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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-06

Wortprotokoll

Gemäss den Erfahrungen der zuständigen Fachbehörden in den Kantonen Graubünden, Uri und Bern handelt es sich beim erwähnten Bären um ein sehr menschenscheues junges Männchen. Dieser Bär ist bereits seit über einem Jahr in der Schweiz. Es ist erst ein Schadenfall im Kanton Uri bekannt, der auf ihn zurückzuführen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass dieser Bär unauffällig ist und keine Gefahr für den Menschen darstellt. Seit der Einwanderung des ersten Bären 2005 haben mindestens fünfzehn junge Bärenmännchen die Schweiz besucht; zwei davon hatten ihre Scheu vor dem Menschen verloren.

Bei der Beurteilung der Situation hat sich die Vollzugshilfe des Bundes, das Konzept Bär Schweiz, als taugliches Instrument erwiesen, um eine ungünstige Verhaltensentwicklung frühzeitig zu erkennen. Nachdem die beiden erwähnten Bären trotz Vergrämungsmassnahmen keine Scheu vor dem Menschen mehr entwickelten, wurden sie abgeschossen. Das Konzept Bär Schweiz hilft den Kantonen, einen schweizweit einheitlichen und sachbezogenen Umgang mit einwandernden Bären zu finden. Die in die Schweiz einwandernden Bären stammen aus dem Wiederansiedlungsprojekt in Norditalien. Der Bär ist eine einheimische Tierart, die durch internationale Konventionen und das nationale Recht geschützt ist. Es besteht kein Anlass, sich nicht an diese Regelungen zu halten und die Einwanderung des Bären zu verhindern.