Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-08
Wortprotokoll
Herr Ständerat Hefti, Sie sagen, dass Sie davor warnen, diese Fragen geringzuschätzen. Ich kann Ihnen versichern: Der Bundesrat ist sich erstens sehr bewusst, welche Bedeutung die Waffen in unserem Land haben, gerade auch mit dem Bezug zur Armee. Der Bundesrat ist sich zweitens auch bewusst, dass all diese Fragen mit dem ganzen Komplex Schengen/Dublin zusammenhängen. Das ist für unser Land - das hat Herr Ständerat Müller gesagt - von grosser Bedeutung. Von daher nehmen wir die EU-Waffenrichtlinie, die jetzt umgesetzt werden soll, sehr ernst und wollen sie auch sehr seriös prüfen.
Deshalb werde ich Ihnen jetzt die Fragen, die Sie, Herr Ständerat Müller, zusätzlich gestellt haben, nicht beantworten, damit ich Ihnen heute nicht etwas sage und es vielleicht morgen korrigieren muss. Wir haben nämlich diese EU-Waffenrichtlinie noch nicht so detailliert analysiert, dass wir Ihnen wirklich sagen können, was verbindlich gilt und was eben verbindlich nicht gilt. Gerade weil der Bundesrat das seriös prüfen will, wird er genau dann, wenn er die Vernehmlassungsvorlage verabschieden wird - und das wird sehr bald der Fall sein -, selbstverständlich alle Ihre Fragen im Detail beantworten. Noch einmal: Wir sind uns sehr bewusst, dass wir hier eine Verantwortung und ein gemeinsames Interesse haben. Wir wissen auch, dass diese Frage für unsere Bevölkerung ganz sensibel ist. Wir arbeiten deshalb bei der Erarbeitung dieser Vorlage auch ganz eng mit dem VBS zusammen.
Ich sage Ihnen gerne noch kurz etwas zum Vorgehen. Die geänderte EU-Waffenrichtlinie ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, und wir sind gemäss dem Schengen-Assoziierungsabkommen grundsätzlich verpflichtet, eine solche Weiterentwicklung zu übernehmen. Wir haben dafür zwei Jahre Zeit - das haben wir uns ja damals ausbedungen. Das heisst, wenn es bei uns eine Gesetzesänderung braucht, dann nehmen wir zuerst bei uns in Ruhe die Gesetzesänderung vor. Was in diesem Gesetz steht, das entscheiden dann wir bzw. Sie, und wenn die Bevölkerung dazu das letzte Wort haben und das Referendum ergreifen will, dann kann sie das tun. Dann wird am Schluss die Bevölkerung entscheiden, was in diesem Gesetz steht. Ich muss das einfach in Erinnerung rufen, weil es da die Vorstellung gab, wir müssten das jetzt einfach so übernehmen.
Wie läuft es ganz konkret ab, wenn eine solche Richtlinie in der EU beschlossen oder abgeändert wird? Dann wird das der Schweiz notifiziert. Es wird ihr mitgeteilt, dass diese Richtlinie verabschiedet wird, und ab dann läuft die Zweijahresfrist. Diese Notifizierung ist am 31. Mai 2017 erfolgt, und heute haben wir den 8. Juni. Ich glaube also, dass Sie auch Verständnis dafür haben, dass wir in dieser kurzen Zeit nicht einfach alle diese Fragen beantwortet haben.
Ich empfehle Ihnen aber, diese Waffenrichtlinie einmal zu lesen. Sie zählt 56 Seiten; es lohnt sich, sie zu lesen. Dann sehen Sie auch, dass in dieser Waffenrichtlinie verschiedene Punkte auslegungsbedürftig sind. Und genau das werden wir nutzen: Wir werden den Spielraum, den uns dieser Text - das ist die Grundlage - gibt, für eine pragmatische Umsetzung in unserer Gesetzgebung nutzen. Das kann ich Ihnen heute sagen; das hat der Bundesrat auch bereits so entschieden. Wir haben ja im Bundesrat über diese Frage im Zusammenhang mit den eingereichten Vorstössen auch bereits gesprochen. Noch einmal: Wir werden in diese Umsetzung auch das VBS einbeziehen. Denn ich denke, dass wir hier ein gemeinsames Interesse haben.
Was ich Ihnen heute sagen kann: Schiessveranstaltungen wie das Feldschiessen werden weiterhin durchgeführt werden können. Dazu gehört auch die freiwillige Teilnahme am obligatorischen Schiessen mit dem weitverbreiteten Sturmgewehr 57 und dem dazugehörigen Magazin. Was ich Ihnen heute auch sagen kann, ist, dass die Kompetenzen bei den kantonalen Waffenregistern durch die zur Diskussion stehende Waffenrichtlinie nicht beschnitten werden. Insbesondere wird es weiterhin kein zentrales Waffenregister geben, weil das auch gar nicht verlangt wird. Die Kantone können somit in ihrer Kompetenz die eingerichteten und jetzt untereinander verbundenen Waffenregister weiterhin nutzen. Die Jäger sind von dieser Waffenrichtlinie nicht betroffen. Das ist das, was ich Ihnen heute sagen kann.
Ich glaube, es ist Ihnen auch lieber zu warten, bis Sie die Details und den konkreten Text vor sich haben, wie er im Bundesrat verabschiedet wird und dann in die Vernehmlassung geht, als dass ich Ihnen heute ein paar Details gebe, die bei Ihnen wieder zusätzliche Fragen hervorrufen würden. Ich habe mich dazu auch schon in der Sicherheitspolitischen Kommission geäussert. Wir haben dort abgemacht, wie wir vorgehen werden.
Ich kann Ihnen einfach noch einmal versichern: Der Bundesrat wird hier den Spielraum für eine pragmatische Umsetzung nutzen. Wir werden mit dem VBS und dann auch mit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission diese sensiblen Themen sehr genau verfolgen und dann eine Vorlage ins Parlament bringen, die die schweizerische Schiesstradition und alles, was damit zusammenhängt, auch umfassend respektiert.