Borer Roland · Nationalrat · 2002-04-15
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-15
Wortprotokoll
Die Fraktion der SVP beantragt Ihnen Eintreten auf die Vorlage zur ersten BVG-Revision. Grundsätzlich ist die überwiegende Mehrheit der Fraktion der Meinung, dass eine entsprechende Revision zur längerfristigen Sicherung der Rentenansprüche unumgänglich ist. Eingehend hat sich die SVP-Fraktion an der Fraktionssitzung mit den Themen der mangelnden Transparenz vor allem bei den Sammelstiftungen, der Senkung der Eintrittsschwelle für Kleinstverdiener und Teilzeitbeschäftigte sowie der Absenkung des Umwandlungssatzes befasst.
Bei der Eintrittsschwelle beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, am Status quo festzuhalten. Für uns ist das Festlegen der Eintrittsschwelle ein typischer Bereich, der sozialpartnerschaftlich gelöst werden muss. Das heute gültige Gesetz trägt diesem Umstand Rechnung, was daraus zu ersehen ist, dass heute schon viele Unternehmen mit ihren Vorsorgeeinrichtungen eine tiefere Eintrittsschwelle bzw. einen angepassten Koordinationsabzug kennen.
In den übrigen Punkten - vor allem bei der Absenkung des Umwandlungssatzes - empfiehlt Ihnen die Fraktion, den ursprünglichen Revisionsanträgen des Bundesrates zu folgen und es der Exekutive gleichzeitig zu ermöglichen, den Umwandlungssatz selbstständig anheben zu können, wenn dies finanziell angebracht erscheint.
Ohne schon jetzt auf die Details eingehen zu wollen, haben folgende Überlegungen innerhalb der SVP-Fraktion zu diesen Entscheiden geführt: Betrachtet man die schon realisierten und die geplanten Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen und Sozialwerke, so muss festgehalten werden, dass ein Ausbau der Sozialwerke geplant ist, der die Steuer- und Beitragszahlerinnen und -zahler jährlich zusätzlich mehrere Milliarden Franken kosten wird. Nach der Ansicht der Mehrheit unserer Fraktion kommt man angesichts dieser Perspektiven nicht darum herum, diesen Tendenzen klar entgegenzutreten.
Im Bereich der beruflichen Vorsorge haben wir nicht nur zwei verschiedene Systeme - das Beitragsprimat und das Leistungsprimat -, sondern von der Versicherungsart her auch zwei verschiedene Vorsorgeeinrichtungen. Unbestritten ist nach Ansicht der SVP-Fraktion, dass die autonomen Vorsorgeeinrichtungen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den heute gültigen Eckwerten praktisch keine Probleme darstellen. Diese Feststellung deckt sich weitestgehend auch mit den Aussagen der Experten.
Probleme, die zum Entscheid der Mehrheit der vorberatenden Kommission geführt haben, sind vor allem bei den Sammeleinrichtungen zu orten. Dort haben mangelnde Transparenz und zusätzlich mangelnde Kontrolle vonseiten der zuständigen Aufsichtsbehörde im EJPD dazu geführt, dass bis heute keine genauen und vor allem keine kontrollierbaren Aussagen über die Verwendung der Vorsorgegelder aus dem Kollektiv-Leben-Geschäft gemacht werden können.
Für die SVP ist dieser Zustand, gelinde gesagt, skandalös; er hat zu einem tief greifenden Misstrauen in weiten Kreisen der Versicherten geführt. Nach Ansicht der SVP-Fraktion haben der Bundesrat und die vorberatende Kommission gute Grundlagen geschaffen, um diesem unhaltbaren Zustand Einhalt zu gebieten.
Über die Zustimmung zum Gesetzentwurf oder die Ablehnung desselben entscheidet die SVP-Fraktion nach den Detailberatungen.
Gestatten Sie mir nun noch einige persönliche Bemerkungen: Einführend möchte ich festhalten, dass ich als Mitglied der vorberatenden Subkommission BVG und der SGK als kleine Minderheit innerhalb der SVP-Fraktion die Kommissionsentscheide in dieser Phase mittragen werde. Meiner Ansicht nach haben wir uns in den vorberatenden Gremien unter Beizug von Experten sehr seriös und umfassend mit den Problemen dieses sehr komplexen Themas befasst.
Nach mittlerweile elf Jahren im Rat und gleich langer Mitgliedschaft in der SGK erlaube ich mir zudem festzuhalten, dass die Revision dieses BVG so, wie wir das jetzt im Rat tun, die Grenzen des Milizparlamentes klar und deutlich aufzeigt. Die Behandlung von zwei AHV-Revisionen und eines meines Erachtens leider verunglückten Krankenversicherungsgesetzes war im Vergleich dazu eine einfache Legiferierungsarbeit. Dies sage ich nicht allein aufgrund der zeitlichen Belastung, dies sage ich auch aufgrund der Komplexität des Themas.
Weswegen nun unterstütze ich die Anträge der vorberatenden Kommission?
1. Ich stehe zu hundert Prozent hinter den Grundsätzen der SVP bezüglich Eigenverantwortlichkeit, auch in der Frage der Altersrenten. Gerade die zweite Säule ist derjenige Teil, der primär eigenverantwortlich erschaffen und geschaffen wird.
Aufgrund meiner Überzeugungen muss ich deshalb alle Forderungen unterstützen, die das Vertrauen meiner Wählerschaft, nämlich des Mittelstandes, in dieses wichtige Vorsorgewerk stärken.
2. Es nützt niemandem etwas, wenn sich z. B. infolge einer übermässigen Absenkung des Umwandlungssatzes in Zukunft ein Grossteil der Neurentnerinnen und Neurentner das Alterskapital auszahlen lässt. Die Aussage der Arbeitgeberverbände - nach der ja nicht das Rentenkapital an sich, sondern nur die einzelne Rente verkleinert würde, weil die Rentnerinnen und Rentner statistisch gesehen eben länger leben - wird die Betroffenen geradezu dazu anregen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich das Kapital auszahlen zu lassen. Wenn das in grossem Umfang geschieht, wird die zweite Säule des Vorsorgesystems zusammenbrechen.
Vergessen wir nicht, dass die Variante einer sicheren Rente - wie sicher sie ist, wird sich allerdings zeigen, das hängt vom Entscheid der eidgenössischen Räte ab - im Falle eines frühzeitigen Ablebens des Versicherten und einer [PAGE 501] Leistung an die Erben schon heute grosse Nachteile aufweist. Der Entscheid der Subkommission bezüglich der Absenkung des Umwandlungssatzes auf nur 6,8 Prozent - auch das ist eine Kürzung - trägt diesem Wunsch meines Erachtens voll Rechnung. Er wurde unter anderem aufgrund der Tatsache gefällt, dass vor allem die Privatversicherer trotz mehrmaligem Nachfragen, ja trotz Bitten um Auskunft, nicht in der Lage waren, darüber Auskunft, zu geben, wie die verschiedensten Fonds, z. B. die Schwankungsreserven oder der Längerlebigkeitsfonds, verwendet worden sind oder verwendet werden.
Vor allem die Nichtbeantwortung der Frage nach der Umlagerung dieser Gelder ins Einzel-Leben-Geschäft ist für mich der Grund, den Kommissionsanträgen zuzustimmen. Für mich sind die kleinere Absenkung des Umwandlungssatzes und die damit faktisch gesetzliche Festschreibung der Mindestrente eine Möglichkeit, den Rentnerinnen und Rentnern zu den ihnen zustehenden Leistungen zu verhelfen.
3. Der Kompromiss, einerseits eine tiefere Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge zuzulassen und andererseits die Einzahlungen in die Vorsorgewerke nach oben offen zu lassen, ist ein Entscheid, der den Realitäten und vor allem auch den veränderten Arbeitsbedingungen Rechnung trägt.