Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-04-15
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-15
Wortprotokoll
Es geht hier um eine ansehnliche Ausdehnung des in der zweiten Säule versicherten Personenkreises und auch um ansehnliche materielle Folgen. Es gilt dabei, auch ein paar grundsätzliche Überlegungen anzuführen. Es wird ja in der Sozialpolitik immer wieder eine Gesamtsicht über die Entwicklung unserer Sozialwerke verlangt. Seltsamerweise wird diese Übersicht bei der Beratung der Einzelgesetze unter dem Eindruck einer Interessengruppe immer wieder vergessen. Wenn ich Ihnen hier einmal aufzähle, was Sie in den vergangenen zweieinhalb Jahren so alles unterstützt haben, dann geht es mir vor allem darum, Ihnen eine Übersicht darüber zu geben, was uns an Ausbau alles erwartet, wenn sich die Mehrheit Ihrer Kommission durchsetzt.
Sie haben beispielsweise bei der AHV-Revision beschlossen, 400 Millionen Franken mehr auszugeben. Sie haben eine Mutterschaftsversicherung mit jährlichen Folgekosten von 500 Millionen Franken unterstützt. Sie unterstützen die Anstossfinanzierung von Kinderkrippen für 100 Millionen Franken jährlich. Sie verabschieden ein Assistenzmodell in der Invalidenversicherung mit voraussichtlichen jährlichen Folgekosten von 200 bis 300 Millionen Franken. Bei der ersten BVG-Revision schlägt die Kommissionsmehrheit eine tiefere Eintrittsschwelle mit Mehrkosten in der Grössenordnung von 1,2 Milliarden Franken vor; allerdings wird ein Teil davon, nämlich rund 400 bis 500 Millionen Franken, bereits freiwillig geleistet, aber es geht darum, die gesetzliche Ausdehnung der Kosten aufzuzählen. Dazu kommen die Mehrwertsteuererhöhungen für die AHV und die IV als Folge der demographischen Entwicklung - ich meine, früher oder später eine unausweichliche Folge. Wir müssen weiter damit rechnen, dass in der Krankenversicherung die Kosten jedes Jahr um etwa eine Milliarde Franken steigen.
Jetzt zählen Sie das einmal zusammen. Das ist die Übersicht darüber, was Sie hier jeweils beschliessen und zur Kenntnis nehmen. Sie kommen im Jahr auf reale höhere Kosten von etwa 6 oder 7 Milliarden Franken, vielleicht sind es auch 8 Milliarden - es bewegt sich in dieser Grössenordnung.
Unter diesem Eindruck sagen Sie: Wir müssen die zweite Säule unbedingt und dringendst noch etwas ausbauen. Meines Erachtens ist das konzeptionslose Sozialausbaupolitik. Das kann man auch daraus ersehen, dass die Mehrheit mit einer Eintrittsschwelle von 12 360 Franken dazu übergeht, das Dreisäulenprinzip aus den Angeln zu heben.
Der Zugang zur ersten und zur zweiten Säule ist einkommensabhängig und funktioniert nach dem Versicherungsprinzip. Daraus entsteht der heutige Koordinationsabzug zu Recht, der auch beibehalten werden soll. Einkommensschwäche wird im Rentenalter mit den Ergänzungsleistungen überbrückt. Sie haben ja eigentlich im Widerspruch zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit beschlossen, dass die Ergänzungsleistungen abschliessend in der Bundesverfassung Aufnahme finden sollen; heute haben wir eine Übergangsregelung. Aber wenn Sie schon sagen, die Ergänzungsleistungen sollten in die Bundesverfassung aufgenommen werden, dann müssten Sie auch merken, dass eine Senkung der Eintrittsschwelle in der zweiten Säule ein absoluter Widerspruch dazu wäre. Die Ergänzungsleistungen haben nämlich den Vorteil, dass sie für Betroffene direkt wirksam werden. Wenn Sie die Eintrittsschwelle senken, ob mehr oder weniger, dann konkurrenzieren Sie diese sozial direkt wirksame Leistung für einen kleinen Teil der Bevölkerung zugunsten einer pauschalisierten Lösung in der zweiten Säule.
Das Problem, das Sie damit schaffen und dabei völlig ausser Acht lassen - darüber wurde bisher nichts gesagt -: Sie machen damit die Teilzeitarbeit unattraktiv, weil wesentliche Teile der Erwerbstätigen, deren Einkommen dann in die zweite Säule einbezogen wird, das weder wollen noch sozial brauchen. Ich möchte Ihnen auch in Erinnerung rufen, dass auch Arbeitgeber dieser Veränderung gegenüber eine Antwort haben werden, indem nämlich viele der Teilzeitstellen, die heute unter der Einkommensgrenze von 24 720 Franken liegen, entfallen werden, allenfalls zugunsten tieferer Teilzeiteinkommen oder wie auch immer.
Der Druck zu Schwarzarbeit jedenfalls nimmt mit dieser Massnahme auch wieder ein Stück weit zu. Wenn Sie sich dann wieder einmal über die Entwicklung in diesem Bereich beklagen wollen, dann müssen Sie sich daran erinnern, dass das eine Folge solcher Ausbauten von Sozialleistungen ist. Mit den Vorschlägen wird diesem Umstand und dieser Entwicklung in keiner Art und Weise Rechnung getragen. Dieser Ausbau ist meines Erachtens in dieser pauschalen Art mit unnötigen Vorsorgekosten verbunden, die vermieden werden sollten.
Die SVP-Fraktion wird mehrheitlich den Antrag der Minderheit II (Triponez) unterstützen, allenfalls in zweiter Priorität den Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse).
Ich möchte in diesem Zusammenhang Wert darauf legen, dass zu Artikel 2 auch eine Abstimmung stattfindet, die dem Umstand Rechnung trägt, dass hier die Minderheit III (Suter) beantragt, dass es sich um einen Arbeitgeber handeln muss. Gemäss Antrag der Minderheit I können es mehrere Arbeitgeber sein. Ich empfehle Ihnen, hier die Minderheit III zu unterstützen, sonst in zweiter Priorität den Antrag der Minderheit I.