Noser Ruedi · Ständerat · 2017-06-06
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06
Wortprotokoll
Das Eidgenössische Personalamt definiert 74 verschiedene sogenannte Referenzfunktionen vom Mitarbeiter Unterhalt, Handwerk, Technik, Raumpflege, Reinigung über die Wirtschaftsinformatik bis zum persönlichen Mitarbeiter der Departementsvorsteherin oder des Departementsvorstehers. Jede dieser 74 Funktionen wird einer von 38 Lohnklassen zugeteilt. Für jede Lohnklasse wiederum gibt das Personalamt den maximal möglichen Lohn an. So kommt eine Raumpflegerin auf ein Maximum von Fr. 4739.90 pro Monat, der Wirtschaftsinformatiker mit einem Bachelorabschluss auf Fr. 10 177.90 und ein persönlicher Mitarbeiter einer Departementschefin auf Fr. 16 138.45. Hier jedoch endet die Transparenz beim Bund. Dem Steuerzahler werden Angaben zu den effektiven Durchschnittslöhnen der einzelnen Referenzfunktionen vorenthalten. Genau dies wäre aber entscheidend, um beurteilen zu können, ob der Bund marktgerecht entschädigt oder eben nur Steuergelder mit der grossen Kelle verteilt. Die Bevölkerung als oberster Souverän hat ein Anrecht zu wissen, wie die Lohnstruktur der Bundesverwaltung eigentlich aussieht. Die Bundesverwaltung soll deswegen verpflichtet werden, jährlich die Durchschnittslöhne aufgeschlüsselt nach Referenzfunktionen und Departementen zu publizieren. [PAGE 416]
Die Löhne beim Bund steigen nämlich bedeutend stärker an als jene in der Gesamtwirtschaft. Um die Löhne in der Bundesverwaltung mit dem Markt zu vergleichen, gab der Bund im Jahre 2005 eine Studie in Auftrag. Der damals von PWC durchgeführte Vergleich zeigt, dass der Bund für die meisten Anforderungsprofile marktgerechte Löhne zahlt. In der Chefetage ist der Lohn tendenziell tiefer, in niedrig qualifizierten Profilen eher höher. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Motion schreibt, wurde die Studie 2014 mit ähnlichem Befund wiederholt. Leider scheint die Studie von 2014 nirgends öffentlich einsehbar zu sein, was einen zusätzlich schalen Nachgeschmack hinsichtlich der Transparenz oder in diesem Fall der Intransparenz der Bundesverwaltung hinterlässt. Darum muss ich mich jetzt in meinen weiteren Ausführungen auf die Studie von 2005 stützen.
Seit 2005 lässt sich der markante Anstieg der Löhne in der Bundesverwaltung im Vergleich zur Gesamtwirtschaft beobachten. Sie stiegen seither um rund 18,4 Prozent, während der Anstieg in der Gesamtwirtschaft lediglich 12 Prozent betrug. Die Lohnerhöhung in der Bundesverwaltung fiel also in diesem Zeitraum um 50 Prozent höher aus als in der Privatwirtschaft. Der stärkere Lohnanstieg ist nicht verwunderlich angesichts der grosszügigen Lohnerhöhungen, die noch bis 2015 gewährt wurden. Bei der Beurteilung "gut" kam ein Mitarbeiter in den Genuss einer Lohnerhöhung von 2,5 bis 3,5 Prozent, bei "sehr gut" in eine von 4 bis 5 Prozent. Rund 80 Prozent des Personals wurden jeweils mit "gut" und 15 Prozent mit "sehr gut" bewertet.
Als Folge der tiefen Teuerung wurde die Bandbreite inzwischen auf 1 bis 2 Prozent respektive 2,5 bis 3 Prozent angepasst. Bei einer erwarteten Lohnerhöhung für die Schweizer Bevölkerung von lediglich 0,6 Prozent im aktuellen Jahr ist nicht zu erwarten, dass die Schere zwischen Staatspersonal und Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft in Zukunft kleiner wird - im Gegenteil.
Die Studie von 2005 zeigt auf, dass die Wahl der Vergleichsunternehmen sehr unbefriedigend ist. Auch wenn die aktuelle Studie von 2014 offenbar zum Schluss kommt, dass sich gegenüber 2005 nichts verändert hat, möchte ich darauf hinweisen, dass die Vergleichsstudie eigentlich auch ein paar Fragen offenlässt. Unter Berücksichtigung der Branchen, der Standorte, der Grösse, der Durchlässigkeit im Arbeitsmarkt und ähnlicher Funktionen wurden im Lohnvergleich 21 Vergleichsorganisationen ausgewählt. Darunter sind Grossbanken wie UBS, CS, ZKB und BKB, drei Versicherungen, nämlich Mobiliar, Allianz Suisse und Swiss Life, die Pharma- und Chemieunternehmen Roche, Novartis, Ciba und Clariant, Coop und Nestlé sowie - das finde ich ganz besonders bemerkenswert - die SBB und die Schweizerische Post sowie Swisscom; dies nur in den vier Kantonen Zürich, Waadt, Genf und Bern. Dass man sich mit diesen grossen und wertschöpfungsintensiven Betrieben vergleicht, zeugt von einem gesunden Selbstvertrauen der Verwaltung.
Schauen wir doch mal an, was sich in diesen Vergleichsbetrieben in den letzten 15 Jahren alles verändert hat. Es wurden Kaderstufen eliminiert, Organisationen verschlankt, Privilegien abgebaut, der Umsatz pro Mitarbeiter wurde gesteigert, sprich: Diese Betriebe sind um Dimensionen produktiver geworden. Sie leisten mit weniger Leuten bedeutend mehr. Hat sich der Bund auch so entwickelt? Ich nenne Ihnen eine zugegebenermassen vielleicht willkürlich herausgegriffene Vergleichsgrösse, die aber viel mehr aussagt, als man auf den ersten Blick meint. Ende der Achtzigerjahre lag der Bedarf an Bürofläche pro Mitarbeiter in diesen Vergleichsunternehmen im Schnitt bei 30 Quadratmetern. Heute liegt er bei unter 10 Quadratmetern. Der Bund ist meines Wissens bei 27 Quadratmetern stehengeblieben.
Die Gewichtung der Stichproben und das Merkmal Grösse wirken verzerrend. Es sollte eine Peer-Gruppe gewählt werden, welche die gesamte Wirtschaft möglichst gut repräsentiert. Neben Grossfirmen sollten somit auch KMU bis hin zu kleinen Einzelunternehmen ausgewählt werden, damit dann die Löhne in der Bundesverwaltung mit den Löhnen in der Gesamtwirtschaft verglichen werden können. Des Weiteren sollten keine staatlichen und bundesnahen Organisationen in den Vergleich einfliessen. Auch für diese Organisationen gelten die Marktgesetze nur bedingt, einerseits, weil der Bund in Gesetzen klar bestimmt, was zu machen ist, und andererseits, weil der Bund auch einen direkten Einfluss auf die Personalpolitik dieser Firmen hat. Damit könnte man sich eigentlich einen eigenen Kreislauf basteln.
Es ist davon auszugehen, dass das Fazit eines umfassenden Lohnvergleichs anders ausfallen würde. Da Grossunternehmen in der Lage sind, überdurchschnittliche Löhne zu zahlen, würden die Durchschnittslöhne neuer Studien mit grosser Wahrscheinlichkeit tiefer ausfallen als die hohen Löhne, die heute in der Bundesverwaltung offengelegt sind.
Ich komme zum Fazit: In einer Zeit, in der das Sparen wichtig ist, ist das eine wichtige Frage, die richtig anzuschauen ist. Ich bitte Sie darum, die Motion zu unterstützen.
Erstens muss die Bundesverwaltung transparent über die Besoldungsstrukturen informieren. Der Steuerzahler hat als Chef oder als Souverän ein Anrecht zu wissen, wie hoch die durchschnittlichen Löhne in der Bundesverwaltung wirklich sind, aufgeschlüsselt nach Referenzfunktionen und Departementen. Es gilt hier eigentlich das Öffentlichkeitsprinzip.
Zweitens sind periodische Lohnvergleiche extern durchzuführen, mit Vergleichsorganisationen, welche die gesamte Volkswirtschaft möglichst gut repräsentieren. Diese sind dann aber auch zu veröffentlichen.
Drittens muss sich der Bund dann auch in anderen verglichenen Grössen gleich entwickeln wie die Peer-Gruppe: Fläche pro Mitarbeiter, Durchdringung der Digitalisierung, Office-Automatisation usw. Das wäre ja dann auch gefragt.
Viertens müssten die Löhne in der Bundesverwaltung marktgerecht sein. Zu hohe Löhne müssten eigentlich korrigiert und dem Markt angepasst werden, damit es keine Wettbewerbsverzerrung zulasten der Privatwirtschaft gibt, denn schlussendlich bezahlen wir das über die Budgets und über unsere Steuergelder.[GZ]
Ich bitte Sie, meinen Vorstoss zu unterstützen.