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Rutz Gregor · Nationalrat · 2017-06-13

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-13

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Initiative um nichts weniger als um den Schutz der freien Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - ein ganz zentrales Element im Rahmen der Diskussionen in unserer direkten Demokratie. Dieser Schutz der freien Willensbildung umfasst einerseits das Informationsrecht des Einzelnen, andererseits aber natürlich auch eine Informationspflicht der Behörden. Das scheint unumstritten. Es ist wichtig, dass der Einzelne sich frei seine Meinung bilden kann. Umgekehrt muss er natürlich auch die notwendigen Informationen haben, um entsprechende Überlegungen tätigen zu können.

Die Information durch die Bundesbehörden war immer wieder Teil von Diskussionen, namentlich auch in der Staatspolitischen Kommission. Wie weit geht diese Informationspflicht? Wo beginnt das konkrete Engagement in einem Abstimmungskampf und wo die Propaganda? Letzteres ist natürlich etwas, das in einem demokratischen Staat nicht erwünscht ist. Bislang ging man davon aus, dass die Orientierung durch die Bundesbehörden namentlich im Rahmen des Bundesbüchleins erfolgen kann. Dort soll gemäss Ausführungen des Bundes ein kurzer, sachlicher Text des Bundesrates enthalten sein, der einer Abstimmungsvorlage beigelegt wird, und es müssen natürlich auch die Auffassungen von Minderheiten, die Stellungnahme des Parlamentes sowie bei Initiativen und Referenden die Argumente der entsprechenden Komitees aufgeführt sein. So kann sich der Bürger dann ein Bild machen.

Es ist auch ein anderer Vorstoss hängig, welcher meines Erachtens zu Recht darauf hinweist, dass ein Ungleichgewicht besteht: Die Ausführungen des Bundesrates nehmen sehr viel mehr Platz in Anspruch, als den Urhebern von Referenden und Initiativen zugestanden wird. Das ist an sich falsch, weil es dann natürlich auch nicht mehr neutral ist.

Dass der Bund nun neben dem Bundesbüchlein, einer Medienkonferenz und einer Fernsehorientierung, welche heute regelmässig stattfindet, nun auch noch Abstimmungsvideos produziert, scheint mir definitiv problematisch. Abstimmungsvideos sind ähnlich wie Inserate, Plakate, Argumentationsleitfäden oder Flugblätter klassische Mittel von Kampagnen. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, Kampagnen zu führen. Wir haben das auch gestern in der Fragestunde diskutiert. Sie haben gesehen, dass es heute Chefbeamte des Bundes gibt, welche teilweise im Rahmen von Abstimmungskämpfen mehrere Dutzend Auftritte absolvieren. Das hat, so meine ich, dann definitiv nichts mehr mit der Erfüllung einer Informationspflicht zu tun; wenn man Chefbeamte auf Abstimmungspodien findet, ist das dann wirklich konkretes Engagement in einem Abstimmungskampf.

Das, meine ich, ist nicht dem Sinne unseres Systems entsprechend, und darum wäre es richtig, wenn man diese Informationspflicht des Bundes dahingehend konkretisieren würde, dass man eben unter anderem ganz klar sagen würde: Abstimmungsvideos zu produzieren kann man getrost Verbänden, Komitees, Parlamentariern und Parteien überlassen, das aber ist sicher nicht Aufgabe der Bundeskanzlei.

Lustig ist ja auch der Widerspruch, in welchen sich viele der anwesenden Kolleginnen und Kollegen verwickeln, indem sie sagen, dass diese Information erfolgen müsse, egal auf welchem Weg. Vielleicht erinnern Sie sich: Vor einigen Tagen haben wir über die parlamentarische Initiative Matter 15.482, "Gleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern", diskutiert, bei der es darum ging, ob Fernsehwerbung für Alkohol, Tabak und so weiter und auch politische und religiöse Werbung erlaubt sein sollen oder nicht. Bei der Frage der Regelung von Fernsehwerbung wurde ja immer angeführt, dass Fernsehwerbung eben eine andere Qualität habe als zum Beispiel Werbung in Printmedien, weil man da näher und in einer anderen Form an den Bürger herantrete, und aus diesen Gründen gibt es ja auch die entsprechenden Verbote. Sie müssen sehen, dass es natürlich etwas inkonsequent ist, wenn Sie sagen: In diesen Belangen, was also Abstimmungen anbelangt, gilt das nicht. Der Bund soll auch Videos produzieren und auf anderen Kanälen an die Bürger herantreten.

Ich glaube, der Bund soll das machen, was nötig ist, aber er darf auch nicht mehr machen als das, was nötig ist. Denn in der direkten Demokratie werden die Diskussionen durch Parteien geführt, durch Parlamentarier, durch Verbände und durch Politiker. Da muss die Exekutive eine gewisse Zurückhaltung üben. Abstimmungsvideos überschreiten diese Grenze, und darum bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.