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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-04-16

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Aufgrund des Umweltschutzgesetzes hat der Bundesrat für die Abgabe von nichtionisierenden Strahlen bei festen Anlagen Grenzwerte festgelegt. Er will damit dem Gesundheitsschutz und der Vorsorge der Bevölkerung Rechnung tragen. Für Geräte, die ebenfalls nichtionisierende Strahlen abgeben und deshalb ebenfalls die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen oder gar schädigen können, gibt es hingegen bis heute keine Grenzwerte. Für jene Geräte, die Sie direkt am Ohr oder nahe am Körper haben, gibt es keine Grenzwerte. Es bestehen hingegen Grenzwerte für Antennenanlagen, dort haben wir bereits Grenzwerte festgelegt.

Der Bundesrat hat zwar gesagt, wir hätten mit dem Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) bereits eine gesetzliche Grundlage. Er hat also anerkannt, dass eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Der Unterschied besteht nun darin, dass die Europäische Union eine Produktesicherheitsrichtlinie kennt, die vorschreibt, dass nur Produkte auf den Markt kommen, die sicher sind. Die Schweiz kennt keine solche horizontale Sicherungsregelung. Es ist deshalb auch nicht auszuschliessen, dass Produkte oder Geräte mit nichtionisierenden Strahlen, die in der EU der Produktesicherheitsrichtlinie nicht mehr genügen, in ein Drittland abgeschoben werden. Die Schweiz ist bekanntlich ein solches Drittland. Ich halte es für doppelt gravierend, dass unser Land in Bezug auf Geräte keine Grenzwerte kennt und gleichzeitig keine Produktesicherheitsvorschriften in dieser breiten Art, wie sie die EU kennt, vorhanden sind.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass in den USA und in Australien bereits heute solche verbindliche Grenzwerte für Geräte, die nichtionisierende Strahlen abgeben, festgelegt sind. Die EU hat bereits 1999 eine Empfehlung verabschiedet, die solche Normen festlegen will. In der Zwischenzeit haben auch die britische und die französische Regierung ihrer Bevölkerung empfohlen, mobiles Telefonieren bei Kindern möglichst einzuschränken. Ausserdem sollen Informationen in Bezug auf die Strahlung zur Verfügung gestellt werden. Konsumentinnen und Konsumenten haben heute in unserem Land überhaupt keine Möglichkeit, sich über das Ausmass der nichtionisierenden Strahlen eines einzelnen Gerätes zu informieren, weil wir keine Deklarationspflicht kennen. Gehen Sie heute Abend noch in einen Laden, und Sie werden sehen, dass es keine Informationen über die Gefahr der Strahlen gibt. Wenn Sie Glück haben, haben Sie eine Konsumentenzeitschrift abonniert, die solche Informationen beschafft, aber es gibt keine allgemein verbindlichen Informationen.

Der Bundesrat hat sich nun in seiner Antwort dazu bereit erklärt, inhaltlich die Empfehlungen der EU zu übernehmen, sich diesen anzuschliessen und Grenzwerte zu übernehmen, sobald diese in Richtlinien oder verbindlichen Normen festgelegt sind. Er ist auch dazu bereit, Produkteinformations- oder Deklarationspflichten zu übernehmen, sofern in der EU solche vorhanden sind, und die schweizerische Gesetzgebung dann entsprechend anzupassen. Wichtig ist vor allem, dass er dies auf Verordnungsstufe tut, weil er im STEG bereits die gesetzliche Grundlage dazu hat. Ich bin dem Bundesrat dankbar dafür, dass er bereit ist, die Aspekte der Vorsorge zu berücksichtigen und dass er weitere Massnahmen im Sinne der Vorsorge prüfen will, wenn dem Vorsorgeprinzip zu wenig Rechnung getragen wird. Ich hoffe, dass der Bundesrat der Gesundheit der Bevölkerung im ganzen Geschäft mehr Gewicht gibt als der Beseitigung von technischen Handelshemmnissen. Ich bin deshalb bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ich bin dem Bundesrat dankbar, wenn er in dieser Angelegenheit wirklich vorwärts macht.