Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-06-06
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-06-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet Ihnen, wie ausgeführt wurde, zwei Vorlagen. Vorlage 1 betrifft die Revision des Währungshilfegesetzes, und Vorlage 2 betrifft die Verlängerung des Währungshilfebeschlusses.
Ich komme zuerst zum Währungshilfegesetz. Es ist ein zentrales Instrument für die Schweiz, um die währungspolitischen Interessen wahrzunehmen. Es bietet die gesetzliche Grundlage für ausserordentliche Währungshilfeaktionen der Schweiz im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Das Währungshilfegesetz ist seit 2004 in Kraft. Es hat damals einen Bundesbeschluss aus dem Jahr 1963 abgelöst. Es ist jetzt zwölf Jahre in Kraft. Aufgrund der Erfahrungen, die wir gemacht haben, möchten wir Ihnen drei Änderungen vorschlagen. Grundsätzlich geht es nicht um etwas Neues. Wie gesagt, seit 1963 kann sich die Schweiz an solchen Aktionen beteiligen, und seit 2004 haben wir ein entsprechendes Gesetz.
Die Revision drängt sich aufgrund von Veränderungen in der Kreditvergabepraxis auf multinationaler Ebene auf. Wir streben mit der Revision insbesondere drei Anpassungen an.
Bei der ersten Anpassung geht es darum, die maximale Laufzeit von Währungshilfekrediten neu auf zehn Jahre anstatt wie bisher auf sieben Jahre zu begrenzen. Weshalb diese Verlängerung? Die Krisen der letzten Zeit gehen etwas tiefer; um mit einem Kredit in einer solchen Krisensituation die Gelegenheit zu geben, die Verhältnisse neu zu ordnen, wieder Fuss zu fassen, sind sieben Jahre knapp, wie sich gezeigt hat. Die internationale Währungshilfe hat sich jetzt auf zehn Jahre konzentriert.
Mit dem geltenden Gesetz haben wir nicht die Möglichkeit, auf zehn Jahre hinaus Kredite zu gewähren. Wir möchten ebenfalls die Laufzeit verlängern können, um den Ländern auch tatsächlich eine entsprechende Hilfe zu bieten. Das macht im internationalen Umfeld Sinn. Wir würden mit anderen Ländern gleichziehen. Diese Verlängerung von sieben auf zehn Jahre gibt der Schweiz die Möglichkeit, sich weiter international zu beteiligen.
Man muss immer daran erinnern, dass die Schweiz an stabilen Währungsverhältnissen sehr interessiert ist. Die Schweiz mit ihrer international ausgerichteten Volkswirtschaft hat ein grosses Interesse, dass die Verhältnisse international stabil bleiben, und sie möchte dazu auch einen Beitrag leisten. Die erste Anpassung besteht also darin, die Laufzeit von Darlehen von sieben auf zehn Jahre zu verlängern.
Die zweite Anpassung betrifft den Finanzierungsartikel für ärmere Länder. Dieser verweist neu auf das Finanzhaushaltgesetz. Hier geht es darum, dass wir allenfalls kleine Kreditreste einfacher verschieben können. Im Moment müssen wir Ihnen - das war schon der Fall - auch eine Verschiebung eines Kredites von wenigen Hunderttausend Franken beantragen. Das soll in die Kompetenz des Bundesrates gehen, mit dem Hinweis auf das Finanzhaushaltgesetz. Damit bleibt die Budgethoheit immer noch beim Parlament, aber wir haben diesen Umweg nicht. Wichtig ist, dass bei grösseren Beträgen nach wie vor dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten ist. Es geht also um kleinere Verschiebungen, wobei das Parlament auch das noch in der Budgetberatung machen kann. Es geht einfach darum, die Administration etwas zu entlasten. Das ist die zweite Änderung im Hinblick auf ärmere Länder: ein Verweis auf das Finanzhaushaltgesetz anstatt eines separaten Antrages an das Parlament.
Bei der dritten Anpassung geht es darum, dass der Bundesrat der Nationalbank Antrag stellen kann, Darlehen oder Garantien zugunsten einzelner Staaten zu gewähren. Der Bundesrat stellt der Nationalbank Antrag, einen Kredit zu erteilen, und gibt dann die entsprechenden Garantien dafür. Das war bisher nicht möglich, und das möchten wir jetzt ebenfalls einführen können. Die Nationalbank hat selbstverständlich die Möglichkeit, solche Kredite abzulehnen. Sie kann das ohne Begründung tun. Das wurde auch noch ins Gesetz eingefügt. Es geht einfach um den Antrag, einen Kredit auszubezahlen. Die Schweiz haftet dafür. Auch hier haben Sie dann wieder die entsprechenden Möglichkeiten, noch einzugreifen.
Das sind die drei Änderungen. Es entspricht der Anpassung an die internationalen Regeln, damit die Schweiz hier auch weiterhin im Rahmen dieser Hilfestellung relativ rasch handeln kann, wobei sowohl die Unabhängigkeit der Nationalbank wie die Eingriffsmöglichkeiten des Parlamentes gewährleistet sind. Es sind drei Anpassungen, die sich, wie gesagt, aufgrund der Erfahrungen mit diesem Gesetz, aufgrund der bisherigen Praxis der letzten zwölf Jahre ergeben. Sie sind aus unserer Sicht politisch unbedenklich, sie gewähren der Verwaltung die notwendige Flexibilität und verringern die Administration.
Damit komme ich zur Verlängerung des Währungshilfebeschlusses: Der laufende Währungshilfebeschluss vom 11. März 2013 läuft noch bis zum 15. April 2018. Der Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken ist mit einem einfachen Bundesbeschluss erneuerbar. Die Verlängerung um weitere fünf Jahre, bis zum 15. April 2023, beantragen wir Ihnen, damit die Schweiz im Bedarfsfall rasch Währungshilfemassnahmen ergreifen kann. Der Rahmenkredit wurde bisher ein einziges Mal, mit einer bilateralen Kreditlinie der Nationalbank über 200 Millionen US-Dollar zugunsten der Ukraine, beansprucht. Das war das einzige Mal, wo wir das gemacht haben; hier ist übrigens eine erste Tranche von 100 Millionen Franken entsprechend ausbezahlt worden.
Im Rahmen des IWF wurde im Herbst 2016 aufgrund der weiterhin sehr unsicheren Lage der Weltwirtschaft entschieden, die 2012 gewährten bilateralen Kreditlinien nochmals zu erneuern beziehungsweise die Beteiligung zu erweitern. Bis im Dezember 2016 haben sich 28 Mitgliedländer bereiterklärt, bilaterale Kreditlinien zur Verfügung zu stellen; 15 dieser Länder haben sie bereits erneuert. Die Schweiz hat signalisiert, dass sie erst nach der Revision des Währungshilfegesetzes einen Beitrag leisten kann. Hier geht es also darum, diesen Währungshilfebeschluss um fünf Jahre zu verlängern. Es geht um ein Instrument, das bereits zur Verfügung steht, das sich entsprechend bewährt hat und es der Schweiz ermöglicht, sich auch künftig zu engagieren.
Grundsätzlich möchte ich noch einmal festhalten, dass gerade die Schweiz als diversifizierte internationale Volkswirtschaft alles Interesse an stabilen Verhältnissen hat - und die Situation ist ja nicht so, dass diese stabilen Verhältnisse einfach gegeben sind. Mit diesen Währungshilfen ist es in der Vergangenheit gelungen, Stabilität zu gewährleisten und damit auch die Schweizer Wirtschaft entsprechend abzusichern. Wir sind auch in den nächsten Jahren daran interessiert, dass die Risiken der Währungsschwankungen beschränkt bleiben. Gerade wir mit unserem starken Schweizerfranken haben ein Interesse an Ausgewogenheit, und über diese Mittel können wir das entsprechend beeinflussen.
Ich bitte Sie, auf diese beiden Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.