Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-06-07
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Beide Räte haben der Verlängerung des Gentech-Moratoriums um vier Jahre bereits zugestimmt und die Einführung der Koexistenz abgelehnt. Wir behandeln heute noch eine Differenz, und zwar bei Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c, den Einsatz von Resistenzgenen bei Freisetzungsversuchen betreffend. Dabei geht es um die Frage, ob das aktuell geltende Verbot von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen, welche gentechnisch eingebrachte Resistenzgene gegen in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika enthalten, aufgehoben werden soll. Der Nationalrat hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung bereits zum zweiten Mal dafür ausgesprochen, dieses Verbot beizubehalten.
Die WBK-SR beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen, am Beschluss Ihres Rates festzuhalten und Buchstabe c gemäss Entwurf des Bundesrates aufzuheben. Die aktuell geltende Einschränkung erschwert und verteuert die Forschung im Grundlagenbereich, insbesondere die internationale Zusammenarbeit und den Austausch, da zum einen alternative Methoden komplexer und teurer sind und zum andern der Einsatz von Antibiotikaresistenzgenen in Freisetzungsversuchen in vielen anderen Ländern erlaubt ist. Ausserdem möchte die Kommission in Erinnerung rufen, dass die Aufhebung nur für Freisetzungsversuche für die Grundlagenforschung, nicht aber für die Produkteentwicklung gelten soll. [PAGE 429]
Im Sinne einer Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass diese Hürden abgebaut werden sollen, und bittet Sie, ihrem Antrag zu folgen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die Frage der möglichen Umweltrisiken zu unklar sei, und beantragt deshalb, das geltende Recht beizubehalten.