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Ettlin Erich · Ständerat · 2017-06-06

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Ich tanze jetzt doch noch etwas um den Gegenentwurf herum, denn dieser Tanz hat einen grossen Vorteil: Ich finde es gut, dass man dank des Gegenentwurfes jetzt die Diskussion um des Pudels Kern führt. Es geht nämlich um den Schutz der Privatsphäre und um den Erhalt des Bankkundengeheimnisses.

Bei der Initiative kreist die Diskussion um die Mängel des Initiativtextes und nicht um die Kernfragen: Wollen wir erstens das Bankkundengeheimnis diskutieren und zweitens es auch erhalten? Diese Fragen stellen sich explizit mit dem Gegenentwurf, denn - und das hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme bestätigt - er nimmt das geltende Recht auf. Die Mängel, die aufgelistet wurden, hat Frau Kollegin Keller-Sutter schon aufgezeigt, und sie hat darauf Antworten gegeben.

Es ist jetzt spannend zu hören, es gebe keinen Handlungsbedarf. Es ist auch gut, wenn man sagt, der Schutz sei schon vorhanden, man werde das Bankkundengeheimnis beibehalten; ich komme darauf zurück. Das ist ein grosser Fortschritt gegenüber früher, wo man es durch die Hintertüre eigentlich abschaffen wollte.

Der Rückgang der Selbstanzeigen, der befürchtet wird, ist ein spezielles Argument. Natürlich gehen die Selbstanzeigen zurück, hoffentlich auch, weil die meisten möglichen Selbstanzeigen schon gemacht wurden. Die Selbstanzeigen sind nicht gekommen, weil man mit der Aufhebung des Bankkundengeheimnisses gedroht hat. Es gibt Selbstanzeigen, weil man eine gesetzliche Regelung eingeführt hat, die eine Vereinfachung und Erleichterung gebracht hat. Man besteuert die Selbstanzeigen tiefer. Es ist wirklich so, dass man klug ist, wenn man heute eine Selbstanzeige macht, sofern man Schwarzgeld hat; da sind die Anwesenden ja nicht betroffen. In diesem Sinne ist das ein normaler Vorgang. Es wäre schon komisch, wenn mit dieser Verfassungsbestimmung plötzlich die Selbstanzeigen zurückgehen würden, wo doch das geltende Recht schon beinhaltet, was mit dem Gegenentwurf gemacht werden soll.

Zur Zunahme der Steuerhinterziehung, die befürchtet wird: Das geht für mich auch nicht auf, Frau Keller-Sutter hat das schon ausgeführt. Wenn man sagt, es gelte heute schon, was man in die Verfassung schreiben wolle, dann wäre schon heute ein Anstieg der Steuerhinterziehung zu verzeichnen. Ich glaube, das ist einfach nicht der Fall.

Zum Kritikpunkt der Verfassungsstufe: Wir operieren nicht im luftleeren Raum. Die Initiative ist nun mal da, sie ist quasi der Elefant im Raum. Der Gegenentwurf wurde gemacht, weil man die Initiative vor sich hatte, nicht weil man gar nichts hatte. Deshalb braucht es die Verfassungsstufe. Die Initiative wird nur zurückgezogen, wenn der Gegenentwurf auf der Verfassungsebene angesiedelt ist.

Jetzt komme ich noch zu ein paar grundsätzlichen Sachen, die wir nicht vergessen dürfen. Die Frage ist, und die geht an uns: Sind wir verlässlich? Sind wir verlässlich, wenn wir hier das nicht machen? Die Steuerstrafrechtsvorlage wurde erwähnt. 2013 hätte der Bundesrat durch die Hintertür das Bankkundengeheimnis aufgehoben. Nachdem man vor ein paar Jahren noch gesagt hat, sie würden sich an diesem Bankkundengeheimnis die Zähne ausbeissen, muss ich feststellen: International ist das Bankkundengeheimnis weg, die Zähne der internationalen Partner sind noch da - niemand hat sich die Zähne ausgebissen -, und man hat es noch viel schlimmer gemacht, als damals geahnt wurde; ich komme dann zu den Zahlen.

Wir beschweren uns immer darüber, dass die Bürger uns nicht mehr glauben und sagen: Die da oben machen sowieso, was sie wollen. Da muss ich sagen: Das hier ist ein Lehrstück - das ist ein Lehrstück. Wir hätten das Bankkundengeheimnis ausgehebelt, ohne dass die Leute es gemerkt hätten - wer versteht schon eine Steuerstrafrechtsvorlage? Wie Frau Keller-Sutter gesagt hat, das Projekt ist sistiert, es ist noch in der Schublade, es ist nicht weg. In diesem Sinne schwebt auch das noch herum. Diese Steuerstrafrechtsvorlage ist ein zweiter Elefant im Raum. Dann hört man, was denn so schlimm dabei sei, dass man die Daten offenlege, wenn man steuerehrlich sei. Ja, das kann man natürlich zu allem sagen. Dann kann man alle Daten, alle Informationen offenlegen. Was ist denn schon schlimm dabei, wenn man nichts zu verbergen hat? Hier geht es um meine persönlichen Daten, und ich möchte nicht, dass man die offenlegt, weil vielleicht ein fiskalischer Zweck damit verbunden ist.

Es geht beim Daten- und Informationsaustausch schon lange nicht mehr ums Können, es geht ums Wollen. Ich bin ehemaliger Steuerverwalter, ich gebe hier meine früheren Interessen bekannt. Ich hätte alle Daten genommen, wenn ich sie gekriegt hätte. Das ist ja logisch, es war meine Aufgabe. Aber der Staat, das Parlament muss da die Bürger schützen und sagen, dass man auch Angemessenheit und Verhältnismässigkeit wahren muss. Der Unterschied zu den Verhältnissen vor siebzehn Jahren ist, dass man heute kann: Man kann alle Daten liefern. Sie kommen nicht mehr auf Papier. Da muss ich mich fragen: Wo hört das auf, wenn wir mal anfangen und sagen, ja, die können ja Daten liefern, einfach den Jahresabschluss, den Banksaldo per Ende Jahr und die Zinsen und die Dividenden des Jahres? Das wird nicht dort aufhören, das wird nicht dort enden, weil man heute die Zahlungen mit Algorithmen durchgehen kann und dann irgendwo eine Meldung kommen wird: "Eine ausserordentliche Zahlung; bitte, Herr Ettlin, erklären Sie uns, was da passiert ist." Das verspreche ich Ihnen, das wird kommen. Es wäre ja schlecht, wenn die Verwaltungen das nicht machen würden. Wir kennen das von den Kreditkarten, wir kennen es vom E-Banking: Plötzlich taucht da eine Zahlung auf, die man rechtfertigen muss. Das wird ganz sicher auch hier verwendet.

Wenn Sie jetzt sagen: "Nein, nein, wir schränken uns ein, es ist ja heute geltendes Recht, und es geht nur um die Daten zum Bankkontosaldo und zu den Jahreszinsen", dann muss ich Ihnen Folgendes sagen - ich verwende immer das gleiche Zahlenbeispiel -: Steueramtshilfegesuche hat man auch eingeführt, nachdem sich das Ausland an uns die Zähne eben nicht ausgebissen hatte. Zuerst hat man gesagt, das werde nur wenige betreffen. 2011 hat die Schweiz 370 Steueramtshilfegesuche beantwortet; im Jahr 2015 waren es 2700; im Jahr 2016 waren es etwa 67 000. Das sind die Entwicklungen. Erwarten Sie nicht, dass es im Inland nicht so wäre. Wenn wir hier einen Riegel vorschieben und sagen: "Schaut, wir tragen Sorge zum Bankkundengeheimnis, zur Privatsphäre", dann sind wir auch verlässliche Partner für unser Volk, und wir schauen dafür, dass das nicht ausufert.[GZ]

Deshalb bitte ich Sie, den Gegenentwurf zu unterstützen.