Amherd Viola · Nationalrat · 2017-06-01
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-06-01
Wortprotokoll
Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 55a StGB so anzupassen, dass eine Sistierung des Verfahrens bei Gewalt in Paarbeziehungen nur noch bei Ersttätern möglich ist.
Seit 2004 sind Delikte wie die einfache Körperverletzung Offizialdelikte, wenn sie im Rahmen einer Ehe oder einer Partnerschaft begangen werden, das heisst, sie werden von Amtes wegen verfolgt. Gleichzeitig wurde im Gesetz vorgesehen, dass diese Verfahren auf Antrag des Opfers während sechs Monaten sistiert werden können. Widerruft das Opfer die Zustimmung zur Sistierung während dieser sechs Monate nicht, wird das Verfahren eingestellt. Dies zeigt, dass die spezielle Situation der Opfer von häuslicher Gewalt ernst genommen wird und dass notwendige gesetzliche Grundlagen vorhanden sind.
Es ist nachvollziehbar, dass ein Opfer dem Täter, mit welchem es in enger Verbindung steht, eine zweite Chance geben will. Wer als Täter diese Chance aber nicht nutzt, darf nicht mehr geschont werden. Oft bleibt es bei häuslicher Gewalt nicht bei einer einmaligen Gewaltanwendung. Eine Sistierung des Verfahrens im gleichen Fall darf deshalb nur bei Ersttätern gewährt werden, sonst besteht die Gefahr, dass die Opfer unter Druck immer wieder einer Sistierung des Verfahrens zustimmen und diese Zustimmung nicht widerrufen. So wird das Verfahren eingestellt, und die Verfolgung von Amtes wegen wird untergraben.[GZ]
Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen.