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Ritter Markus · Nationalrat · 2017-06-14

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte hier zuerst schon noch eine Erklärung abgeben: Die Schweizer Bauern zahlen sehr wohl Steuern. Wir sind froh, dass wir Steuern bezahlen können. Wenn jemand keine Steuern bezahlt, verdient er auch nichts. Wir haben eine Geschäftstätigkeit. Viele Bäuerinnen und Bauern sind zusätzlich im Zu- und Nebenerwerb tätig und zahlen aus diesen einkommenswirksamen Tätigkeiten sehr wohl Steuern. Ich habe diese Aussage als Affront empfunden gegenüber allen Bäuerinnen und Bauern, die tagtäglich auf dem Betrieb und auch in ihren Tätigkeiten ausserhalb des Betriebes ihr Bestes geben.

Die CVP-Fraktion wird dem Ständerat folgen und damit den Antrag der Kommission unterstützen. Die Beratung zu dieser Gesetzesanpassung in beiden Räten und in den zuständigen Kommissionen hat gezeigt, dass sich eine Einigung zwischen den Räten bezüglich Eintreten nicht abzeichnet. Deshalb hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates bezüglich Nichteintreten ohne Gegenantrag dem Ständerat angeschlossen. Es hat sich in den Diskussionen gezeigt, dass bezüglich der Frage der Grundstückgewinnbesteuerung und einer künftigen Lösung eine Gesamtauslegeordnung für alle Selbstständigerwerbenden - und dort wurde das Privileg geortet, das die Landwirtschaft hat oder haben soll - gemacht werden muss. Das heisst, dass wir eine Lösung nicht nur für den Landwirt, sondern für den Bäcker, den Schreiner, den Müller und für andere Gewerbetreibende suchen wollen.

Aus Sicht der CVP-Fraktion ist es wichtig, dass wir mit dem Kommissionspostulat, das mehrmals angesprochen wurde und das wir dann hier in der Herbstsession beraten, diese Auslegeordnung machen können.

Ich muss Ihnen sagen: Die Grundstückgewinne werden heute in der Schweiz sehr unterschiedlich besteuert. Während Privatpersonen bei langer Besitzdauer in manchen Kantonen mit 0 Prozent, mit 5 Prozent oder 7 Prozent besteuert werden, in anderen Kantonen mit maximal bis 23 Prozent, sind es heute die Selbstständigerwerbenden mit Einzelunternehmen, die auf die gleichen Grundstückgewinne 50 bis 60 Prozent Steuern bezahlen. Wieder anders werden die juristischen Personen besteuert, die über die Gewinnsteuer erfasst werden, welche in der Schweiz etwa 20 bis 30 Prozent ausmacht. Gerade deshalb ist es eben sinnvoll, dass wir, wenn wir Steuergerechtigkeit wollen, Private, Selbstständigerwerbende und juristische Personen vergleichen. Vor dem Gesetz, das hat Kollege Schelbert richtig gesagt, müssen alle gleich sein, und diese Gleichheit ist heute nicht vorhanden. Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird von uns ebenfalls unterstützt. Darum ist es eben wichtig, dass wir diese Auslegeordnung machen, diese Transparenz schaffen und hier auch aufzeigen, dass eben die Besteuerung genau der gleichen Grundstückgewinne heute in der Schweiz unterschiedlicher nicht sein könnte.

Die CVP-Fraktion will ein Gesamtsystem, das fair ist. Diesbezüglich haben die Diskussionen in den vergangenen Monaten gezeigt, dass bei der Besteuerung der Grundstückgewinne in der Schweiz eine Diskussion sehr wohl notwendig ist und von der Bevölkerung auch erwartet wird.

Die CVP-Fraktion wird deshalb heute der Kommission folgen, aber diese Thematik in der Folge weiter aktiv beraten, ihre Behandlung unterstützen und auch einer Lösung zuführen wollen.