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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01

Wortprotokoll

Die Motion möchte den Bundesrat beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales, IT-gestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen einzurichten. Sie wissen, das gemeinsame Sorgerecht ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damals darauf verzichtet, ein zentrales Register einzurichten, das im Einzelfall über das Sorgerecht Auskunft gibt. Das heisst aber nicht, dass ein Nachweis über die elterliche Sorge - und da muss ich der Motionärin schon Recht geben - im Einzelfall nicht sehr wichtig sein kann.

Heute bestehen in der Schweiz verschiedene Möglichkeiten, im Bedarfsfall nachzuweisen, wem die elterliche Sorge zusteht. Das kann in einem Gerichtsurteil stehen, das kann in einer Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) stehen oder in einer schriftlichen Erklärung der Eltern gegenüber einem Zivilstandsamt oder gegenüber der Kesb. Im internationalen Verhältnis kennt das Haager Übereinkommen einen entsprechenden Nachweis durch die zentrale Behörde im Land des Aufenthaltes des Kindes. Ob darüber hinaus ein Bedürfnis nach einem nationalen Register besteht, müsste zuerst vertieft geprüft werden. Wer genau braucht heute einen Sorgerechtsnachweis - das ist eine ganz praktische Frage -, sind es die Familien, sind es die Behörden, wie häufig kommt das vor? Es wäre auch zu klären, ob eine nationale Registerlösung, wie es in der Motion steht, dieses Bedürfnis praktisch wirklich am besten abdeckt oder ob es auch alternative Lösungsansätze gibt.

Frau Nationalrätin Amherd, Sie haben gesagt, es gebe einfache und günstige Lösungen und man könne das bei Infostar anhängen. Ich muss Ihnen einfach sagen: Die Erfahrungen mit IT-Projekten, mit IT-Infrastrukturen zeigen, dass es meistens mehr kostet, als man denkt. So einfach ist das nicht. Wir haben es hier auch mit dem Föderalismus zu tun; ich habe Ihnen vorhin die Behörden aufgezählt, die da alle irgendwo involviert sind. Ich hätte also schon einigen Respekt vor einem solchen IT-Projekt. Ob es dann günstiger oder teurer wird, wenn man ein solches Register an eine bestehende Infrastruktur anhängt, müsste ebenfalls abgeklärt werden.

Es sind auch verschiedene Modelle denkbar. Die Fragen sind zum Beispiel: Wer soll dieses Register überhaupt aufbauen? Wer soll dieses Register betreiben? Wer speist die Daten ein? Und natürlich geht es vor allem um die Fragen: Wer finanziert es? Wie stellt man sicher, dass ein solches Register jederzeit à jour ist? Es gibt ja dann immer wieder Änderungen. Wer stellt also sicher, dass das, was dort drinsteht, dann auch tatsächlich dem aktuellen Stand entspricht? Man müsste dann auch noch an die Konsequenzen für das Personal denken. Sie wollen ja immer beim Personal sparen, Sie wollen keine neuen Personalressourcen, und dann möchten Sie trotzdem neue Register schaffen. Man müsste sicher auch mal anschauen, wie es im Ausland aussieht, ob es solche Register im Ausland gibt; wir müssen nicht alles neu erfinden.

Mit dieser Motion würden Sie den Bundesrat einfach heute schon auf eine sehr spezifische technische Lösung verpflichten. Ich will wirklich nicht ausschliessen, dass Handlungsbedarf bestehen kann. Wir müssten diesen aber zuerst im Detail abklären können. Eine Motion zum heutigen Zeitpunkt lässt dem Bundesrat aus unserer Sicht einfach nicht den nötigen Spielraum, um eine sach- und bedarfsgerechte Lösung zu erarbeiten. Deshalb sage ich Ihnen schon jetzt: Wenn Sie diese Motion annehmen sollten, würde ich mir erlauben, im Zweitrat die Umwandlung in einen Prüfungsauftrag zu beantragen. Denn ich bin wirklich der Meinung, dass wir hier gewisse Dinge zuerst prüfen sollten, bevor wir da voll loslegen.

In diesem Sinne beantragen wir Ihnen die Ablehnung der Motion. Sie hören aber aus meinem Votum: Bei der Frage, ob man so etwas mal anschauen sollte, sind wir durchaus offen. Wir nehmen es aber eben immer sehr ernst, wenn Sie eine Motion annehmen. In einem solchen Fall müssen wir die Forderung der Motion umsetzen. Wir können dann nicht sagen, dass wir mal schauen, ob das überhaupt Sinn macht, sondern sind dann gezwungen, etwas zu tun. Das ist der Grund, [PAGE 861] weshalb wir der Meinung sind, dass eine Motion in dieser Form für die Durchsetzung dieses Anliegens nicht geeignet ist.