Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2017-06-08
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-08
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen namens der starken Minderheit den Nachtragskredit der Bundesanwaltschaft zur dringenden Annahme empfehlen.
Wir sind heute in der ersten Runde der Differenzbereinigung. Bitte helfen Sie mit, diese Differenz auszuräumen. Der Ständerat war von A bis Z einstimmig dafür. Es sollte hier auch nicht darum gehen, vielleicht einen Pyrrhussieg erringen zu wollen, damit eine Einigungskonferenz herbeizuzwingen und diese noch scheitern zu lassen, um dann am Schluss den tieferen Betrag - das wären eben null Franken Nachtragskredit - für die Bundesanwaltschaft zu erringen. Es könnte sich, wie gesagt, als ein Pyrrhussieg erweisen, denn Sie alle wissen, dass die Bundesanwaltschaft das zentrale Strafverfolgungsorgan der Schweiz ist. Sie ermittelt und erhebt Anklage in folgenden wichtigen Belangen: Staatsschutz, Terrorismus, kriminelle Organisationen, Völkerstrafrecht, Geldwäscherei, internationale Korruption und allgemeine Wirtschaftskriminalität.
Die Schweiz, unsere Bürgerinnen und Bürger, die Betriebe, die Unternehmungen in unserem Land haben einen Anspruch darauf, dass in diesen komplexesten Strafverfahren, bei welchen in der Schweiz gesetzeskonform ermittelt und angeklagt werden muss, unsere unabhängige Bundesanwaltschaft mit den nötigen Mitteln, personell und vor allem auch informatikmässig, ausgerüstet ist. Unschön war es, dass die Bundesanwaltschaft eine E-Mail vom 21. Dezember 2016, mit der Mitteilung der linearen Umlegung des Bundesratsbeschlusses auf die Budgetpositionen, im Gegensatz zu allen Departementsspitzen und dem Bundesgericht nicht erhielt. Die Finanzverwaltung hat dies an unserer gestrigen Differenzbereinigungssitzung eingestanden und ihr Versehen eingeräumt; das sollte in der Zukunft nicht mehr passieren. Nichtsdestoweniger erhielt die Bundesanwaltschaft, wie alle Departemente, Bundesgerichte und betroffenen Stellen, die Gelegenheit, sich bis Mitte März 2017 zu den linear umgelegten Kürzungen zu äussern. Sie tat dies detailliert mit Schreiben vom 6. März 2017, indem sie sorgfältig und präzis den nötigen Personalnachtragskredit von 314 000 Franken, den nötigen Nachtragskredit für Informationstechnik von 138 000 Franken und den nötigen Nachtragskredit für ausserordentliche Staatsanwältinnen, Dolmetscher usw. begründete.
Zum Argument, das hier von der Mehrheit wiederholt vorgebracht wurde, man wolle keinen Präzedenzfall schaffen, wonach sich jetzt eine Behörde oder eine Stelle gegen lineare Umlagerungen wehren, kann ich nur so viel sagen: Das wäre kein Präzedenzfall. Wir hatten beispielsweise beim Voranschlag 2010 Nachtragskredite aus der Armee, aus dem VBS von 18 Millionen, aus der Zollverwaltung von 9 Millionen Franken; es ist also kein Präzedenzfall. Im Übrigen finanziert sich die Bundesanwaltschaft 2017 aller Voraussicht nach selbst, weil sie bereits über 50 Millionen Franken an Einziehungen aus dem Verfahrenskomplex Petrobras vornehmen könnte und dort bis Ende Jahr über 100 Millionen Franken erwartet werden.[PAGE 960]
Bitte stimmen Sie jetzt dem Antrag unserer Minderheit zu! Räumen wir diese betragsmässig kleine Differenz aus!