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Suter Marc F. · Nationalrat · 2002-04-15

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Die Minderheit III möchte zwei Knackpunkte miteinander auf einer mittleren Linie verbinden. Die eine Frage betrifft die Eintrittsschwelle, die andere Frage die Anwendung des Koordinationsabzuges. Bei Letzterem, also beim Koordinationsabzug, folgt die Minderheit III der Kommissionsmehrheit. Sie befürwortet mit anderen Worten den Koordinationsabzug von 40 Prozent des Jahreslohnes - der Abzug soll sich also nach dem Beschäftigungsgrad ausrichten -, und zwar mit der Unter- und der Obergrenze, wie sie in Artikel 8 festgehalten werden.

Ein technisches Problem gilt es dann bei der Abstimmung zu beachten: Mein Einzelantrag hätte eigentlich auf der Fahne stehen sollen, aber aus irgendwelchen Gründen ist er unters Eis geraten. Deshalb habe ich betreffend Koordinationsabzug einen Einzelantrag zu Artikel 8 gestellt. Dieser bezieht sich aber auf das System und muss im Ganzen gesehen werden.

Zunächst eine Bemerkung zum Koordinationsabzug: Sehr viele Leute in der Praxis verstehen nicht, welche Bewandtnis es mit diesem Koordinationsabzug hat. Wie wir wissen, dient er der Abgrenzung von erster und zweiter Säule. Es gibt aber sehr viele Vorsorgeeinrichtungen, die diesen Koordinationsabzug gemäss Reglement im unteren Einkommensbereich gar nicht anwenden. Damit ist auch gesagt, dass eine Anpassung dieser starren Regelung, die ja sehr viele Arbeitnehmer von der zweiten Säule ausschliesst, bzw. deren Flexibilisierung dringend notwendig ist.

Der Koordinationsabzug steht in einem engen Zusammenhang mit der Frage der Eintrittsschwelle. Bisher war die Eintrittsschwelle bei einem Jahresgehalt von 24 720 Franken festgesetzt. Die Kommissionsmehrheit hat diese Eintrittsschwelle halbiert. Die Minderheit III geht in die Mitte dieser Differenz, und da besteht in Bezug auf den Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse) kein Unterschied.

Der Unterschied zum Antrag der Minderheit I besteht aber darin, dass jenes System nicht den flexibilisierten Koordinationsabzug, wie ihn die Kommissionsmehrheit vorschlägt, zur Anwendung bringen will. Diese Differenz zum Antrag der Minderheit I ist natürlich von sehr grosser Tragweite, auch wenn die Eintrittsschwelle zahlenmässig die gleiche ist. Der Antrag der Minderheit I - das könnten die Kommissionssprecher vielleicht noch verdeutlichen - hat zur Folge, dass die Besitzstandswahrung bei den mittleren Einkommen nicht gegeben ist und dort im Gegenteil Abstriche vorgenommen werden müssen. Frau Meyer, Sie haben aus diesem Grunde natürlich die Altersgutschriften angehoben, indem der Zuschlag von 1 Prozent vorgesehen wird; aber ich muss Ihnen sagen, dass dieses System nachhaltig zu wenig konsistent ist, und es sollte von Ihnen deshalb nicht gutgeheissen werden. Das System der Kommissionsmehrheit ist in diesem Punkt eindeutig vorzuziehen: Es ist einfach, praktikabel und entspricht der wirtschaftlichen Realität bei den tiefen und mittleren Einkommen.

Nun noch ein Wort zum Antrag der Minderheit II: Es ist ein Fehlschluss, zu argumentieren, die zweite Säule solle nicht für Personen mit kleinen Einkommen zur Verfügung stehen. Was passiert nämlich, wenn man auf die AHV und die Ergänzungsleistungen verweist? Man zeigt damit einen etwas billigen Ausweg auf, der dazu führt, dass die Selbstverantwortung geschwächt wird. Denn all jene, die auch bei kleinen Einkommen die Beiträge für die zweite Säule bezahlen müssen, könnten darauf verzichten - aufgrund der Überlegung, man wolle während der Erwerbszeit keine Abzüge in Kauf nehmen, da man die Sicherheit habe, dass im Rahmen der ersten Säule die AHV zahlt und die Ergänzungsleistungen zum Tragen kommen, wenn dies nicht genügt.

Wir befürworten etwas anderes: Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, die Eintrittsschwelle bei der zweiten Säule zu senken. Damit können auch Personen mit kleinen Einkommen eine Vorsorge treffen. Sie bezahlen ja die Hälfte dieser Beiträge, und entsprechend wird die Selbstverantwortung gestärkt, und die Ergänzungsleistungen werden tendenziell entlastet.

Warum will die Minderheit III die Eintrittsschwelle nicht bei etwas mehr als 12 000 Franken ansetzen wie die Mehrheit? Dafür gibt es zwei Gründe: Einerseits wollen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Einkommen von 1000 Franken pro Monat keine Abzüge vornehmen, haben also kein Interesse, bei dieser tiefen Schwelle der zweiten Säule überhaupt beizutreten. Andererseits hat die Lösung der Mehrheit zur Folge, dass zusammen mit der AHV die Ersatzleistungen aus der ersten und zweiten Säule bei diesen tiefen Einkommen höher sind als das versicherte Gehalt. Uns scheint, dass diese Konsequenz des Modelles für diese Lohnempfänger zwar finanziell vorteilhaft ist, aber dem [PAGE 510] Versicherungsprinzip entgegensteht.

Dieses Problem besteht ab einem Jahreseinkommen von 14 000 Franken nicht; bei der Fassung der Minderheit III entfällt diese Verzerrung mithin.

Ich komme noch zu den Mehrkosten. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat diese Mehrkosten geschätzt. Nach dem Modell der Minderheit I belaufen sie sich auf 485 Millionen, nach jenem der Minderheit III auf 660 Millionen und nach jenem der Mehrheit auf 865 Millionen Franken pro Jahr. Bei diesen Beträgen ist natürlich zu berücksichtigen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch für sie aufkommen. Mit anderen Worten: Wenn Sie sich die Frage stellen, inwiefern die Unternehmungen belastet sind, dann können Sie diese Mehrbelastungsbeträge halbieren. Das relativiert die Frage der Mehrbelastung doch erheblich. Die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges und die Senkung der Eintrittsschwelle bedeuten, dass sehr viele Personen, die heute nicht der zweiten Säule angehören, hier neu mitmachen können. Wenn Sie dies gegen die Mehrbelastung abwägen, die für die Unternehmen doch gering ist, dann kann ja die Antwort nur lauten, dass Sie dieser Änderung, der Senkung der Eintrittsschwelle wie auch der Flexibilisierung des Koordinationsabzuges, zustimmen müssen. Sie müssen dies tun, um den vielen Teilzeiterwerbstätigen Rechnung zu tragen, um den vielen Frauen entgegenzukommen, die aufgrund der traditionellen Rollenverteilung sonst die Schwelle des nötigen Erwerbseinkommens nicht erreichen.

Wollen Sie alle diese Erwerbstätigen tatsächlich weiterhin von der zweiten Säule ausschliessen, wie dies von der Minderheit III verlangt wird? Die Antwort kann doch nur Nein lauten! Zusammenfassend: Wir denken, dass die Lösung der Minderheit III auch für die Wirtschaft und die Versicherungen akzeptabel ist. Das ist uns signalisiert worden. Wir denken, dass wir die Hauptprobleme mit diesem vermittelnden Vorschlag lösen. Wir denken, dass der Antrag der Minderheit III doch erhebliche Vorzüge gegenüber dem Antrag der Minderheit I aufweist. Und wir finden, dass der Antrag der Minderheit II nicht akzeptabel ist, insbesondere nicht für all jene, die sonst weiterhin von der zweiten Säule ausgeschlossen wären und die wir wie die Kommissionsmehrheit nun einbeziehen wollen.

Ich bitte Sie also, hier der Minderheit III zu folgen.

Noch eine letzte Bemerkung: Bei der Abfassung des Textes ist eine Unterlassung passiert. Wir haben auch in der Kommissionsberatung ausdrücklich gesagt, dass die Teilzeitleistungen bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet werden müssen. Mit anderen Worten: Es sollte wie im Antrag der Minderheit I auch bei der Minderheit III heissen: "bei einem oder mehreren Arbeitgebern". Ich bitte die Präsidentin, das bei der Abstimmung dann noch zu präzisieren, damit alle, die jetzt nicht im Saal sind, das nachvollziehen können.