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Jans Beat · Nationalrat · 2017-06-14

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Es fällt mir die Aufgabe zu, Ihnen die Gründe darzulegen, weshalb die Kommissionsminderheit diese Kommissionsmotion ablehnt. Wenn man an Start-ups denkt, dann denkt man zunächst einmal an junge Menschen mit Ideen; sie kommen von der Hochschule oder haben etwas Berufserfahrung und möchten ihre Ideen umsetzen. Sie möchten damit auf den Markt, sie möchten die Innovation vorantreiben. Das ist sicher etwas, was wir alle begrüssen. Ich darf Ihnen versichern, dass auch die Kommissionsminderheit will, dass Start-ups in der Schweiz gute Bedingungen vorfinden. Ich möchte Ihnen daher erklären, weshalb wir diese Motion trotzdem nicht annehmen wollen.

Eigentlich folgen wir weitgehend der Argumentation des Bundesrates. Ein Grund dafür ist - und das ist wahrscheinlich der wichtigste -, dass wir diese Diskussion erst vor fünf Jahren geführt haben. Viele von Ihnen waren damals schon im Parlament. Wir haben uns exakt die Frage gestellt, wie man Start-ups steuerlich besserstellen soll. Damals ist man zum Schluss gekommen, dass das nicht geht. Man hat eine Änderung vorgenommen, hat dann aber beschlossen, dass man Mitarbeiteraktien zum Zeitpunkt der Zuteilung besteuern soll, während gesperrte oder nichtbörsenkotierte Optionen zum Zeitpunkt der Ausübung besteuert werden sollen. Das war damals die Schlussfolgerung; damit hat man sich dann begnügt. Man wollte aber nicht einen Einschlag oder Freibetrag vorsehen oder eine Freistellung für bestimmte Unternehmen vornehmen, dies, weil man ganz einfach zum Schluss gekommen war, dass die Abgrenzung zwischen einem Start-up und einem anderen, normalen Unternehmen nicht erreicht werden kann, ohne dass es zu enormen Mitnahmeeffekten kommt. Was sind in diesem Zusammenhang die Mitnahmeeffekte? In diesem Fall würde man über eine Unternehmensneugründung oder eine Abspaltung die übliche Besteuerung umgehen können. Das ist das Problem, vor dem wir stehen.

Die Minderheit glaubt, dass das heutige Parlament fünf Jahre später nicht gescheiter sei als das damalige. Wir werden keine bessere Lösung finden. Es hat also keinen Sinn, diesen Prozess jetzt schon wieder anzustossen. Das ist sicher der Hauptgrund.

Der andere Grund für unsere ablehnende Haltung ist, dass wir nicht in erster Linie bei der steuerlichen Behandlung der Start-ups Handlungsbedarf sehen. Der Bundesrat hat im Bericht schön aufgezeigt, dass wir im internationalen Kontext bei der steuerlichen Behandlung der Start-ups eigentlich gut dastehen. Es gibt gewisse Kantone, die ein grösseres Problem damit haben, aber längst nicht alle. Die Schweiz hat international keinen Nachteil. Es gibt wahrscheinlich in anderen Bereichen Nachteile, was zum Beispiel die Kapitalisierung dieser Firmen anbelangt, die Möglichkeit, Risikokapital aufzunehmen. Dies ist in der Schweiz sehr viel schwieriger als etwa in den USA oder in Israel. Hier wäre eher etwas zu machen. Die Besteuerung ist nicht der Ansatz, der uns weiterführt.

Noch zur Frage von Herrn Walti: Sie waren erstaunt, dass von unseren Reihen, die mit der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline 16.424 die Frage der Mitarbeiteraktien thematisierte, diese Motion abgelehnt wird. Es gibt natürlich einen fundamentalen Unterschied zwischen der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline und dem, was hier vorliegt. Frau Badran hat gesagt, die Mitarbeiterbeteiligung solle explizit thematisiert werden. Das ist das Problem. Diese jungen Menschen beuten sich zum Teil selber aus, und wenn sie dann endlich, endlich die Möglichkeit haben, etwas zu verdienen, müssen sie enorme Steuern zahlen. Dieses Problem wollte Frau Badran angehen. Sie gehen aber deutlich weiter. Sie wollen die Start-ups generell gegenüber anderen Firmen steuerlich begünstigen. Das ist die zusätzliche Stossrichtung dieser Motion, und das ist etwas, was wir ablehnen, übrigens auch Frau Badran. Deshalb diese Erklärung. Das ist also kein Widerspruch.

Schliesslich gibt es, dies der letzte Grund für unsere ablehnende Haltung, eine Arbeitsgruppe des Bundesrates. Es wurde gesagt: Es gibt ein paar Experten, die am Thema dran sind. Wenn der Bundesrat erkennt, dass es da Handlungsbedarf oder Optionen und Möglichkeiten gibt, die nicht zu sehr in die steuerliche Hoheit der Kantone eingreifen, dann bin ich überzeugt, dass er diese Vorschläge präsentieren wird. Dafür braucht es diese Motion nicht, die wie gesagt ganz klar einen Auftrag erteilt, den wir schon vor fünf Jahren nicht erfüllen konnten.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.