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Matter Thomas · Nationalrat · 2017-06-01

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-01

Wortprotokoll

Vorab möchte ich meine Interessenbindung bekanntgeben: Ich bin mit 7,5 Prozent am Schweizer Privatfernsehen 3 Plus beteiligt.

Nun, worum geht es bei dieser parlamentarischen Initiative? Bekanntlich verbietet das geltende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen sämtlichen öffentlich-rechtlichen wie auch den privaten Programmanbietern jede politische und religiöse Werbung. Wie Sie wissen, haben wir über den Sinn oder Unsinn dieser Regelung im Parlament schon verschiedentlich debattiert. Inkonsequenterweise ist demgegenüber die politische und religiöse Werbung im Online-Bereich zulässig. Dabei sind Online-Angebote doch keinesfalls weniger öffentlichkeitsrelevant als die Angebote des Rundfunks. Im Gegenteil geht der Trend dahin, dass sich der Online-Medienkonsum immer weiter ausweitet.

Die Ungleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern scheint mir mit logischen Argumenten nicht nachvollziehbar. Ich meine, dass die Zulassung von Werbung mit politischem Inhalt - selbstverständlich immer im Rahmen der Absicht des Gesetzgebers gemäss den Artikeln 4 und 5 RTVG, also unter Beachtung der Grund- und Menschenrechte, der öffentlichen Sicherheit, des Jugendschutzes usw. - eine Lücke im hartumkämpften Werbemarkt schliessen würde.

Ich weiss von Unternehmern im Radio- und Fernsehbereich, die immerhin auch eine wichtige Funktion als Arbeitgeber einnehmen, wie ungleich lang ihre wirtschaftlichen Spiesse gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern sind. Ich bin überzeugt, dass heute die Bevölkerungsmehrheit eindeutig mehr Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern wünscht. Im Sinne dieser Wettbewerbsfähigkeit wären die privaten Sender bei Freigabe der politischen und religiösen Werbung in der Lage, teilweise überlebenswichtige Zusatzeinnahmen zu erzielen.

Für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender mag das Verbot Sinn machen. Für die privaten Fernsehen und Privatradios besteht für dieses Verbot aber kein ersichtlicher Grund. Sie sollten in dieser Hinsicht vielmehr gleich wie die ebenfalls privatwirtschaftlich organisierten Online- und Printmedien behandelt werden. Ich beurteile es heute als eine geradezu staatspolitische Aufgabe, den privaten Medienanbietern bessere wirtschaftliche Perspektiven anzubieten, ihr längerfristiges Überleben zu sichern und damit dem Gedanken des Wettbewerbs auch im Rundfunkbereich Rechnung zu tragen.

Die Gegner dieser parlamentarischen Initiative befürchten, dass die Rundfunkveranstalter ihre Unabhängigkeit verlieren könnten. Dies scheint mir überhaupt nicht stichhaltig zu sein, denn erstens geht man von einer vermeintlichen Käuflichkeit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger aus, und zweitens müsste man mit derselben Begründung die politische Werbung auch im Internet, in den Printmedien und in den sozialen Netzwerken grundsätzlich verbieten. Gerade angesichts der immer stärkeren Konvergenz der verschiedenen Medienkanäle macht das Werbeverbot für private Radio- und Fernsehsender keinerlei Sinn mehr.

Ich ersuche Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, das heisst, der Minderheit Rutz Gregor zu folgen, sodass die privaten Rundfunkanbieter im Werbebereich den privaten Online- und Printanbietern gleichgestellt werden.