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Berset Alain · Bundesrat · 2017-06-12

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-06-12

Wortprotokoll

Heute beziehen lediglich 8 Prozent der neuen AHV-Rentner Ergänzungsleistungen. Es darf davon ausgegangen werden, dass auch in Zukunft mehr als 90 Prozent der Betroffenen in der AHV vollumfänglich vom Zuschlag und von der Plafonderhöhung profitieren. Da der AHV-Zuschlag und die Plafonderhöhung nur bei neuen Rentenbezügern zur Anwendung gelangen werden, ergibt sich für die derzeitigen Bezüger von Ergänzungsleistungen keine Verschlechterung. Für neue Altersrentner mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen dürften sich folgende Auswirkungen ergeben:

In 22 Prozent der Fälle dürfte sich das Gesamteinkommen aufgrund der Minimalgarantie bei den Ergänzungsleistungen gegenüber heute verbessern. Es handelt sich um diejenigen Personen, die im Bereich der Minimalgarantie bleiben, deren Altersrente der AHV aber erhöht wird. In 76 Prozent der Fälle bleibt das verfügbare Einkommen erhalten. Zwar führt der AHV-Zuschlag zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen, diese Reduktion wird aber durch den Zuschlag ausgeglichen. Diese Personen bleiben im System der Ergänzungsleistungen und haben keine Einschränkungen bei der Prämienverbilligung oder der Befreiung von den Billag-Gebühren zu befürchten. Keine Auswirkungen werden sich [PAGE 1014] bei den Bundessteuern ergeben, hingegen sind gewisse Auswirkungen bei den kantonalen Steuern nicht ausgeschlossen. Nur in 2 Prozent der Fälle wird kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen mehr entstehen. Diese Personen erhalten neu den AHV-Zuschlag, dagegen keine Befreiung von den Billag-Gebühren. Bei der Prämienverbilligung werden sie mit der einkommensschwächsten Personenkategorie gleichgestellt. Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 werden somit 99,8 Prozent der neuen Rentenbezüger die gleichen oder sogar höhere Leistungen erhalten.

Die Reform der Ergänzungsleistungen wurde im Erstrat bereits behandelt. Dieser hat gegenüber der Botschaft des Bundesrates gewichtige Änderungen vorgenommen. Mit der Reform gemäss Bundesrat erhöht sich für heute Anspruchsberechtigte das Einkommen in 14 Prozent der Fälle, bei 84 Prozent bleibt das verfügbare Einkommen gleich, und für 2 Prozent würde kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen mehr entstehen.

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