Bischofberger Ivo · Ständerat · 2017-06-07
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Meyer Ulrich, Präsident des Bundesgerichtes: Es ist mir eine Ehre, Ihnen über den Geschäftsgang der vier eidgenössischen Gerichte kurz berichten zu können.
Zum Bundesgericht: Das Jahr 2016 war das zehnte Jahr seit Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes. Das Bundesgericht ist in seiner Kerntätigkeit der Rechtsprechung auf Kurs und hält mit der konstant hohen Geschäftslast noch Schritt. Das Bundesgericht ist aber nicht dort, wo es nach den Absichten des Gesetzgebers sein sollte. Le Tribunal fédéral n'est pas là où il devrait être selon les intentions du législateur.
Mit dem Bundesgerichtsgesetz war nämlich die Erwartung einer spürbaren und nachhaltigen Entlastung des Bundesgerichtes verbunden. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt. Uns erreichen im Vergleich zum Jahr 2006, dem letzten Jahr nach altem Organisationsgesetz, nicht weniger Fälle, sondern jedes Jahr zwischen 300 und 500 mehr. Diese Entwicklung ist auf die Entwicklung im Strafrecht zurückzuführen. Hier hat sich das in der eidgenössischen Strafprozessordnung verwirklichte Staatsanwaltschaftsmodell, das nun in der ganzen Schweiz gilt, entscheidend ausgewirkt. Dieses Staatsanwaltschaftsmodell war nur um den Preis einer massiven Verstärkung der Verteidigungsrechte zu haben, d. h., es gibt sehr viel mehr anfechtbare Entscheide als unter dem alten Recht. Ein Fünftel der Geschäftslast des Bundesgerichtes ist heute strafrechtlich. Diese Entwicklung hat sich in den ersten Monaten 2017 fortgesetzt. Wir haben per heute Morgen früh 3511 Eingänge. Wenn Sie diese Zahl auf das ganze Jahr hochrechnen, dann stellen Sie fest, dass wir bei 8000 Fällen sind.
Wir warten auf die Revision des Bundesgerichtsgesetzes. Die Vorlage haben wir auf Wunsch der Frau Bundesrätin in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz noch verbessert. Wie überbrücken wir die Zeit bis zum Inkrafttreten dieser Revision? Immer zuerst durch Selbsthilfe, d. h. durch Ausschöpfen aller Ressourcen, Mobilisieren aller Kräfte. Wir versuchen, Leute aus der Dokumentation, aus der Logistik in die Urteilsredaktion zu nehmen. Wir wollen selbstverständlich das Potenzial der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen mehr ausschöpfen. In dieser Richtung hat die von der Präsidentin der Subkommission Gerichte erwähnte Tagung vom Mai 2017 schon etwas gebracht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass wir bis zum Inkrafttreten der Revision des Bundesgerichtsgesetzes beim Parlament drei zusätzliche nebenamtliche Richter beantragen würden, einzig verfügbare, fähige, kompetente, erfahrene Strafrechtler, zum Beispiel ein deutschsprachiger und zwei französischsprachige, welche der strafrechtlichen Abteilung unter die Arme greifen könnten.
Madame la conseillère aux Etats Seydoux hat das E-Dossier in aller Ausführlichkeit erwähnt. Ich will diese Ausführungen nicht wiederholen. Wir sind einfach im Vergleich zum Ausland extrem im Rückstand. In Österreich werden 90 Prozent aller Zivilprozesse elektronisch geführt. In Frankreich ist das auch unter Dach und Fach. Wir brauchen das E-Dossier. Ich bitte Sie, hier die erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Es wäre sonst, so könnte ich zum Vergleich sagen, wie wenn im Ausland Autobahnen befahren würden und wir immer noch in der Postkutsche wären.
Ganz kurz zum Bundesstrafgericht: Es gibt keine besonderen Vorkommnisse. Eine grosse Beschwerdesache wegen einer Nichteinstellungsverfügung bei einer Sammelklage hat die Geschäftslast ein bisschen besonders gezeichnet.
Beim Bundesverwaltungsgericht kann gesagt werden, dass sich die Dinge dort bewegt haben. Wir haben die vom Parlament gewünschte verstärkte Begleitung durchgeführt und in gegenseitigem Einvernehmen abgeschlossen. Es geht jetzt darum, dass sich diese Reorganisation bewährt.
Ein letztes Wort zum Bundespatentgericht: Es funktioniert bestens unter der Führung seines bald abtretenden Präsidenten Dieter Brändle. Es ist das einzige Gericht in der Schweiz, dem man mehr Fälle wünscht. Es ist ein kleines, aber wichtiges Element zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Je réponds maintenant à la question de Monsieur le conseiller aux Etats Berberat concernant le télétravail: c'est bien sûr un sujet de discussion, vu les possibilités technologiques existantes. Le Tribunal administratif fédéral à Saint-Gall et le Tribunal pénal fédéral à Bellinzone sont autonomes dans leur organisation. Ils se sont donné des directives et cette question est réglée dans les grandes lignes. Selon les informations dont je dispose, on autorise le travail à domicile un jour sur cinq.
Le Tribunal fédéral n'en est pas encore là. On part de l'idée que les juges doivent travailler à Lausanne et non à la maison. Nous sommes des magistrats. Il s'agit seulement d'améliorer encore les possibilités, pour permettre à un juge de poursuivre son travail dans le train ou chez lui - s'il le souhaite -, mais il n'est pas question d'autoriser les magistrats à faire du télétravail. C'est mon avis personnel. On va discuter de ce problème au sein de la Cour des juges en automne.
J'ai terminé et je suis à disposition pour d'éventuelles autres questions.
[VS]