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preparatory:AB 217893

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-15

Wortprotokoll

Es wurde x-fach gesagt: Es geht darum, dass die Zivildienstleistenden erkennbar sein sollen. Die Motion lässt offen, ob dies mit einer vollständigen Uniform oder zum Beispiel mit einer Armbinde geschehen soll, und die folgenden Überlegungen gelten ebenso für Uniformen wie auch für Armbinden.

Die geltenden Normen im Zivildienstgesetz und in der Zivildienstverordnung sehen bereits heute die Kennzeichnung von Zivildienstleistenden vor, insbesondere mit Kleidern. Allerdings handelt es sich nicht um Uniformen, und es gibt keinen Tragzwang. Vielleicht geht es darum, die Wiedererkennung des Zivildienstleistenden zu fördern und die Zivis für spezielle Einsätze auszurüsten. Das Anliegen der Motion wird also teilweise bereits heute umgesetzt. Wer eine Uniform trägt oder eine andere obligatorische Kennzeichnung, repräsentiert eine Truppe. Und besondere Kennzeichen bestimmen Truppengattungen, Dienstzweige, Verbände. Angehörige der Armee und des Zivilschutzes sind zudem aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, Uniformen zu tragen.

Der Zivildienst ist keine Truppe, Zivis leisten ihre Einsätze individuell, in mehr als 5000 zivilen Einsatzbetrieben, und sie werden von diesen Einsatzbetrieben geführt. Uniformen für Zivis würden nicht in diese Vielfalt passen und hätten darin keine Funktion und liessen sich entsprechend auch nicht rechtfertigen. Die Führung der Zivis liegt in der Verantwortung der Einsatzbetriebe, ein Uniformzwang müsste von den Einsatzbetrieben, vom Bauernhof bis zum Universitätsspital, durchgesetzt werden. Die Zivis unterstehen im Einsatz, wie gesagt, wie die übrigen Angestellten den Regeln des Einsatzbetriebs. Viele Einsatzbetriebe haben aus verschiedenen Gründen eigene Kleidungsvorschriften, an die sich auch die Zivis halten müssen. Das kann vor allem aus hygienischen Gründen der Fall sein.

Die Kosten wurden erwähnt, ich wiederhole sie nicht. Sie sind nicht allzu bedeutend. Aber es gibt Kosten, die periodisch anfallen würden.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass das, was heute Usus ist, genügt. Deshalb empfiehlt er Ihnen, die Motion abzulehnen.