Grossen Jürg · Nationalrat · 2017-06-13
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen haben damals der parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian keine Folge gegeben, weil wir dem Anliegen gegenüber ohne weitere Abklärungen skeptisch waren. Sie wurde aber trotzdem in beiden Räten angenommen.
In Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative soll nun das Strassenverkehrsgesetz so geändert werden, dass sich Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen und nicht wie heute ab 70 Jahren. Auf Schweizer Strassen fahren viele ältere Automobilisten, die bezüglich der medizinischen Mindestanforderungen sehr unterschiedlich behandelt werden. Schweizer Lenkerinnen und Lenker werden heute ab dem Alter von 70 Jahren jedes zweite Jahr auf eigene Rechnung zu einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung aufgeboten. Gleich alte Autofahrerinnen und Autofahrer aus Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich und Österreich müssen keine solchen Untersuchungen machen. Die nun vorgeschlagene schweizerische Neuregelung gleicht sich also den Regelungen in den Nachbarstaaten an, und sie ist mit dem EU-Recht vereinbar.
Diese einfache Gesetzesanpassung wurde vom Astra in die Vernehmlassung geschickt. Die Ergebnisse der Vernehmlassung haben nun gezeigt, dass diese Erhöhung auf 75 Jahre nicht nur aus Gründen der Selbstverantwortung befürwortet wird, sondern auch bei weiten Teilen der Ärzteschaft auf breite Unterstützung stösst. Die Meinung der Ärztinnen und Ärzte ist aus unserer Sicht entscheidend, da sie die Fachpersonen sind, die bei älteren Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern die Fahreignung abklären. Zudem sind sie wirtschaftlich gesehen negativ von dieser Vorlage betroffen. Trotzdem befürworten sie die Erhöhung mehrheitlich. Aus diesen Gründen unterstützen wir Grünliberalen die Erhöhung auf das 75. Altersjahr.
Fahrtauglichkeit ist nicht in erster Linie vom Alter, sondern vielmehr vom Gesundheitszustand abhängig. Es gibt Leute, die bereits vor dem 60. Altersjahr nicht mehr fahrtauglich sind, aber auch viele andere, welche es problemlos bis weit über 70 sind. Deshalb haben wir Grünliberalen uns für die Selbstverantwortung der Lenkerinnen und Lenker entschieden, aber auch für die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte sowie für gute Information der Betroffenen. Das hat für uns Priorität.
Die Minderheit will mit einer ersten Zwangsuntersuchung nach dem vollendeten 70. Altersjahr einen komplizierten Zwischenschritt einführen - eine Lösung, die wir ablehnen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Mehrheit.