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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-13

Wortprotokoll

Immer wieder zu diskutieren, was die Bevölkerung von der Politik der Grundversorgung denkt, was für Leistungen sie will, ist jener Teil, bei dem wir keine Differenzen haben, Frau Nationalrätin. Wir tun [PAGE 1067] das auch regelmässig. Es ist sachlich aber so, dass Sie die Grundversorgung mit postalischen Leistungen, die Grundversorgung mit Strom und die Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen nicht über einen Leisten schlagen können. Wir definieren jeweils im relevanten Gesetz, was die zu erbringende Grundversorgung ist. Das ist Sache des Parlamentes. So sieht unsere Grundlage aus.

Wir haben - ich habe es heute Morgen schon erwähnt - von Struktur und Organisation her für alle relevanten Unternehmen eine Rechtsordnung geschaffen. Es gibt da also nicht Wildwuchs. Vielmehr haben wir die ehemaligen Anstalten in heute spezialgesetzliche Aktiengesellschaften umgewandelt. Es gibt entsprechend Verwaltungsräte, in die Bundesvertreter und Vertreter der Sozialpartner Einsitz nehmen, auch das nach einem ziemlich einheitlichen Muster. Anders ist es beim Stromnetz, wo tatsächlich ein natürliches Monopol besteht. Dort gibt es mit Swissgrid eine Aktiengesellschaft, bei der nicht der Bund der Eigner ist, bei der der Bund auch nicht das Management und den Verwaltungsrat stellt, weil das Stromnetz einen historisch anderen Hintergrund hat. Insofern sieht es dort dann eben auch bei Aufsicht und Staatshaftung unterschiedlich aus.

Was die Aufsicht betrifft, ist bei gewissen Unternehmen natürlich der Preisüberwacher zuständig. Die Aufsicht ist nicht bei jeder Institution die gleiche. Wir haben die Eidgenössische Postkommission, wir haben die Eidgenössische Elektrizitätskommission, wir haben - wenn Sie zustimmen - die Kommission für den Eisenbahnverkehr. Wir haben also jeweils eine spezialisierte Aufsichtskommission. Sie finden kein Feld ohne Aufsicht, diese ist einfach jeweils anders strukturiert. Es ist ja auch immer wieder von den GPK bestätigt worden, dass die Aufsicht gut funktioniert. Wenn Sie die Beaufsichtigten fragen, äussern diese im Gegenteil eher die Meinung, es gebe zu viele Aufsichtsbehörden, weil jeweils mehrere bei der Aufsicht über eine Geschäftstätigkeit involviert sind.

Die Submissionsbestimmungen im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen gelten auch für die bundesnahen Unternehmen. Sie werden jetzt dann bald über eine Vorlage diskutieren können. Wenn Sie dort anderer Meinung sind, so ist das auch eine Sache des Gesetzgebers; Sie können das anders sehen.

Wir haben weitgehend eine Grundversorgung, die zwar unterschiedliche gesetzliche Regelungen befolgen sowie unterschiedliche Erwartungen als Leistungserbringer erfüllen muss. Aber ein solch umfangreicher Bericht, wie Sie ihn verlangen, wäre wahrscheinlich ein Jahrzehntwerk - vor allem wenn man das alles so detailliert und mit dem Ansatz nach möglicher Harmonisierung umsetzen müsste.[GZ]

In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.

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