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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-15

Wortprotokoll

Das Interesse des Tourismus, der Schneesportarten und der Bergführer ist das eine, der Schutz der Wildtiere im Winter ist das andere Problem. Die Jagd ist nicht das Problem. Bis 1991 hatten wir keine Probleme. Da waren auch die Karten der Schweizerischen Landestopografie mit denjenigen des SAC identisch. Seither hat sich etwas aufgetan: Der SAC hat im Verlauf der letzten zwanzig Jahre die Zahl der Routen auf seinen Karten massiv ausgeweitet. Diese Karten wurden den Kantonen nie vorgelegt. Sie sind deshalb auch nicht bewilligt worden.

Als mit der neuen Verordnung auch das, was schon zu Konflikten zwischen den Kantonen geführt hat, publik wurde, hat sich das Bafu bemüht, eine Lösung zu finden. Es ist nicht das Bafu, das die Routen festlegt; das wurde richtig gesagt. Die Kantone sind zuständig für die Bewilligung und die Markierung von traditionell begangenen und erlaubten Routen. In den letzten Jahren, in denen die Zahl der Routen plötzlich explodiert ist und die SAC-Führer und -Karten unzählige neue Kilometer aufgenommen haben, haben die Kantone viele Anträge des SAC zur Übernahme von Routen verworfen. Gewisse Antragsteller sind vor Gericht gegangen. Das ist normal. Wie bei anderen Gesuchen ist der Rechtsweg beschritten worden. Die Gerichte haben die restriktive Haltung der Kantone geschützt.

Was mich an der Diskussion etwas enttäuscht hat: Die Aufnahme vieler dieser Routen wurde abgelehnt, weil man gesagt hat, sie seien unnötig, weil schon eine Variante einer Route zum Berggipfel bestehe und nicht noch eine zweite, dritte oder vierte bewilligt werden solle. Es wurden Routen gerade wegen der Problematik des Schutzes der Wildtiere abgelehnt. Der Auerhahn ist so ein Fall; sein Schutz wurde höher gewichtet als das Interesse von Skitourenfahrern an einer weiteren Route. Das Bundesgericht und andere Gerichte haben auch gesagt, dass im Moment in diesen Wildtierschutzgebieten 600 Routen mit einer Länge von 1300 Kilometern und ausserhalb der Schutzgebiete Tausende von Routen existieren. Man kann sich also auch im Winter irgendwo bewegen. Das Angebot ist nicht ungenügend.

Diese Fälle sind dann mir vorgelegt worden. Einer davon - das hat Herr Ständerat Wicki gesagt - hat das Jagdbanngebiet Bannalp-Walenstöcke betroffen. Erst zu diesem Zeitpunkt haben wir überhaupt festgestellt, dass es sehr viele Gesuche des SAC gibt. Diese sind gut gemeint, und der SAC vertritt das Interesse seiner Mitglieder. Auf der anderen Seite stehen die Interessen der Kantone.

Wir haben uns als Moderator von 2014 bis 2016 an unzähligen Sitzungen bemüht, mit der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz der Kantone und den Geschäftsstellen der Bergsportverbände eine Lösung zu finden - und es gab eine Einigung. Das muss ich jetzt offenlegen, weil Sie es verschwiegen haben: Die Vorstände der beiden Verbände haben diese Einigung dann abgelehnt. Das dürfen sie tun, aber dann, finde ich, sollte man hier auch transparent sagen, dass es eine Lösung gegeben hat, dass die Verbände aber lieber den politischen Weg beschreiten wollten. Seien wir hier offen!

Es ist mit Sicherheit eine Frage der Balance und eine Frage des Masses. Wir vom Bund haben kein Problem, wenn es neue Routen gibt, aber zwischen dem Schutz - vor allem im Winter mit den Wildtieren - und dem Interesse an neuen Schneetouren muss eine Balance gefunden werden. [PAGE 531] Ich würde Ihnen deshalb sehr empfehlen, das Thema an die Kommission zurückzugeben, damit es dort diskutiert werden kann.

Laden Sie bitte die Kantone ein - die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz kennt alle Details - und vielleicht auch die Geschäftsstellen der Bergsportverbände, die das Thema ebenfalls kennen, und lassen Sie sich aufzeigen, welche Lösung gefunden wurde. Die Kantone können damit, aus unserer Sicht, ziemlich gut umgehen. Das wäre wahrscheinlich ein gangbarer Weg, der die Kompetenz der Kantone unangetastet lassen würde.

Sie kritisierten, wir hätten die Motion schnoddrig abgelehnt. Das nehme ich entgegen. Im Text steht aber natürlich nicht, dass wir die Führerliteratur des SAC berücksichtigen sollen oder dass sie als eines von vielen Elementen von den Kantonen berücksichtigt werden soll. Es steht, die Festlegung der Schneesportrouten "erfolgt" aufgrund der Führerliteratur. Das ist vielleicht nicht so gemeint, Herr Ständerat Dittli, aber es ist so geschrieben.

Die Verwaltung und der Bundesrat halten sich an die Texte der Motionen. Wenn etwas aufgrund der Fachliteratur des SAC zu erfolgen hat, so ist klar, dass es keinen Spielraum gibt.

Wenn Sie formulieren, dass die Kantone mitzuberücksichtigen seien - das ist ja das, was man macht -, dann ist das eine andere Art der Kooperation, als wenn es heisst: Die Festlegung erfolgt aufgrund der erlaubten Schneesportrouten des SAC. Sie würden gleich reagieren, wenn hier stehen würde: "Die Festlegung der Routen erfolgt aufgrund der festgelegten Schutzgebiete von Pro Natura." Das können wir so nicht entgegennehmen, das Wort "berücksichtigen" hingegen wäre kein Problem.

Deshalb: Geben Sie den Vorstoss doch nochmals zurück in die Kommission. Vielleicht gibt es dann einen verbesserten Text, vielleicht kann man die Lösung, die 2016 einvernehmlich getroffen wurde, wieder hervornehmen und dann einen Kompromiss suchen.