Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-06-15
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Kaum ein Parlamentarier, kaum eine Parlamentarierin wird wohl spontan in der Lage sein, in wenigen Sätzen zu erklären, was Sifem ist. Das ist weiter auch nicht so tragisch, denn die zuständigen Kommissionen haben sich damit auseinandergesetzt.
Was ist Sifem bzw. die Sifem AG? Der Swiss Investment Fund for Emerging Markets, abgekürzt Sifem, ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes. Sie besteht seit 2011. Es handelt sich um eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, welche zu 100 Prozent dem Bund gehört. Der Bundesrat nimmt die Aktionärsrechte wahr. Die Finanzdelegation liess sich im Rahmen ihrer Oberaufsicht seit 2010 laufend über die Aktivitäten der Sifem AG informieren. Die Sifem AG war Gegenstand kontroverser Diskussionen, von welchen auch in den Medien zu lesen war. Im Rahmen des Voranschlags 2017 hatte der Bundesrat die Umwandlung des Bundesdarlehens von 374,4 Millionen Franken an die Sifem AG in Aktienkapital beantragt. Daraufhin hat Ihre Finanzkommission am 11. November 2016 ein Postulat (16.3913) eingereicht, das Folgendes verlangte: "Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, weshalb er im Rahmen des Voranschlags 2017 die Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital bezüglich der Sifem AG beantragt hat. Der Bericht hat insbesondere aufzuzeigen, inwiefern die bei der Etablierung der Sifem AG angestrebten Ziele realisiert wurden und ob diese über Instrumente der klassischen Entwicklungszusammenarbeit (besser) erreicht werden können."
Das Postulat wurde unter anderem damit begründet, dass das Parlament 2011 explizit ein Darlehen und nicht eine Erhöhung des Aktienkapitals bewilligt hatte. Zudem sei vor Beginn der Budgetdebatte im Parlament zu prüfen, inwiefern die vom Bund bei der Gründung der Sifem AG festgelegten Ziele erfüllt worden seien und ob die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft das geeignete Instrument darstelle, um die angestrebten Ziele zu realisieren.
Das Postulat wurde im Nationalrat am 7. März 2017 angenommen, und wie in Aussicht gestellt, wurde der geforderte schriftliche Bericht vom Bundesrat bereits am 29. März 2017 veröffentlicht. Die Subkommission 2 Ihrer Finanzkommission hat diesen Bericht am 21. April diskutiert. Sie hat dazu unter anderen auch die Seco-Direktorin und den Sifem-Verwaltungsratspräsidenten, der auch Vorsitzender des Investitionsausschusses ist, eingeladen.
Ihre Finanzkommission beriet den Bericht an ihrer Sitzung vom 18./19. Mai 2017. Der Bericht stellt systematisch die verlangten Prüfungsresultate vor. Er legt dar, dass in den Zielländern eine messbare Entwicklungswirkung erzielt werden konnte; dass seit der Gründung von Sifem durch deren Aktivitäten insgesamt 466 000 Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden konnten, als zentraler Schwerpunkt zur Armutsbekämpfung und als Alternative zu einer Migration; dass dadurch für die Partnerländer notwendige Steuereinnahmen im Umfang von 450 Millionen Franken generiert werden konnten; dass Sozial-, Umwelt- und Governance-Standards verbreitet wurden, welche in der lokalen Wirtschaft gar eine Vorzeigewirkung haben; dass die Investitionen zur Erreichung der Klimaziele nach dem Pariser Abkommen dienen; dass insbesondere mit den Investitionen im Mikrofinanzsektor ein Beitrag zur Geschlechtergleichstellung geleistet werden konnte und dass mit den öffentlichen Mitteln die Hebelung von privaten Investitionen gelungen ist.
Ebenfalls legt der Bericht dar, welcher Umgang mit Risiken, Problemen und Herausforderungen gepflegt wurde, von denen es nicht wenige gab. Kritisch wird nebst den Folgen auch dargelegt, dass nicht sämtliche Anforderungen und Zielsetzungen im gleichen Ausmass erfüllt werden konnten. Fragen stellten sich auch zur Strukturierung von Sifem-Investitionen via Fonds in Offshore-Finanzzentren und zur Auslagerung der Verwaltung des Portfolios an die Investment-Beratungsfirma Obviam. Gerade auch der Zuschlag des Auftrags an Obviam, welche vom früheren Management-Team gegründet wurde, führte zu Fragen ihrer Funktionsweise.
Der Entscheid zur Umwandlung des Darlehens in Aktienkapital erfolgt im Rahmen des Budgets 2018. Auf Vorschlag der Präsidentin der Finanzkommission führten wir in der Kommission eine Konsultativabstimmung zur Stossrichtung der Umwandlung des Darlehens in Aktienkapital durch, wie er im Bericht gewünscht und empfohlen wird. Bei dieser Konsultativabstimmung stimmte die Kommission mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Ohne Gegenstimme beantragt Ihre Finanzkommission, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Weitere Diskussionen und Beschlüsse werden im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2018 folgen.