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Noser Ruedi · Ständerat · 2017-06-06

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Wir diskutieren hier ziemlich emotional über ein Thema, bei dem ich, wenn man es auf die Substanz beschränkt, die Emotionalität ehrlich gesagt überhaupt nicht verstehe. Ich äussere mich nur zum Gegenvorschlag, nicht zur Initiative.

Der Gegenvorschlag schreibt geltendes Recht in die Verfassung. Wird er angenommen, muss kein einziges Gesetz geändert werden. Es gilt aber ebenso klar: Wird der Gegenvorschlag abgelehnt, dann muss auch kein Gesetz geändert werden! Man könnte also von der Wirkung her gelassen sagen: Dafür oder dagegen ist einerlei. Jetzt kann man mit Montesquieu sagen: Dann lassen wir es bleiben! Oder man kann nach dem Volksmund sagen: "Dr Gschider git nah, und dr Esel blibt stah." Man tut es. Darum geht es; um mehr geht es nicht. Das Argument, in der Verfassung sei es mehr geschützt als im Gesetz, stimmt nicht, denn beim Gesetz gibt es das Referendum, und man muss ja dann die Gesetze auch über die Volksabstimmung ändern.

So weit mal zur Ausgangslage.

Nun, wir haben ja in der WAK den Bundesrat gebeten, einen Bericht vorzulegen und zur Initiative Stellung zu nehmen. Dort führt der Bundesrat zwei Probleme auf, die implizit in diesem Gegenvorschlag vorhanden sind. Erstens - ich sage es jetzt in meinen Worten; ich nehme an, jemand anderes wird es noch in anderen Worten sagen - leistet er keinen Beitrag zur Stärkung der Steuermoral. Das ist der erste Punkt, den man diskutieren müsste. Zweitens, und das ist dann aus [PAGE 410] meiner Sicht ein noch viel heisserer Punkt, bringt uns der Gegenvorschlag wieder international auf die Agenda. Stichworte sind: Geldwäscherei, wer ist der wirtschaftlich Berechtigte hinter einer Einlage, wer haftet dafür, Melderecht und -pflicht, Terrorfinanzierung - das sind die Stichworte. Allein schon wegen dieser beiden Nachteile für etwas, das - Entschuldigung! - nichts bringt, macht es einfach keinen Sinn, dann darüber abzustimmen, und dies nur aus einer emotionalen Vergangenheitsbewältigung heraus.

Aber der Gegenvorschlag birgt noch ganz andere Probleme, denn er lässt für die Zukunft wichtige Reformen nicht zu. Ich möchte hier anhand eines speziellen Themenkreises etwas breiter und auch in aller Offenheit ausführen, worum es eigentlich geht, damit wir dann in der Volksabstimmung auch wirklich über diese Dinge reden können. Die Verrechnungssteuer verliert international an Akzeptanz, und es wird immer schwieriger, sie durchzusetzen. Das ist ein Problem, das wir haben. Sie verliert international an Akzeptanz, weil sich international eben der automatische Informationsaustausch durchgesetzt hat. Das führt dazu, dass wir immer mehr unter Druck kommen. Es ist Ihnen doch klar, dass ein Ausländer, der eine Schweizer Aktie besitzt und die Verrechnungssteuer nicht oder nur zum Teil zurückfordern kann, ein grosses Interesse hat, die Aktie kurzfristig zu verkaufen, bevor die Dividende bezahlt wird. Ein Schweizer aber, der die Verrechnungssteuer zurückfordern kann, hat doch ein ganz grosses Interesse, die Aktie vor der Dividendenzahlung zu kaufen, die Dividende dann einzustecken, die Verrechnungssteuer zurückzufordern und die Aktie dann wieder zu verkaufen.

Bei 70 Prozent Aktienbesitz im Ausland, das ist Ihnen klar, kann man Geschäftsmodelle schaffen, die dem Sinn und Geist der Verrechnungssteuer zuwiderlaufen. Bitte fragen Sie sich einmal, und vielleicht kann Bundesrat Ueli Maurer dazu Auskunft geben, wie viele solche Probleme die Eidgenössische Steuerverwaltung momentan allein bei der Verrechnungssteuer bearbeitet und um wie viel Geld es geht. Sie werden staunen, was da für Zahlen kommen.

Bei den Obligationen ist der Sachverhalt noch viel tragischer. Kein einziges Unternehmen in der Schweiz, das die Möglichkeit hat, eine Obligation im Ausland zu emittieren, tut das noch in der Schweiz. Die einzigen Dummen, die das tun müssen, sind der Bund, die Kantone und die Gemeinden. Alle anderen machen das im Ausland. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, dass wir die "Too big to fail"-Banken von der Pflicht, auf ihren Obligationen Verrechnungssteuern abzuliefern, ausgenommen haben, damit sie Obligationen in der Schweiz nach Schweizer Recht emittieren können, die dann auch von der Finma gewandelt werden und nicht von einem ausländischen Regulator. Das ist bis 2021 befristet, weil wir versprochen haben, dass alle, die im Obligationenbereich Mittel aufnehmen, in Zukunft das gleiche Recht wie die "Too big to fail"-Banken haben sollen. Wenn Sie eine einzige Kategorie von der Verrechnungssteuer befreien, dann stellt sich die Problematik, dass Sie alle anderen auf dem Kapitalmarkt benachteiligen. Wir werden hier eine Lösung liefern müssen, wenn wir nicht wollen, dass wir eine Bevorteilung schaffen.

Es kommt dann in Zukunft auch noch ein viel gefährlicheres Problem auf uns zu. Wenn Schweizer Wertpapiere international von privaten Investoren eher gemieden werden, weil Verrechnungssteuern usw. nicht sehr spannend sind, dann könnte das sehr wohl dazu führen, dass alle diese Investoren sagen, ja gut, dann würden sie doch die ganze Firma übernehmen. Dann ist das Problem der Verrechnungssteuer nämlich gelöst. Das passiert ja zum Teil auch.

Die Schweiz mit ihren vielfältigen internationalen Verflechtungen ist schlicht und einfach darauf angewiesen, ein Steuersystem zu haben, das international anerkannt ist und das nicht das Risiko läuft, nicht anerkannt zu werden, sonst erleiden wir einen sehr grossen Schaden. Die Zahlstellensteuer wäre international akzeptiert. Sie würde sicherstellen, dass alle Schweizer, die Wertpapiere besitzen, ihrer Steuerpflicht nachkommen, und würde das Problem perfekt lösen. In den Materialien zum Gegenvorschlag, im Bericht der nationalrätlichen Kommission, finden Sie explizit, dass man das mit dem Gegenvorschlag verhindern will.

Der Handel mit Obligationen und Aktien ist in der Schweiz sowieso stark belastet. Wir haben eine Stempelsteuer, die dazu führt, dass der Handel auch tendenziell ins Ausland geht. Es wurde vorhin erwähnt, dass die Privatsphäre bei der Digitalisierung immer mehr unter Druck kommt. Es ist aber eben auch so, dass Transaktionen und Handel usw. durch die Digitalisierung immer schneller vor sich gehen und die Transaktionsgebühren niedriger werden. Man kann immer mehr und schneller alles ins Ausland verlegen, auch schneller handeln.

Wir müssen im Steuersystem darauf reagieren. Das tun wir nicht, wenn wir die Vergangenheit in die Bundesverfassung schreiben. Das macht einfach überhaupt keinen Sinn. Wir schreiben mit dem Gegenvorschlag die Vergangenheit in die Bundesverfassung und werden dafür auf dem Finanzplatz keine Zukunft haben. Das wird Tausende von Stellen kosten, und das wird auch Steuersubstrat kosten. Wir müssen hier eine Lösung haben.

Hier noch eine kleine Schlussbemerkung zur Verschärfung des Steuerstrafrechts an und für sich: Ich höre hier drin, was wir alles erzählen. Der Vorschlag, den Frau Widmer-Schlumpf gemacht hat, hat hier drin keine Mehrheit. Wovor haben wir denn Angst? Wenn Sie halten, was Sie hier drin sagen, dann ist das doch überhaupt kein Problem. Dann lehnen wir das einfach ab - dafür sind wir vom Volk gewählt -, statt jetzt den Menschen Angst zu machen, dass wir hier drin dann nicht halten, was wir sagen. Ich habe kein Problem wegen dieser Sache.

Darum bitte ich Sie innigst, die Initiative sowieso zur Ablehnung zu empfehlen, aber auch den Gegenvorschlag abzulehnen.

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