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Germann Hannes · Ständerat · 2017-06-06

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-06

Wortprotokoll

Nach diesen flammenden Plädoyers und Gegenplädoyers ist es jetzt natürlich schwierig, diese noch an Süffigkeit zu übertreffen. Nachdem Kollege Roberto Zanetti so oft Montesquieu zitiert hat - er war wirklich gut -, habe ich heute immerhin begriffen, was der Begriff "pharisäerhaft" bedeutet. Sie kehren den Ursprung der Initiative völlig ins Gegenteil um. Die Initiative ist eben just als Antwort auf die Pläne des Bundesrates lanciert worden, das Steuergeheimnis im Inland aufzuheben. So ist die Realität. Jetzt kommen Sie zwei Jahre später und sagen: April, April!

Das stimmt so nicht, und es ist auch kein Tanz um einen Gegenvorschlag. Gegenvorschläge gehören zu den Instrumenten, zu den Möglichkeiten, die das Parlament hat, um auf eine Volksinitiative zu reagieren. Es kann dieses Instrument nutzen, wenn es das Gefühl hat, eine Initiative stimme zwar so nicht mehr, man könne ihre Forderung aber anpassen und mindestens in einer Form beraten, die vom Bundesrat nicht gerade zerzaust wird. Es sind hier im Gegenteil fünf markante Punkte herausgehoben worden, die als Verbesserung respektive Anpassung durchaus akzeptabel wären.

Das Bankgeheimnis auf Gesetzesebene stelle einen ausreichenden Schutz dar, argumentiert der Sprecher der Mehrheit. Das stimmt in dieser Absolutheit eben nicht. Im Gegensatz zu den Berufsgeheimnissen von Ärzten und Anwälten wird das Bankkundengeheimnis im Sog der Einführung des automatischen Informationsaustausches gleich mehrfach infrage gestellt. Erstens verweise ich nochmals auf den Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates zur Revision des Steuerstrafrechts, in dem er die Aufhebung des Bankkundengeheimnisses vorgesehen hat; er hat bis heute noch nicht gesagt, ob er daran festhalten will oder nicht. Zweitens hat sich - auch darauf ist jetzt oft verwiesen worden - der Verwaltungsrat der Schweizerischen Bankiervereinigung, wie repräsentativ dieses Entscheidgremium auch immer sein mag, für den automatischen Informationsaustausch im Inland ausgesprochen. Ja, natürlich! Was wäre für die Banken einfacher, wenn sie diese Daten schon dem Ausland liefern müssen, als sie auch gleich an den inländischen Steuervogt zu liefern? Es ist doch klar, das ist für die Banken wesentlich einfacher. Damit haben sie dann auch sämtliche Verantwortung abgeschoben. Das ist nach der Vorgeschichte dieser ganzen Übung verständlich. Ich höre die Forderung aber auch immer wieder von Regierungsräten und vonseiten der Verwaltung, von Mitarbeitenden der Steuerverwaltung. Ich verstehe sie sogar. Sie fragen: Warum gebt ihr dem Ausland ein Recht, das ihr mir nicht gewähren wollt? Dafür habe ich sogar Verständnis. Aber jede Institution, sowohl der Staat als auch die Banken, schaut primär einmal für sich, und dagegen ist nichts einzuwenden.

Nun aber noch zu den Argumenten: Herr Zanetti hat das mit dem Rauchen und mit anderen Gewohnheiten gebracht, von denen die Versicherungen vielleicht gerne etwas wüssten. Ja, die Krankenkasse würde meine gesundheitlichen Daten vielleicht auch sehr gerne kennen, aber der Arzt darf sie nicht preisgeben; das ist ja gerade der Unterschied. Man kann die Versicherungsformulare ausfüllen, wie man will, aber die Versicherung kann nicht hingehen und Arztdaten oder Krankengeschichten einsehen; mir wäre das neu, sonst hätte ich das Arztgeheimnis irgendwie falsch verstanden.

Noch schlimmer beim Anwaltsgeheimnis: Sie stellen mit grösster Selbstverständlichkeit die Frage, Herr Graber, welcher Vorteil sich für steuerehrliche Personen ergebe. Ja, welcher Vorteil ergibt sich für die, die nicht kriminell werden, wenn der Anwalt seine Klienten - Mörder, Räuber, Vergewaltiger - durch alle Böden hindurch schützen muss? Er muss nicht preisgeben, was er weiss, und damit schützt er einen Kriminellen gegenüber dem Staatsanwalt und der Justiz, gegenüber den Steuerbehörden. Glauben Sie mir, der Staatsanwalt wüsste schon auch gerne, was der Kriminelle oder der Angeschuldigte mit dem Anwalt bespricht, das würde die Verfahren sehr verkürzen. Auch da hätte also der Staat und vor allem der Nichtkriminelle ein vitales Interesse daran, dass das Anwaltsgeheimnis in diesem Bereich sofort aufgehoben wird, aber auch das gehört nicht zu unserem Rechtsstaat.

Und jetzt soll das ausgerechnet bei den Finanzen so anders sein. Auch da wollen wir ja die Ehrlichen schützen und den Behörden die Möglichkeiten geben, die sie brauchen, um zu ihrem Geld zu kommen; die haben sie nach wie vor, daran ändert sich ja gar nichts, nur weil man sie in Verfassungsrang erhebt. Wir glauben eben, dass das nötig ist, weil dieses Anwaltsgeheimnis, das Bankgeheimnis oder eben auch das Arztgeheimnis immer wieder infrage gestellt werden. Jetzt war es namentlich beim Bankgeheimnis der Fall. Aber hier geht es für mich um nichts anderes als um den Schutz der Privatsphäre, und die kann man im Zeitalter der Information, des gläsernen Menschen, nicht hoch genug bewerten. Ich bitte Sie, diese Überlegung auch einmal zu machen.

Bei der Verfolgung von unehrlichen Steuerzahlern können wir hart durchgreifen. Dafür bin ich auch zu haben. Aber es soll in der Eigenverantwortung liegen, ehrlich zu sein. Und wenn man erwischt wird, kommt man hart dran. Aber es soll nicht jeder Beamte gleich in jede Kontobewegung hineinblicken können. Das wollen wir in diesem Bereich nicht in diesem Land. Und dies, meine ich, sei es wert, diesen Gegenvorschlag zu prüfen und darauf einzutreten.