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preparatory:AB 218000

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt ein hoher Stellenwert zuzumessen ist. Er ist auf diesem Gebiet deshalb auch bereits aktiv. Grundsätzlich stehen den Betroffenen in der Schweiz zwei etablierte Verfahren zur Verfügung, einerseits die Anerkennung ausländischer Diplome und andererseits die Anerkennung von hier bei uns erworbenen Kompetenzen.

Um die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu fördern, hat der Bund zusammen mit den Kantonen bereits mehrere Massnahmen lanciert. Ende 2015 hat der Bundesrat das vierjährige Pilotprogramm "Integrationsvorlehre und frühzeitige Sprachförderung" beschlossen, das die Erwerbsintegration der Zielgruppe nachhaltig verbessern soll. Die Kantone können Gesuche für entsprechende Programme im Rahmen der Integrationsvorlehre bis Ende September 2017 einreichen. Mit dem Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" verbessert der Bund die Möglichkeiten, zu einem Berufsabschluss zu gelangen. Aus Sicht des Bundes liegt hier auch Potenzial für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass eine neue, gesonderte Zertifizierung nicht förderlich, sondern sogar kontraproduktiv und stigmatisierend wirken könnte.

Er beantragt daher und weil bereits Sonderprogramme für die berufliche Integration von Flüchtlingen laufen, die Ablehnung der Motion.