Fasel Hugo · Nationalrat · 2002-04-15
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2002-04-15
Wortprotokoll
Wenn wir die Arbeit rund um die erste BVG-Revision überschreiben müssten, könnten wir auch einen Titel setzen, der mit einer Frage endet, nämlich etwa: "Wo sind die Milliarden, wo sind sie geblieben?"
Das Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist 1985 in Kraft getreten. Kurz nach seiner Einführung traten die ersten Schwierigkeiten auf. So brauchte es bald einmal ein Extragesetz für die Freizügigkeit, ein Gesetz, das 1995 in Kraft trat. Weitere Schwierigkeiten ergaben sich immer wieder auch bei Konkursen von Firmen, bei Fehlspekulationen einzelner Pensionskassen und bei Teilliquidationen. Sonst aber war es um die berufliche Vorsorge übermässig still und ruhig. Demgegenüber war innerhalb des Dreisäulensystems die AHV weit mehr im Gespräch. Sie wurde in den letzten Jahren immer wieder schlecht geredet, es wurden in Bezug auf die Finanzierung der AHV Ängste geschürt, derweil die zweite Säule als sicherer Hafen, als krisenresistent, als Versicherung ohne finanzielle Sorgen dargestellt wurde. In dieser Revision merken wir nun aber, dass auch in der zweiten Säule die Renten sinken können. Zeitweise haben manche Versicherungsgesellschaften sogar Hunderttausende von Franken in Medienkampagnen gesteckt, um die AHV schlecht zu machen und damit das Terrain für die Einzelversicherung zu ebnen.
Mit der ersten BVG-Revision haben wir nun erstmalig die Chance, einmal in aller Breite über die Schwierigkeiten, Ungereimtheiten und Probleme der beruflichen Vorsorge zu reden.
Dabei sollten wir uns erst einmal dessen bewusst sein, dass die berufliche Vorsorge - Obligatorium und Überobligatorium zusammengenommen - heute insgesamt rund 500 Milliarden Franken an Vorsorgekapital bindet. Diese Summe von nahezu einer halben Billion Franken ist mehr als das Bruttoinlandprodukt der Schweiz in einem Jahr. Allein diese Grössenordnung legt uns nahe, bei der Revision vorsichtig, aufmerksam und sorgfältig vorzugehen.
Einige Bemerkungen zu diesen Grössenordnungen: Wir sollten uns bewusst sein, dass wir im Rahmen dieser Revision immer nur über einen Teil der zweiten Säule reden, nämlich über das Obligatorium. Das Überobligatorium hingegen ist der Diskussion weitgehend entzogen. Daraus ergibt sich eine gewaltige Verzerrung bei der Wahrnehmung der zweiten Säule. So haben auch IDA-Fiso 1 und 2 immer nur vom Obligatorium gesprochen. Es wird heute in diesem Land nicht wahrgenommen - ich stelle es immer wieder fest -, dass das Überobligatorium, also das Wachsen der zweiten Säule in die Höhe, in die Beletage hinein, praktisch gleich viele Mittel verschlingt wie die ganze AHV. Also nochmals, damit wir uns dessen künftig bewusst sind - auch bei der Kostendiskussion, die wir noch führen werden -: Das Überobligatorium in der zweiten Säule ist finanziell ähnlich gross wie die ganze AHV. Es gibt einen Unterschied: Über die AHV wird debattiert, über den überobligatorischen Teil der zweiten Säule nicht, auch in dieser ersten Revision nicht.
Bei den Beratungen in der Kommission und in der Subkommission hat es sich gezeigt, dass die berufliche Vorsorge einen gewaltigen Komplexitätsgrad erreicht hat. Die Experten und Expertinnen, die die Arbeiten begleitet haben, sind nicht selten an ihre Grenzen geraten. Die Frage stellt sich also: Werden wir es uns längerfristig leisten können, das Gesetz zur beruflichen Vorsorge nur als Rahmengesetz auszugestalten und grosse Teile des Gestaltungsraumes den Reglementen der einzelnen Pensionskassen und Sammeleinrichtungen zu überlassen? Was ursprünglich als Gestaltungsfreiheit angelegt war, ist heute zu einem Dschungel von Lösungen verkommen, sodass viele die Übersicht verloren haben.
Wer heute mit Kleinunternehmern über die zweite Säule spricht, wird feststellen, dass die allermeisten mit den Regeln der beruflichen Vorsorge wenig vertraut sind. Es herrscht die moderne Unübersichtlichkeit. Für viele gilt das Prinzip: Augen zu und durch und die Rechnung bezahlen, die die Sammeleinrichtung geschickt hat.
Die Kommissionsarbeiten haben gezeigt, dass die Transparenz in der beruflichen Vorsorge weitgehend fehlt, insbesondere bei den Sammeleinrichtungen. Die Informationslücken sind gewaltig. Ohne alle Sammeleinrichtungen in den gleichen Topf werfen zu wollen, muss doch die Frage gestellt werden, auf die wir von den Sammeleinrichtungen, das heisst von den Versicherungsgesellschaften, bis heute keine brauchbare Antwort bekommen haben: Wo sind die Milliarden von Franken geblieben, die man in den Neunzigerjahren verdient hat? Die Versicherungsgesellschaften geben uns keine Informationen über die Berechnungen der Überschussbeteiligungen, keine Angaben über die Performance des Vorsorgekapitals.
Diese Situation ist umso gravierender, als dass das BVG, in Artikel 65 Absatz 3, von den Vorsorgeeinrichtungen klar und deutlich verlangt, dass sie ihre Verwaltungskosten in der Betriebsrechnung offen ausweisen müssen. Leider blieb das bis heute toter Buchstabe.
Doch nicht nur die Arbeitnehmenden, auch die Arbeitgeber sind von der fehlenden Transparenz betroffen. Sie können keine Vergleiche zwischen den Vorsorgeeinrichtungen anstellen. Wenn sie eine Vorsorgeeinrichtung wählen, ist das in den meisten Fällen ein Entscheid über eine Blackbox. Der Wettbewerb zwischen den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen ist damit völlig ausgeschlossen.
Weil wir anschliessend darüber nicht mehr reden werden, will ich es doch in der Eintretensdebatte machen, nämlich ein paar Worte zu den Verwaltungskosten sagen. Denn es geht bei den Verwaltungskosten um viel Geld, um Hunderte von Millionen Franken. Bisher haben die Versicherungsgesellschaften auch dazu nichts, aber auch gar nichts gesagt. Erst bei der Diskussion um den Mindestzinssatz haben sie den Schleier etwas gelüftet. So wissen wir, dass bei den Sammelstiftungen heute rund 1,1 Millionen Personen versichert sind. Immer dann, wenn für eine versicherte Person eine Mutation ausgeführt werden muss, werden diese Kosten verrechnet. Gleiches gilt, wenn die Vorsorgeeinrichtungen Inkassomassnahmen, unter Umständen auch Betreibungen, durchführen. Doch neben diesen verrechneten Kosten, so haben uns die Versicherungsgesellschaften bei den Hearings gesagt, hätten sie jährlich noch Zusatzkosten im Rahmen von 0,9 Prozent. Das heisst, auf 100 Milliarden Franken gerechnet, dass die Versicherungsgesellschaften für die Administration jährlich fast eine Milliarde Franken Zusatzkosten verrechnen.
Zum Vergleich: Die AHV hat 3,5 Millionen Versicherte und 1 Million Rentnerinnen und Rentner. Für deren Verwaltung und Administration kommt sie mit 400 Millionen Franken aus. Wir legen heute bei den Sammeleinrichtungen 1 Milliarde Franken irgendwo auf die Seite, lassen sie in Schubladen verschwinden, über die die [PAGE 502] Versicherungsgesellschaften mit grösster Wahrscheinlichkeit das Einzelgeschäft finanzieren; Quersubventionierung par excellence, umso schlimmer, wenn wir wissen, dass bei den Sammeleinrichtungen vor allem kleine Betriebe und tiefere Einkommen versichert sind.
Die grüne Fraktion tritt unter mehreren Bedingungen auf diese Vorlage ein: eine Verbesserung der Transparenz und eine Herabsetzung des Umwandlungssatzes auf maximal 6,8 Prozent; unter der Bedingung, dass die riesigen Vermögen sozial und ökologisch verträglich angelegt werden, die berufliche Vorsorge nicht zu einem Steuerschlupfloch wird, der Koordinationsabzug beseitigt wird und der Schwellenwert auf 12 000 Franken gesenkt wird.