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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-31

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-31

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen anzunehmen, und zwar ganz einfach, weil da offenbar ein Missverständnis vorliegt. Deshalb sage ich es gerne, nicht zum ersten Mal, aber gerne noch einmal: Von Verzicht auf diese Vorlage ist nicht die Rede! Wir werden auf diese Vorlage nicht verzichten, und wir hatten nie diese Absicht. Wir sind im Moment auch daran, diese Vorlage zu überarbeiten, damit wir sie Ihnen möglichst bald und noch vor dem Termin, den Sie uns gegeben haben, vorlegen können.

Ich möchte einfach zum Umfang dieser überarbeiteten Vorlage etwas sagen: Ich nehme an, dass Ihre Kommission bei der Formulierung der Motion vom Umfang der Vernehmlassungsvorlage ausgegangen ist. Wissen Sie, wann die Vernehmlassung zu dieser Vorlage stattgefunden hat? Das war im Jahr 2010; immerhin vor sieben Jahren hat diese Vernehmlassung stattgefunden. Sie erinnern sich auch, dass wir damals abgemacht hatten, dass wir zuerst den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches und nachher den Besonderen Teil revidieren. Damit waren Sie auch einverstanden, das macht auch Sinn. Es macht keinen Sinn, beide Teile parallel zu revidieren.

Wir werden jetzt einige Vorschläge aus der ursprünglichen Vorlage nicht übernehmen, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, weil sie zum Teil einfach in der Vernehmlassung sehr stark kritisiert wurden. Ich sage Ihnen dann gerne, welche das waren, aber vielleicht nicht heute. Andere Vorschläge sind in der Zwischenzeit halt einfach überholt, weil sich die Rechtslage geändert hat. Sie haben ja eben den Allgemeinen Teil revidiert. Dass das, was Sie im Allgemeinen Teil gemacht haben, einen Einfluss hat und auch berücksichtigt werden soll, wenn wir den Besonderen Teil revidieren, erwarten Sie von uns zu Recht.

Ich kann Ihnen heute also sagen, dass wir Ihnen eine Vorlage unterbreiten werden, die dem Anliegen der Motion, über die Sie jetzt befinden, gerecht wird.