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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01

Wortprotokoll

Ich werde jetzt nicht wiederholen, was ich vorhin gesagt habe, weil ja dieser Vorstoss in die gleiche Richtung geht.

Erster Punkt: Wenn ich Ihnen zuhöre, höre ich, dass Sie offenbar ganz viele Fälle kennen, von denen Sie wissen, dass da Leute unrechtmässig in ihr Heimatland zurückgereist sind. Ich bitte Sie, diese Fälle zu melden. Ich gehe davon aus, dass nach der heutigen Diskussion bei der Meldestelle beim Staatssekretariat für Migration eine ganze Flut von Meldungen eingehen wird. Ich kann Ihnen versichern: Wir werden jeder einzelnen dieser Meldungen nachgehen, mit dem Nachrichtendienst, mit Fedpol, mit den internationalen Kontakten, die wir haben. Wir haben ja zum Beispiel auch Polizeiattachés in der Türkei. Wir werden das mit ihnen besprechen. Ich will dem nachgehen. Aber Sie können nicht nur sagen, Sie wüssten von ganz vielen Fällen, sondern Sie müssen diese Fälle auch bringen. Dann müssen Sie die Namen bringen. Einfach zu sagen, es gebe ganz viele Reisen ins Heimatland, Sie hätten das in der Zeitung gelesen, genügt nicht. Ich bitte Sie wirklich, das zu tun.

Zweiter Punkt: Diese Motion ist offener formuliert als die Motion, die Sie vorhin beraten haben. Diese Motion sagt, der Bundesrat solle dafür sorgen, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene grundsätzlich keine Bewilligung für Auslandreisen mehr erhalten. Ich lese dieses "grundsätzlich" so, dass Sie sagen: Im Prinzip gibt es keine Bewilligung, aber es gibt eben Gründe für Ausnahmen. Da muss ich Ihnen sagen, das ist eigentlich das, was ich Ihnen vorhin ausgeführt habe. Jeder Einzelfall wird geprüft, aber es gibt eben manchmal auch Gründe, solche Bewilligungen zu geben. Wenn Sie der Meinung sind, dieses "grundsätzlich" würde diese Offenheit beinhalten, dann muss ich Ihnen sagen: Ich kann, wenn schon, mit dieser Motion besser leben als mit der vorhergehenden. Denn die vorhergehende ist total radikal - im eigentlichen Sinn -, sehr radikal formuliert.

Wenn Sie sagen, anerkannten Flüchtlingen sei es ausnahmslos verboten, ihr Herkunftsland zu besuchen, machen Sie aber auch wieder den Riegel zu. Schauen Sie, Sie haben das Bedürfnis, Missbräuche zu verhindern, zu verfolgen, etwas dagegen zu tun. Ich habe dafür Verständnis. Aber machen Sie doch nicht Regeln, bei denen Sie nachher schon bald wieder sagen, so weit könne man aber nicht gehen. Ich bekomme immer wieder aus Schulen Briefe. Ich habe auch aus diesem Saal schon Leute in meinem Büro gehabt, die gesagt haben, eine gewisse Auslandreise sollte möglich sein; dass das Kind, dass die Frau, dass der Bruder nicht mal nach Deutschland, nach Österreich, nach Frankreich reisen könne, sei doch absurd. Sie wissen, dass vorläufig Aufgenommene manchmal jahrelang in diesem Land sind. Sie sagen nun, sie dürften dieses Land nicht verlassen. Was ganz genau stört Sie daran, dass diese Menschen unser Land verlassen und wieder zurückkommen können, für einen Studienaufenthalt, für eine Schulreise? Ich glaube, Sie sollten bei diesem Thema - bei aller Emotionalität und bei allem Willen, hier gegen Missbräuche vorzugehen - am Schluss einfach die Verhältnismässigkeit nicht ganz aus den Augen verlieren.

Ich bin gerne bereit, diese Fragen in Ihrer Staatspolitischen Kommission zu diskutieren, noch im Detail zu schauen, wie das Staatssekretariat für Migration hier vorgeht, das Zahlengerüst anzuschauen und zu prüfen, ob man im Gesetz oder in der Verordnung - ich habe es vorhin gesagt - bei der vorläufigen Aufnahme noch etwas definieren sollte. Diese beiden Motionen weisen aber eine Form von Undifferenziertheit auf, die dazu führt, dass Sie damit erstens dem Problem nicht gerecht werden und dass Sie zweitens noch ganz viele Menschen damit treffen, die Sie gar nicht meinen können.