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Engler Stefan · Ständerat · 2017-06-15

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Die umfassende Debatte über die Zukunft des Service public betreffend die Postversorgung werden wir ja nicht heute bei diesem Thema führen, sondern im Zusammenhang mit den Vorstössen, die vom Nationalrat her kommen. Wir werden sie auch im Zusammenhang mit einem Vorstoss (17.3356) führen, den unsere Kommission eingereicht hat, mit der Absicht, den Service public im Bereich der Postversorgung ganz generell unter die Lupe zu nehmen und eine Beurteilung vorzunehmen, wie viel er uns kosten darf.

Vorliegend geht es nur um den Teilaspekt der Hauszustellung. Diesbezüglich möchte ich auf eine Berichterstattung der Postcom zu sprechen kommen; sie ist ziemlich jung, nämlich vom 6. Juni 2017. Zugegebenermassen kannten wir sie in der Kommission noch nicht, als wir den Entscheid gefällt haben, diesen beiden Motionen, die an und für sich ein Randproblem der Postversorgung betreffen, zuzustimmen. Lese ich aber die Berichterstattung der Postcom vom Juni dieses Jahres, dann werde ich schon hellhörig. Mir wird die Auffassung bestätigt, dass wir auch dieses Thema für die Zukunft verbindlicher im Rahmen einer künftigen Revision der Postgesetzgebung angehen müssen.

In der Verlautbarung der Postcom heisst es nämlich, dass zwar von der Hauszustellung nur 0,07 Prozent aller ganzjährig bewohnten Häuser ausgenommen seien. Im Vergleich zum Vorjahr hat aber die Anzahl der nicht direkt versorgten Häuser zugenommen. Der Anstieg dieser Ausnahmen bzw. der Ersatzlösungen im Jahr 2016 betrug 12,7 Prozent. Man stellt also die Tendenz fest, dass aus einem bislang vielleicht unbedeutenden Thema ein grösseres Thema werden könnte. Die Postcom stellt weiter fest, dass die Post ihre Praxis fortführt, namentlich bei Eigentümer- oder Mieterwechseln bei Häusern ausserhalb ihrer Zustellpflicht die Hauszustellung einzustellen oder einzuschränken. Ich zitiere weiter aus der Verlautbarung der Postcom: "Wenn bei der Hauszustellung Änderungen eintreten, wird sich die Postcom deshalb künftig im Einzelfall nur noch beschränkt zu Ersatzlösungen äussern können." Dies nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, der die Praxis der Post, Ersatzlösungen anzubieten, schützte.

Will man, und das ist entscheidend, den Status quo bei der Hauszustellung aber erhalten, so müssten dazu die rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die Postcom gibt uns einen deutlichen Wink: Wenn wir nicht wollen, dass bei der Post - in Anwendung des geltenden Rechts und geschützt durch das Bundesverwaltungsgericht - schleichend eine Entfremdung stattfindet, dann müssen wir das Thema im Rahmen einer nächsten Revision der Postgesetzgebung aufnehmen.

Deshalb halte ich es für richtig, dass man diesen beiden Motionen zustimmt.