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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-04-16

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Zuerst zum Hauptgrund für die Minderheitsanträge zu den Artikeln 14, 14a und 16: Wir sind beim Umwandlungssatz, dem Hauptgrund für die BVG-Revision. Wenn Sie gleich viel Prämien einziehen, die Lebenserwartung nach der Pensionierung aber 18 statt 15 Jahre beträgt, bekommen Sie weniger pro Jahr - es ist eine einfache Division: geteilt durch x Jahre. Es stellt sich nun die Frage, wie gross die Senkung ist.

Ich möchte Ihnen meine Interessen offen legen: Ich bin im Verwaltungsausschuss der Asga, der Pensionskasse des Gewerbes. Das ist eine autonome Kasse, paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Wir haben also keine Transparenzprobleme. Gemäss den Pensionskassen ist ein Umwandlungssatz von 6,65 Prozent unumgänglich. Der Bundesrat schlägt dies ja auch vor. Auch wir im Pensionskassenverband möchten innert sechs Jahren auf diesen Satz hinunter. Das ist in Artikel 14a. Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, innert zehn Jahren von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent hinunterzugehen. Wir können ja die Gesetze des Älterwerdens nicht mit dem BVG ausser Kraft setzen - schön wäre es. Mit einer solchen Verdrängungstaktik lösen Sie keine Probleme, sondern verschieben sie nur auf eine andere Ebene. Der Umwandlungssatz ist keine politische, sondern eine versicherungstechnische Grösse. Nun braucht ja mein Antrag flankierende Massnahmen. Ich mache dies mit der Erhöhung der Summe der Altersgutschriften von 500 auf 540 Prozent.

Bei Artikel 14a sehen Sie, dass ich schneller hinuntergehe, nämlich innert 6 Jahren. Mir gefällt der Entwurf des [PAGE 527] Bundesrates nicht. In der Subkommission war einmal sogar die Rede von 20 und dann von 15 oder 13 Jahren. Eine halbe Generation mit dieser Administration zu belasten wäre falsch. Wir sollten also möglichst schnell hinuntergehen.

Ich habe bei Artikel 16 die leicht modifizierte Frauenskala übernommen, um diese Unebenheiten auszugleichen. Zudem schlage ich im Antrag der Minderheit zu Artikel 70 vor, für die Jahrgänge, welche das revidierte Altersguthaben von 45 Prozent nicht erreichen, die Besitzstandwahrung für das im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision vorhandene Deckungskapital mit Hilfe eines Beitrages vorzusehen. Diese Sondermassnahme in Artikel 70 gibt es ja schon heute. Neu braucht es sicher nicht mehr einen so grossen Beitrag, sondern nur noch einen Teil davon.

Seit gestern liegt nun aber eine neue Situation vor. Wir haben gestern im Plenum im Prinzip zwar den Schwellenwert 18 540 Franken beschlossen, aber den Koordinationsabzug geändert. Wir haben das Finanzierungssystem geändert, und ich möchte fast sagen, es gibt jetzt mit diesen 40 Prozent eine Kurve oder einen Knick in der Finanzierung. Angesichts dieser neuen Situation ist Artikel 16 mit den Ansätzen von 7 bis 18 Prozent nicht mehr notwendig. Vor allem möchte ich von der Verwaltung Folgendes wissen: Mit dem gestrigen Ratsbeschluss, der Annahme des Antrages Suter - 6,8 Prozent auf 10 Jahre -, haben wir die Finanzierung weitgehend gemacht, wenn ich den Beschluss von gestern richtig interpretiere. Darum möchte ich zuerst noch eine Auskunft des Bundesrates, nämlich in Bezug auf die Konsequenzen des gestrigen Beschlusses - die Annahme des Antrages Suter -, in Bezug auf die Mehrfinanzierung, die wir "unten" gemacht haben. Welche Auswirkungen hat das auf die Finanzierung des Umwandlungssatzes?

Ich beantrage also, wie gesagt, einen Umwandlungssatz von 6,65 Prozent. Dieser entspricht übrigens auch demjenigen des Gutachtens von Professor Schips - bei einer Absenkungsdauer von 6 Jahren. Ich habe vorgeschlagen, die Besitzstandwahrung bei der Übergangsgeneration mit Altersgutschriften und Sondermassnahmen zu sichern. Das wäre möglich.

Zuerst aber nochmals die Frage an den Bundesrat: Welche Auswirkungen auf dieses neue Modell hat der gestrige Entscheid zugunsten des Konzepts der Minderheit III (Suter)? Dann sind allenfalls meine Anträge zu den Artikeln 16 und 70 hinfällig. Ich möchte mir deshalb vorbehalten, meine Anträge je nach Auskunft zurückzuziehen oder eben aufrechtzuerhalten. Wenn am Schluss, wie ich es jetzt überblicke, ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent und eine Absenkungsdauer von 10 Jahren herauskommen, könnte ich persönlich damit leben, aber sicher nicht mit einer längeren Absenkungsdauer. Ich wehre mich gegen eine Dauer von 13 bzw. 15 Jahren, wie es am Anfang vorgeschlagen wurde.