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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-06-15

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-15

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Herzog, es ist ein Fakt, dass unser Arbeitsgesetz aus dem Jahre 1966 stammt. Dieses Arbeitsgesetz aus dem Jahre 1966 hat sich als flexibles Instrument erwiesen, und wir haben es immer wieder mit kleineren Anpassungen an die geänderten Rahmenbedingungen korrigiert. Wenn ich das betone, dann tue ich das, weil ich der Ansicht bin, dass wir im internationalen Quervergleich immer noch ein flexibles Arbeitsgesetz haben. Andere beneiden uns um diese Situation. Dank dem flexiblen Arbeitsgesetz haben wir eine weltmeisterlich hohe Beschäftigung von 84 Prozent und eine tiefe Arbeitslosigkeit - dank dem flexiblen Arbeitsgesetz! Ich weiss, dass ich Sie nicht überzeugen muss.

Ich bin gespannt - dies als Klammerbemerkung -, was der neue französische Präsident jetzt initiiert, wenn er sein Arbeitsmarktgesetz flexibilisieren will. Das ist eine ganz schwierige Übung. Letztlich stehen wir im Wettbewerb, "en compétition", und wir tun gut daran, unser Arbeitsgesetz so beweglich wie irgend möglich zu belassen, damit wir möglichst allen einen Job, allen eine Perspektive bieten können. Darauf ist die politische Arbeit, auch jene des Bundesrates, angelegt.

In unserem arbeitsmarktlichen Verhältnis kommt den Sozialpartnern eine tragende Rolle zu. Die funktionierende Sozialpartnerschaft ist ein zentraler Faktor, wenn es um Arbeitsfrieden und um Stabilität in der Wirtschaft geht. Das Arbeitsgesetz und damit auch die Sozialpartner tragen massgeblich zu dieser Stabilität und zu diesem Arbeitsfrieden bei.

Wir haben in den letzten Jahren verschiedene Diskussionen geführt mit den Kantonen, den Sozialpartnern und auch mit der Eidgenössischen Arbeitskommission. Die Diskussionen haben immer wieder das gleiche Ergebnis gebracht, nämlich dass die Erwartungen der Sozialpartner an ein solches Gesamtprojekt zu dispers waren, zu weit auseinanderklafften und man es deshalb nicht anpacken konnte oder wollte. Es macht mehr Sinn, allfällige Anpassungen arbeitsgesetzlicher Vorschriften punktuell vorzunehmen, dort, wo sie notwendig und realisierbar sind.

Jetzt haben Sie mich etwas in ein Dilemma gebracht: ein sauberes, neues, einfaches Gesetz versus über fünfzig Jahre altes "flexibles Flickwerk" mit etwas Bürokratieaufwand. Solange es uns, wiederum im internationalen Quervergleich, gelingt, den Marktentwicklungen schneller und besser folgen zu können, so lange - dieser Ansicht bin ich hier - sollten wir die bürokratischen Mehraufwendungen letztlich halt doch akzeptieren. Wir haben damit bessere Voraussetzungen für uns und unsere Arbeitnehmer, als das mit einem neuen, ganz schlanken Gesetz der Fall wäre, welches dann aber diese Flexibilität nicht mehr bieten würde.