Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-06-14
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-14
Wortprotokoll
Wir kennen 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern. Wir haben also bereits viele Freihandelsabkommen abgeschlossen und damit natürlich eine gewisse Erfahrung gewonnen.
Lassen Sie mich gleich auf die heikle Frage der Kompetenzdelegation zu sprechen kommen: Wir hatten eine Praxis, die bestand darin, dass die Kompetenz delegiert wurde. Sie dauerte bis zum Freihandelsabkommen mit Hongkong. Beim Abkommen mit Hongkong haben wir zum ersten Mal ein Sozialabkommen dabeigehabt und ein Kapitel zu Nachhaltigkeit und Ökologie aufgenommen. Aufgrund dieser Neuerungen haben wir damals festgelegt, dass das Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden musste. Der Bundesrat will jetzt, nachdem bei Hongkong ein neuer Standard definiert wurde, eigentlich zurück zur Normalität, zurück zu dem, was vor dem Abkommen mit Hongkong Usus war. Das heisst wiederum, die Kompetenz wird an das Parlament delegiert. Es muss also nicht jeder neue Vertrag dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Wieso beginnt das beim Freihandelsabkommen mit Georgien? Das Abkommen mit Georgien ist ein Vertrag, der aus dem Jahr 2016 datiert, der finalisiert ist und abgeschlossen werden kann. Wir haben uns gesagt, dass wir jetzt möglichst schnell wieder die Klärung herbeiführen wollen zur Frage, wer zuständig ist und wie wir mit den allfälligen Fristen umgehen sollen, die entstehen, wenn das fakultative Referendum systematisch vorgegeben ist. Es ist also nicht das typischste Freihandelsabkommen, auf dem wir aufsetzen - das weiss ich. Es ist aber auch nicht der Versuch, auf einem sogenannt leichten Freihandelsabkommen aufzusetzen, um irgendetwas durchzudrücken, das bei grösseren Projekten vielleicht etwas gewichtigere Diskussionen hervorrufen könnte; dem ist nicht so.
Wir hatten eine Praxis und haben diese Praxis beim Abkommen mit Hongkong auf ein anderes Niveau gehoben. Wir sind auf diesem anderen Niveau jetzt wieder normal unterwegs, und deshalb ist der Bundesrat nach wie vor der Meinung, dass die Kompetenz an das Parlament delegiert werden sollte.
Ich bin mir natürlich bewusst, wie die Diskussion in der Kommission gelaufen ist, und mir sind auch die Mehrheitsverhältnisse in der Kommission sehr bewusst. Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich hier trotzdem ein paar Worte zu diesem Thema verloren habe und auch noch ein paar Worte verlieren will. Es ist schon nicht ganz unerheblich, wie wir aus dieser Geschichte herauskommen, es gibt ja noch weitere Diskussionen. Vielleicht gelingt es uns vom Bundesrat dann, uns etwas präziser auszudrücken, damit die Information rechtzeitig und ganzheitlich vorhanden ist. Das habe ich in der Kommissionsdebatte offensichtlich versäumt.
Sie haben es gesagt, Herr Ständerat Bischof: Wenn wir im Efta-Kontext - also zu viert - verhandeln, dann ist das a priori immer ein Gezerre: Wer von diesen Efta-Ländern bekommt was? Wer verhandelt wie? Was zuerst? Was nachher? Wer ist zuständig? Wer hat den Lead? Das ist eine recht mühsame Geschichte. Einig sind wir uns dann jeweils, wenn wir dem Gegenüber sagen, dass wir das Abkommen jetzt abschliessen und Klarheit haben wollen. Wenn es abgeschlossen ist, wollen wir, dass es möglichst rasch in Kraft tritt, damit man von den Verbesserungen, vom Abbau der Zölle profitieren kann. Es ist schon etwas eigenartig, wenn wir den Partnern und dem Gegenüber künftig sagen müssen: Jetzt muss es sein, wir wollen Klarheit, 2016 ist das Time Limit! Und wenn es dann so weit ist, kommen wir als die gleichen Verhandlungspartner und sagen: Wir brauchen jetzt noch eine Zeitspanne von einem halben, einem ganzen oder von anderthalb Jahren, um zu Hause abzusichern, dass das verhandelte Ergebnis auch tatsächlich akzeptiert ist! Die Zeit und die Zeit-Argumentation gegenüber den Partnern, das ist nicht ganz einfach.
Es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wenn man drängelt - und bei grossen Verträgen haben wir gedrängelt - und sich dann plötzlich Zeit lassen muss, ist es nicht ganz unproblematisch, das den Partnern beizubringen.
Ich bin weiterhin der Meinung, die Kompetenzdelegation wäre richtig, und sie wäre auch dann richtig, wenn es um grosse Verträge ginge. Um die grossen Verträge, Herr Ständerat Levrat, geht es möglicherweise. Sie haben Mercosur, Indien und Russland aufgezählt, die sind alle irgendwo auf Flamme, aber zum Teil auf kleiner Flamme. Das nächstmögliche Freihandelsabkommen, das wir über die Kulmination führen können, dürfte Indonesien betreffen. Ich sage nicht, wir führen es mit einem positiven Ergebnis über die Kulmination. Es ist auch möglich, dass wir über die Kulmination gehen und feststellen, dass wir uns im Landwirtschaftsbereich nicht einigen können, und dann gibt es eben nichts. Aber wir versuchen selbstverständlich, zu einem positiven Abschluss zu kommen. Wenn wir dann den Vertrag mit Indonesien hätten, sollten wir nicht noch anderthalb Jahre Zeit vergehen lassen müssen, um den internen Prozess abzuwickeln.
Es geht also nicht um Georgien. Was Georgien anbetrifft, ist es - in einem Satz - ein normaler Freihandelsvertrag, "broad-based", also ein umfassender Vertrag. Es ist nichts Spezifisches damit verbunden.[GZ]
Ich bitte Sie, auf den Entwurf einzutreten und ihm zuzustimmen.
[VS]