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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2017-06-14

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, den Bundesrat zu beauftragen, der Bundesversammlung eine oder mehrere Vorlagen zu unterbreiten, mit welchen die stark gebundenen Ausgaben um 5 bis 10 Prozent reduziert werden können.

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass gebundene Ausgaben des Bundes dadurch entstehen, dass Gesetz oder Verfassung eine Ausgabe quantitativ mehr oder weniger abschliessend definieren. Das gilt beispielsweise im Bereich der Altersvorsorge, das gilt beispielsweise bei den verschiedenen Gebieten des EDA, bei der Migration und so weiter. Ein zweiter Grund für die Ausgabenbindung sind Ausgaben, die primär durch exogene Faktoren entstehen, also beispielsweise die Zinskosten, die wir im Moment dank der Passivzinsen nicht spüren. Das hat aber vor wenigen Jahren noch ganz anders ausgesehen.

Vor diesem Hintergrund stellt die Finanzkommission fest, dass durch den zunehmenden Anteil der gebundenen Ausgaben im Gesamthaushalt der finanzpolitische Handlungsspielraum stark eingeschränkt wird. Die Finanzkommission hat sich diesbezüglich bereits früher Gedanken gemacht, hat sich vom Bundesrat ein Inventar über sämtliche gebundene Ausgaben im Bundeshaushalt präsentieren lassen und musste feststellen, dass 2015 die gebundenen Ausgaben, gemessen am Gesamthaushalt, 50 Prozent betragen haben und dass diese gebundenen Ausgaben bis ins Jahr 2020 auf etwa 64 Prozent ansteigen werden. Das heisst in der Praxis, dass diese gebundenen Ausgaben in der Budgetberatung dem Handlungsspielraum des Parlamentes entzogen sind.

In Zahlen ausgedrückt: Ein Anstieg der gebundenen Ausgaben von 50 auf 64 Prozent ist ein Wachstum innerhalb von fünf Jahren von plus 28 Prozent. Plus 28 Prozent - es ist also fast ein Drittel der gebundenen Ausgaben, um das zugelegt wird. Vor diesem Hintergrund hat die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates beschlossen, dass diese Entwicklung gestoppt, dass hier ein neuer Freiraum gesucht werden muss.

Der Bundesrat hat in der Kommission explizit festgehalten, dass die Stossrichtung der Motion richtig sei. Er hat darauf verwiesen, dass er bereits aktiv geworden ist und dass er verschiedene Beschlüsse gefasst hat. Im Sinne von Beschlüssen in Querschnittbereichen will er einerseits bei der Armasuisse, beim BBL, beim Astra und bei den SBB die Kosten um 5 Prozent senken. Das entspricht 50 bis 70 Millionen Franken pro Jahr. Er will die Kosten für die IKT während der nächsten vier Jahre durch Synergiegewinne um jährlich 2,5 Prozent senken; vor allem auch durch den vermehrten Einsatz von Standardprodukten. Er will im Bereich von Drucksachen ein kleineres Sparpotenzial von sagenhaften 6 Millionen Franken ausnutzen. Andererseits will er über die Definition von Aufgabenverzichten im Bereich von Beiträgen und Subventionen die Kosten senken. Damit will er ein besseres Resultat erreichen.

Die Kommissionsmehrheit begrüsst diese Schritte, stellt aber fest, dass das in der Summe in keiner Art und Weise reicht. Sie erwartet daher klar eine Senkung der gebundenen Ausgaben um 5 bis 10 Prozent.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion aus drei Gründen ab: Erstens sagt sie, das Parlament sollte möglichst selber versuchen, hier durch entsprechende Beschlüsse Aufgabenbindungen zu vermeiden. Zweitens führt sie aus, dass man versuchen sollte, höchstens einnahmenabhängige Ausgabenbindungen zu beschliessen. Und drittens bemängelt sie, dass mit diesen 5 bis 10 Prozent nur ein vages Ziel vorgegeben würde, man wisse deshalb nicht, worum es gehe, und könne deshalb dieser Motion nicht zustimmen.

Die Mehrheit der Kommission ist klar der Auffassung, dass die Stossrichtung der Motion darin liegt, eine Zielvorgabe zuhanden des Bundesrates zu geben, dass die Probleme indessen vonseiten der Exekutive gelöst werden sollen. Deshalb ist der Handlungsspielraum, mit 5 bis 10 Prozent, eben bewusst breit definiert. Die Kommissionsmotion setzt ebenfalls bewusst keinen zeitlichen Rahmen, weil klar ist: Wenn Sie Aufgabenbindungen lösen wollen, beinhaltet das immer auch die politische Diskussion darüber, wie Gesetze angepasst werden müssen. Auch das benötigt selbstverständlich eine Mehrheit und deshalb auch Zeit. Das gesagt, ist ebenso offensichtlich, dass diese Projekte natürlich einen längeren zeitlichen Horizont haben.

Somit will die Motion eben ganz bewusst nicht mit konkreten Schritten festlegen, wie die Reduktion erfolgen soll. Mit diesem grossen Handlungsspielraum und mit einer Zielvereinbarung von 5 bis 10 Prozent ergibt sich eine Grössenordnung von etwa 2 bis 4 Milliarden Franken, in deren Umfang gebundene Ausgaben wieder gelockert werden können und die dem Parlament einen grösseren Handlungsspielraum geben würden.

Der Gesamtetat des Bundeshaushaltes beträgt bis 2020 weit über 70 Milliarden Franken pro Jahr. Wir holen uns mit dieser Motion also eigentlich einen Spielraum zurück, allerdings nicht einen dramatisch grossen Spielraum. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Stossrichtung gut ist und dass die Entwicklung der gebundenen Ausgaben, wie ich es einleitend geschildert habe, gestoppt und wieder korrigiert werden muss. Wie ich gesagt habe, hat der Bundesrat ausdrücklich festgehalten, die Stossrichtung der Motion sei richtig.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen, die Motion anzunehmen.