Jans Beat · Nationalrat · 2017-06-06
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-06
Wortprotokoll
Sie haben in der letzten Session ein Postulat gegen wettbewerbsverzerrende Beihilfen (15.3387) angenommen. Ich helfe Ihnen jetzt, Ihrem Wort Taten folgen zu lassen. Ich bitte Sie, eine Subvention von rund 6 Millionen Schweizerfranken ersatzlos zu streichen. Sie ist nicht nur sinnlos, sie ist gar schädlich, sie widerspricht wichtigen Zielen des Bundes und hat gar keine Verankerung in unserer Bundesverfassung. Es geht um die Werbung für Schweizer Fleisch. Sie kennen die Sprüche "Alles andere ist Beilage" usw. Für solche Kampagnen geben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jährlich rund 6 Millionen Franken aus. Wir könnten dieses Geld auch aus dem Fenster werfen. Eine Subvention sollte Leistungen, die der Staat wünscht, abgelten, sofern dies der Markt nicht tut.
1. In einer Schrift, die uns als Kommission von der Verwaltung überreicht wurde, steht, dass diese Absatzförderung die Markterlöse der Schweizer Landwirtschaft um ein Mehrfaches erhöhen könne. Ich halte das zwar für eine völlig unqualifizierte Aussage - stellen Sie sich das einmal vor! Wenn sie aber zutrifft, dann ist sie der beste Beweis dafür, dass es diese Subvention nicht braucht. Wenn der Effekt dieser Werbung so gross ist, dann kann sie die Fleischbranche schlicht und einfach aus den erzielten Mehrwerten selber finanzieren. Es braucht dafür die Steuerzahlenden nicht. Die Organisation Proviande, die den Grossteil dieser Gelder erhält, ist zudem eine Organisation von Marktteilnehmern. Sie besteht aus den grossen Fleischvermarktern - der Bell-Gruppe von Coop, Micarna von Migros und Sutter von Fenaco -, welche Milliardenumsätze mit dem Fleischverkauf erzielen und deren gutbezahlte CEO alle im Verwaltungsrat von Proviande sitzen und dort Steuergelder ausgeben. Die Fleischbarone brauchen unsere Unterstützung nun wirklich nicht.
2. Diese Subvention widerspricht den Zielen des Bundes, der das Klimaabkommen von Paris unterzeichnet hat und der laut der Bundesverfassung die Natur und die Vielfalt der Arten schützen sollte. Er sollte auch mit unserem Land sorgfältig umgehen; das steht in der Verfassung. Die Fleischproduktion trägt aber massgebend zur Klimaerwärmung und zur Abholzung von Urwäldern bei. Der Import von Sojaschrot, der wichtigsten Futtergrundlage der Schweizer Tiermast, hat sich innert zwanzig Jahren verzehnfacht. Wir brauchen heute so viel Futterflächen im Ausland, wie wir Ackerflächen in der Schweiz haben. Vor diesem Hintergrund ist jede Werbung, die den Fleischkonsum ankurbelt, einfach pervers.
3. Ich bezweifle, dass es für diese Subvention eine Verfassungsgrundlage gibt. Denn die Bundesverfassung führt in Artikel 104 Absatz 3 alle Massnahmen explizit auf, die der Bund in der Landwirtschaft ergreifen darf. Dazu gehören Direktzahlungen, Anreize für bestimmte Produktionsformen, Vorschriften zur Deklaration. Aber Absatzförderung finde ich dort nicht. Im Gegenteil: Artikel 104 fordert eine auf den Markt ausgerichtete Produktion. Wenn Sie Absatzförderung über Reklame machen, dann versuchen Sie, den Absatz der Produktion anzupassen und nicht etwa das Umgekehrte.
Es ist mir schon klar: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass dieser Rat landwirtschaftliche Subventionen streicht. Aber es musste einfach wieder mal gesagt sein: Es geht hier nicht um Beiträge an die Landwirte. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen 6 Millionen Franken für die Landwirte Besseres tun könnten. Es geht hier um Geld an Werber und Fleischvermarkter. Das können Sie getrost streichen. Wenn Sie halbwegs liberal denken und halbwegs umweltfreundlich, dann müssen Sie diese Subventionen sogar streichen.