Thurnherr Walter · 2017-06-06
Thurnherr Walter · Aargau · 2017-06-06
Wortprotokoll
Herr Nationalrat, das Konzept ist so angedacht, dass die Systeme nur eine Zertifizierung bekommen, wenn sie die vollständige Verifizierbarkeit anbieten. Das bedeutet, dass in einem Fall, in dem ein Hacking stattgefunden hat, dieses nachgewiesen werden kann. Das heisst, es kann nicht verhindert werden, dass ein Versuch unternommen wird, aber es kann nachgewiesen werden, wenn ein Versuch gemacht wurde. Und dann wird es natürlich, wie bereits heute - z. B. kürzlich im Kanton Wallis -, eine Untersuchung geben, inwieweit es überhaupt zu einer Verfälschung des Abstimmungsresultats geführt hat. Das wird, je nachdem, ob die Abstimmung auf Kantons- oder auf Bundesebene stattfand, vom Kanton oder vom Bund übernommen. [PAGE 896]