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Suter Marc F. · Nationalrat · 2002-04-16

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Wie ich beim Votum von Herrn Widrig festgestellt habe, vertritt die FDP-Fraktion eigentlich die gleiche Auffassung wie er: Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent, aber mit einer Absenkungsfrist von zehn Jahren. Wir sind auch der Meinung, dass die beiden Dinge sehr eng zusammengehören und eigentlich vom Konzept her auch aufeinander abgestimmt werden sollen. Wir unterstützen bei den Übergangsbestimmungen auf Seite 39 der Fahne den Antrag, die Absenkung gestuft auf zehn Jahre vorzunehmen. Der Bundesrat hat heute durch Frau Bundesrätin Dreifuss signalisiert, dass er auch auf dieser Linie liegt. Deshalb zeichnet sich hier ein Kompromiss ab. Wir wären dankbar, wenn die Abstimmung über die Absenkungsfrist im Konnex mit dem Umwandlungssatz vorgenommen würde, so, wie es vorhin auch Herr Widrig beliebt gemacht hat.

Warum ist die FDP-Fraktion dieser Auffassung? Mit der Senkung des Umwandlungssatzes will man ja der demographischen Entwicklung Rechnung tragen. Es ist falsch zu meinen, dass in der zweiten Säule ein ausschliesslich individualisiertes Ansparen geschieht. Auch in der zweiten Säule haben wir vielmehr einen Solidaritätseffekt. Denn wenn Vorsorgeeinrichtungen für Neurentner zu hohe Anwartschaften ausrichten bzw. bereitstellen müssen, dann geht das zulasten der übrigen Versicherten. Hier darf man sodann die Kehrseite des Versicherungssystems nicht aus dem Blick verlieren, nämlich die Frage, welche Beiträge bezahlt werden müssen. Wir plädieren dafür, den Status quo so weit wie [PAGE 532] möglich zu bewahren, d. h., eine möglichst beitragsneutrale Lösung zu finden.

Eine zweite Überlegung, die man eigentlich auch machen müsste, ist die, dass die Experten bei der Festsetzung des Umwandlungssatzes den Königsweg aufzeigen können sollten, indem objektiv aufgrund statistischer Gegebenheiten festgestellt werden sollte, wie sich die Veränderung der Lebenserwartung auf die Finanzierung auswirkt. Wir haben aber in langen Debatten in der Kommission von verschiedenen Experten natürlich sehr verschiedene Auffassungen zu dieser Frage, deren Beantwortung schwer vorauszusehen ist, zu hören bekommen. Wir denken allerdings, dass der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent in der Bandbreite dessen liegt, was die Mehrheit der Experten als plausibel aufgezeigt hat.

Es ist ja schwierig, so weit in die Zukunft zu blicken; niemand weiss genau, wie sich die Demographie entwickeln wird. Immerhin ist uns bewusst, dass die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen, wie sie in der AHV beschlossen ist, jetzt aber auch in der zweiten Säule zum Tragen kommt, natürlich einen wesentlichen Teil der demographischen Entwicklung auffängt, weshalb die Absenkung auf den Umwandlungssatz von 6,65 Prozent, wie vom Bundesrat beantragt, zu weit geht. Wir möchten hier nicht wiederum auf dem Buckel der Frauen eine Finanzierungslösung beschliessen, wie es die Versicherer eigentlich verlangt haben, die sogar noch weiter gehen wollen.

Noch ein Wort zu dieser Seite: Wir haben in den Kommissionsverhandlungen den Eindruck erhalten, dass die Vorsorgeeinrichtungen und die Lebensversicherer etwas gar vorsichtig sind. Es ist richtig, im Zweifel eher vorsichtig sein zu wollen, damit die Finanzierung immer gesichert ist. Das ist sicher das Hauptanliegen. Aber es kann natürlich nicht angehen, eine schlechte Performance durch eine übermässige Absenkung des Umwandlungssatzes gleichsam kaschieren zu wollen. In diesem Zusammenhang sind wir natürlich auch froh, dass die Transparenzbestimmungen verbessert werden, damit man weiss, welches die Performance der verschiedenen Einrichtungen ist. Wir sind ohnehin davon überzeugt, dass eine geschickte Pensionskassenverwaltung, die sich auf dem Markt gut positioniert, Wesentliches erwirtschaften und entsprechend auch einen Teil der demographisch bedingten Einbussen auffangen kann.

Zusammenfassend: Die Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6,8 Prozent ist massvoll. Sie soll, wie es der Bundesrat mit guten Gründen aufgezeigt hat, aber nicht in 15 Jahren erfolgen, sondern stufenweise in 10 Jahren. Damit haben wir nach unten die Sicherheit, dass die Finanzierung für diesen Zeitraum, der überblickbar ist, auf alle Fälle stets gewahrt bleibt. Wir denken, dass mit dieser Lösung keine übermässigen Härten geschaffen werden, insbesondere nicht zulasten der Frauen, die wegen der Erhöhung des Rentenalters ohnehin einen wesentlichen Beitrag zur Beibehaltung des finanziellen Gleichgewichtes in der zweiten Säule leisten. Wir möchten auch nicht - darüber sind wir froh - die Beiträge erhöhen, und das heisst auch, dass die Altersgutschriften beim heutigen Stand belassen werden.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, diesem sich abzeichnenden massvollen Kompromiss Ihre Zustimmung zu geben.