preparatory:AB 21737
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Es geht hier um die Kapitalauszahlungen. Ich möchte vorausschicken, dass ich generell kein Gegner von Kapitalauszahlungen bin. Es stört mich aber, dass Kapitalauszahlungen auf gesetzlicher Ebene verankert werden sollen. Es stört mich, weil insbesondere Kassen mit Leistungsprimat eine solche Regelung heute nicht kennen. Würden wir Kapitalauszahlungen auf gesetzlicher Ebene verankern, wären wir mit einer ähnlichen Situation wie in der Krankenversicherung konfrontiert, indem in den Pensionskassen tendenziell eine Entsolidarisierung stattfände. Versicherte, die krank sind oder eine kürzere Lebenserwartung haben - typischerweise sind dies Versicherte männlichen Geschlechts -, würden dann von der Möglichkeit der Kapitalausschüttung übermässig Gebrauch machen. Dies führte wiederum dazu, dass Kassen, die diese Regelung bis heute nicht kennen, die Beiträge hinaufsetzen müssen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Zweck des BVG darin besteht, die Fortsetzung der gewohnten Lebensweise zu ermöglichen, d. h., es wird durch ein Einkommen nach dem regulären Erwerbsleben ein Konsumbedürfnis abgedeckt. Das BVG verfolgt nicht den Zweck, Erbschaften vorzufinanzieren. In diesem Sinne ist die Kapitalleistung eigentlich ein Element, das dem Versicherungswesen in der Altersvorsorge fremd ist. Wir machen ja auch die Erfahrung, dass Menschen, die sich das Kapital auszahlen lassen, im Alter erheblich zögern, dieses Geld auch wirklich zu brauchen, obwohl sie es eigentlich nötig hätten. Das führt dann zu der merkwürdig hohen Sparquote, die wir bei den Betagten beobachten. Der Zweck des BVG ist es ja einfach, die Fortführung des Konsums zu sichern, ohne dass Verhaltensänderungen nötig sind. Mit Absatz 2 wird etwas Sachfremdes in das Gesetz eingefügt, das wir bisher nicht kannten und das eben vor allem bei den Kassen mit Leistungsprimat zu schmerzhaften Beitragserhöhungen führen könnte.