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Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-06-12

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-06-12

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Parmelin bezweckt eine Lockerung von Artikel 36a Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes. Den Kantonen soll die Aufgabe übertragen werden, die Breite der Gewässerräume unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten festzulegen.

Die parlamentarische Initiative Parmelin gehört in eine ganze Reihe von Vorstössen und Initiativen, die sich mit der Umsetzung der Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung zur Breite der Gewässerräume befassen: In den letzten Jahren wurden insgesamt neun Standesinitiativen, zwei Petitionen von Bauernverbänden und eine Motion von Nationalrat Leo Müller (12.3047) abgelehnt; eine parlamentarische Initiative der Nationalräte Schibli bzw. Rösti (14.455) wurde zurückgezogen; und zwei Kommissionsmotionen wurden angenommen, eine der UREK-NR (12.3334) und eine der UREK-SR (15.3001). Die beiden Motionen der Kommissionen führten zu zwei Revisionen der Gewässerschutzverordnung, die am 1. Januar 2016 bzw. am 1. Mai 2017 in Kraft getreten sind.

Die geänderte Verordnung enthält unter anderem eine Besitzstandgarantie für gewisse Dauerkulturen im Gewässerraum sowie gelockerte Bestimmungen für standortgebundene Anlagen, man denke an land- und forstwirtschaftliche Wege oder an Anlagen zur Wasserentnahme oder -einleitung. Ausserdem sieht sie die Möglichkeit vor, Baulücken zu schliessen, Randstreifen von Infrastrukturanlagen landwirtschaftlich zu nutzen sowie, bei sehr kleinen Gewässern, auf die Festlegung des Gewässerraumes zu verzichten. Dies sind also eigentlich alles Anliegen, die in der Stossrichtung der vorliegenden parlamentarischen Initiative liegen.

Es ist der Kommission wichtig, darauf hinzuweisen, dass seit Jahren grosse Anstrengungen - gerade auch seitens der Kommission - unternommen wurden, um zusammen mit den Kantonen pragmatische Lösungen zu finden. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2017 die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) genau zu diesem Thema angehört. Die BPUK bestätigt, dass die Kantone der neuen Gewässerschutzverordnung zustimmen: Ein praxisnaher, effizienter Vollzug sei nun möglich, und der Handlungsspielraum sei ausreichend; was es jetzt dringend brauche, sei Rechtssicherheit.

Ohne sich die Illusion zu machen, dass die Umsetzung nun völlig problemlos erfolgen kann, aber in der Gewissheit, alles versucht zu haben, um den Spielraum des Gesetzes vollständig auszuschöpfen, beantragt Ihnen die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.