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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-13

Wortprotokoll

Das UVEK hat, wie gesagt wurde, zusammen mit dem Finanzdepartement entschieden, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes weiterzuziehen, um die Frage der Rückerstattung zu klären. In der Regel wirken Urteile pro futuro, nicht rückwirkend. Das ist eigentlich ein allgemeiner Grundsatz. Diese Frage soll hier geklärt werden. Wenn auch das Bundesgericht sagen würde, man müsse die Mehrwertsteuer rückerstatten, dann würde es sogar um zehn, nicht nur um fünf Jahre gehen. Dann hätten wir bereits ein Problem mit dieser Motion.

Wenn man mit fünf Jahren rechnet, so würde das pro Haushalt unter 50 Franken zu stehen kommen. Insgesamt geht es aber natürlich für fünf Jahre um 176 Millionen Franken. Mit Verzugszins sind wir dann irgendwo bei 200 Millionen Franken. Das müsste dann der Bundeshaushalt bezahlen. Es ist also insofern schon nicht ganz ohne, was Sie hier entscheiden.

Sie haben im Mai bereits die Motion Flückiger Sylvia verabschiedet, ohne das Urteil zu kennen. Das haben Sie bereits so beschlossen. Diese Motion lässt wenigstens mehr Spielraum bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlage und wäre, wenn man in diese Richtung gehen würde, grundsätzlich zu bevorzugen. Wenn Sie jetzt auch die vorliegende Motion gutheissen würden, so hätten wir einfach keinen Mehrwert durch die neue Motion, sondern es würden sich eigentlich ein paar Widersprüche auftun.

Der Bundesrat ist, wie gesagt, der Meinung, dass das Bundesgericht diesen Fall anschauen soll und dass man erst danach über die weiteren Folgen entscheiden sollte. Wir kennen das von den Krankenkassenprämien, bei denen einige Kantone seinerzeit zu hohe Beträge eingeheimst hatten. Das war eine riesige bürokratische Übung. Man musste am Schluss einen möglichst wenig bürokratischen Weg finden, um das dannzumalige Urteil umzusetzen. Warten Sie doch den Entscheid der Justiz ab, und gehen Sie hier nicht voreilig voraus.