Müller Leo · Nationalrat · 2017-06-14
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat sich an der Sitzung vom 15. und 16. Mai 2017 mit der Botschaft 17.018 betreffend Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben befasst. Worum geht es? Am 25. September 2014 wurde die Motion Abate 13.4253, "Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten", an den Bundesrat überwiesen. Damit wurde gefordert, dass bestimmte italienische Finanzintermediäre als Börsenagenten im Sinne des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben zu anerkennen seien. Somit würden diese Finanzintermediäre von der Umsatzabgabe befreit. Dies sei nötig, so die Forderung, damit ein Wettbewerbsnachteil des Schweizer Finanzplatzes für italienische Kundinnen und Kunden beseitigt werden könne.
Diese Forderung geht auf eine italienische Steueramnestie vom Jahr 2009 zurück. Die Amnestie hat die Regularisierung bisher unversteuerter Vermögen daran geknüpft, dass diese Vermögenswerte nach Italien repatriiert werden. Als Repatriierung gilt, wenn die Vermögenswerte von italienischen Finanzintermediären verwaltet werden. Wenn nun aber diese Vermögenswerte von solchen italienischen Finanzintermediären verwaltet werden, unterliegen die entsprechenden Transaktionen von Wertschriften mehrfach der schweizerischen Umsatzabgabe. Dies ist ein grosser Wettbewerbsnachteil. Sie sehen, das ist eine recht technische Angelegenheit.
Was ist nun der Inhalt der Vorlage, die wir hier zu beraten haben? Der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf sieht [PAGE 1104] mit Artikel 19a des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben eine gezielte Steuerbefreiung für bestimmte Finanzintermediäre vor. Es handelt sich um Finanzintermediäre, die ihrerseits bei Vermögenswerten zur Steuersicherung beitragen; sie liefern nämlich Quellensteuern an den italienischen Staat ab und dienen so eben der Steuersicherung. Solche Finanzintermediäre sollen nun für den Wertschriftenhandel von der Umsatzabgabe gemäss Bundesgesetz über die Stempelabgaben befreit werden. Damit der Finanzplatz Schweiz für italienische Kundinnen und Kunden attraktiv bleibt respektive noch attraktiver wird, ist diese Gesetzesänderung nötig. Sie stärkt unseren Finanzplatz Schweiz.
Heute sind nur italienische Finanzintermediäre von dieser Gesetzesänderung betroffen. Der Gesetzestext ist aber neutral formuliert. Aufgrund des Erfordernisses der Rechtsgleichheit muss sichergestellt werden, dass Finanzintermediäre aus anderen Ländern unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls von dieser Umsatzabgabe befreit werden können. Berechnungen haben gezeigt, dass bei statischer Betrachtung theoretisch Steuerausfälle von rund 10 Millionen Franken pro Jahr entstehen könnten. Dynamisch betrachtet ist das etwas anders. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzintermediäre vor allem im Kanton Tessin dadurch gestärkt werden und dass dadurch Mehreinnahmen erzielt werden können.
Dieser Gesetzentwurf war vom 25. Mai bis 15. September 2016 in der Vernehmlassung. 34 der 35 Vernehmlassungsteilnehmer haben dieser Gesetzesänderung zugestimmt.
Der Nationalrat ist Erstrat bei dieser Vorlage. In der Kommission wurde das Eintreten ohne Gegenstimme beschlossen. Zum Gesetzentwurf selber gab es keine weitere Diskussion, und die Kommission hat dieser Änderung schliesslich mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Gesetzesänderung, wie sie hier vorliegt, zuzustimmen.