuss von 750 Millionen Franken erzielt. Die Nettoschulden per 31. Dezember 2016 betrugen etwa 71 Milliarden Franken. Das sind etwa 11 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Das heisst jetzt: Gemäss meiner Forderung würde heute noch nichts in den AHV-Fonds fliessen, weil die Nettoschulden noch über 10 Prozent des BIP liegen. Mein Vorschlag geht also dahin: Wenn die Schulden weiter abgebaut werden können, dann würde diese Option greifen.
Mir ist auch bewusst, und ich stehe dazu, dass der Schuldenabbau wichtig ist. Es gibt aber auch renommierte Ökonomen, die sagen, dass null Schulden bei der öffentlichen Hand nicht das Gelbe vom Ei sind respektive nicht ein anzustrebendes Ziel sind. Auch der Staat hat mit seinen Schulden einen gewissen Gegenwert, und hier stellt sich die Frage, wo die Grenze ist. Ich habe mal diese maximal 10 Prozent des BIP vorgeschlagen.
Auf der anderen Seite haben wir grosse Herausforderungen, insbesondere auch bei der Rentensicherung. Die ältere Generation trägt ja auch markant zu den guten Ergebnissen bei, wenn wir solche erzielen können. Sie tut es über die Mehrwertsteuer, über die direkte Bundessteuer und auch über die Verrechnungssteuer. Mit meinem Vorschlag will ich bewirken, dass dieser älteren Generation etwas von dem zurückgegeben wird - zurückgegeben im weiteren Sinn -, was sie dem Bund einbezahlt hat.
Wir wären mit der Nettoschuldenquote von maximal 10 Prozent des BIP etwa auf dem Stand der Neunzigerjahre, also auf dem Stand, bevor der grosse Schuldenaufbau stattgefunden hat. Diesen Berg haben wir weitgehend abgetragen. Wie gesagt, sind wir auf das Niveau der Neunzigerjahre zurückgekommen, deshalb mein Vorschlag. Ich halte hier nochmals fest: Mir geht es keinesfalls darum, an den Grundfesten der Schuldenbremse zu rütteln. Mir geht es nur darum: Wenn Überschüsse erzielt werden, können diese dann etwas anders eingesetzt werden, als dies heute vorgesehen ist.[GZ]
Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Motion unterstützen.