Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2017-06-13
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
Am 26. April 2016 hat Nationalrat Imark die Motion 16.3289, "Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden", eingereicht. Mit der Motion wird verlangt, dass der Bundesrat durch eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen, also der Gesetze, Verordnungen usw., dafür sorgt, dass die Mittel der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz nicht an Nichtregierungsorganisationen (NGO) fliessen, welche in rassistische, antisemitische und hetzerische Aktionen oder BDS-Kampagnen - damit sind Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen gemeint - verwickelt sind.
Der Nationalrat hat die Motion am 8. März 2017 mit 111 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion beantragt und dabei argumentiert, dass das Anliegen des Motionärs im Kern bereits erfüllt sei und keine gesetzlichen Änderungen notwendig seien. Die Aussenpolitik der Schweiz orientiere sich an den Grundsätzen der Respektierung des Völkerrechts, der Friedensförderung und der Stärkung der Zivilgesellschaften. Sie basiere zudem auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Neutralität, des Dialogs, der Solidarität und Verantwortung sowie der Effizienz und Kohärenz. Bundesrat Burkhalter betonte im Nationalrat, dass die Schweiz in keiner Weise Organisationen unterstütze, die zu Hass, Gewalt, Rassismus oder Antisemitismus aufrufen würden. Zudem habe sich die Schweiz nie mit der sogenannten BDS-Bewegung assoziiert und finanziere und unterstütze keine Kampagnen, die zu einem Boykott israelischer Produkte aufrufen.
Die APK unseres Rates hat die Motion am 3. April 2017 vorberaten und dieser in einem geänderten Wortlaut mit 12 zu 1 Stimmen zugestimmt. In den Kommissionsberatungen wurde deutlich, dass die Kommissionsmitglieder das Kernanliegen der Motion, dass die Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe verantwortungsvoll und im Sinne der Schweizer Grundwerte eingesetzt werden, unisono teilen. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Kommission die Formulierung der Motion hingegen als wenig zielführend betrachtet.
Für die Kommission ist klar - und da besteht Einstimmigkeit -, dass keine Gelder der Eidgenossenschaft in rassistische, antisemitische und hetzerische Aktionen fliessen dürfen. Sie hat gegenüber dem Bundesrat auch klar deklariert, dass diese Zielsetzung einzuhalten ist. Allerdings ist die Kommission auch der Auffassung, dass bereits heute in der Gesetzgebung eine Nulltoleranz gegenüber Antisemitismus und Rassismus besteht und dass unsere Gesetze dafür nicht geändert werden müssen. Sie möchte den Bundesrat gleichwohl beauftragen, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu überprüfen. Im Bedarfsfall müsste der Bundesrat bei Annahme der Motion entsprechende Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen in die Wege leiten.
Zudem ist die Kommission der Auffassung, dass das Anliegen der Motion vor dem Hintergrund sämtlicher Aktivitäten der Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit zu sehen ist. Deshalb hat sie den Verweis auf Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionskampagnen und den damit verbundenen alleinigen Bezug auf den Nahostkonflikt aus dem Motionstext gestrichen. Die Kommission macht damit deutlich, dass sie in sämtlichen internationalen Beziehungen der Schweiz Rassismus, Antisemitismus und Hetze nicht toleriert. Die Einschränkung auf den Nahostkonflikt entfällt damit.
Die Kommission kommt weiter zum Schluss, dass der zweite Abschnitt des Motionstextes nicht präzise formuliert ist und zu viel Raum für Interpretationen lässt. So wurde die Befürchtung geäussert, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren könnte stark eingeschränkt werden, denn es werden heute ja auch NGO unterstützt, die regierungskritisch sind. Diese NGO neigen nicht zu Antisemitismus, Rassismus oder Hetze, äussern sich aber in einer regierungskritischen Art und Weise.
Zudem könne die Provokation, so die Argumentation in der Kommission, eines autoritären Staatsoberhauptes nicht Massstab für die Aktivitäten der Schweiz im Ausland sein. Mit anderen Worten: Die Kommission will nicht, dass ein ausländischer Staatschef, der sich möglicherweise provoziert fühlt, darüber entscheidet, wie die Schweiz ihre öffentlichen Gelder in der Entwicklungshilfe einsetzt. Die Schweiz soll nicht zum Spielball werden.
Mit diesen Änderungen hat die Kommission den im Rahmen der Beratung geäusserten Bedenken Rechnung getragen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ein ansehnlicher Teil der Kommission die ursprüngliche Motion klar ablehnte und ein Mitglied der Kommission auch den geänderten Wortlaut ablehnt. Das klare Bekenntnis der Kommission gegen Antisemitismus, Rassismus und Hetze wird mit dem geänderten Wortlaut jedoch klar zum Ausdruck gebracht. Der geänderte Wortlaut hat das Kernanliegen des Motionärs denn auch mehrheitsfähig gemacht. Zudem wurde - ich möchte noch einmal darauf hinweisen - auch klar die Erwartung geäussert, dass der Bund seine Beitragspraxis regelmässig überprüft und Organisationen, die die genannten Zielsetzungen nicht einhalten, nicht unterstützt respektive dass dort die Gelder entzogen werden.
Bundesrat Burkhalter hat sich in der Kommission bereiterklärt, die Motion im geänderten Wortlaut zu unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn Sie der APK unseres Rates folgen und der Motion im geänderten Wortlaut zustimmen.